Masterarbeit, 2013
127 Seiten, Note: 1,7
A. Einleitung
B. Fortgang der Arbeit
C. Hypothese
D. Das Zeugnis in Ausgestaltung als qualifiziertes Arbeitszeugnis
I. Anspruchsvoraussetzungen
1. Anwendungsbereiche von BGB, GewO, BBiG, BBG, TVöD u.a.
a) Anwendungsbereich des § 630 BGB
b) Anwendungsbereich des § 109 GewO
c) § 16 I BBiG und § 19 SeemannsG
d) Tarifvertragliche Regelung / Öffentlicher Dienst
Zwischenfazit:
2. Dauerhaftes Vertragsverhältnis
a) Arbeitsverhältnisse im Sinne von § 109 GewO
b) Sonstige Dienstverhältnisse im Sinne von § 630 BGB
3. Zeugnisanspruch Endgültiges Zeugnis / Rechtliche Ausflüsse
4. Zeugnisanspruch Vorläufiges Zeugnis Rechtliche Ausflüsse
5. Zeugnisanspruch Das Zwischenzeugnis / Rechtliche Ausflüsse
6. Umschulungszeugnis / Qualifizierungszeugnis
II. Zeugnisarten
III. Wahlrecht
IV. Wahlschuld
V. Fälligkeit
VI. Zeugnisanforderungen / Einheitliches Zeugnisrecht
1. Materielle Anforderungen
a) Das einfache Zeugnis
aa) Aufzunehmender Inhalt im Einzelnen
bb) Nicht aufzunehmender Inhalt im Einzelnen
b) Das Qualifizierte Zeugnis (Theoretische Grundsätze)
aa) Einheitlichkeit
bb) Wahrheitspflicht
cc) Vollständigkeit / Keine Auslassungen
dd) Keine Anwendung von Codes
ee) Verschlüsselungstechniken
(1) Die Leistung als zu bewertender Teil
(a) Arbeitsbereitschaft
(b) Arbeitsbefähigung
(c) Arbeitsweise
(d) Arbeitsvermögen
(e) Arbeitserwartung
(f) Arbeitsergebnis
(g) Führungsleistung bei Vorgesetzten
(2) Das Verhalten (Führung) als zu bewertender Teil
(3) Der wohlwollende Maßstab
(4) Bewertung
(a) Das gängige Notensystem zur Beurteilung der Leistung
(b) Das gängige Notensystem zur Beurteilung des Verhaltens
(5) Beurteilungsspielraum bei Verhaltens-/ Leistungsbeurteilung
(6) Ausdrucksweisen in qualifizierten Zeugnissen in der Praxis
(a) Kein Anspruch auf bestimmte Formulierungen
(b) Kein Anspruch auf Schlussformel (Dankensformel)
(c) Anspruch auf nicht negative Gesamtbilddarstellung
(7) Darlegungs- und Beweislast (Prozess)
(8) Verhältnis von qualifiziertem zum einfachem Zeugnis
2. Formelle Anforderungen
a) Grundsätzlicher Inhalt (Grundelemente)
b) Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses
c) Sprache
d) Schriftform
e) Abfassen in 3. Person
f) Unterschrift des Ausstellenden
g) Aussteller
aa) Betriebsübergang / Leiharbeit/ Bei Ableben des Arbeitgebers
bb) Insolvenz
VII. Durchsetzung des Zeugnisanspruchs
1. Holschuld des Anspruchstellers
2. ZBR – Zurückbehaltungsrecht
3. Rechtliche Durchsetzung des Zeugnisanspruchs
a) Erfüllung
b) Konkrete Berichtigung
c) Verschlechterungsverbot / Vollstreckung
VIII. Dauer des Zeugnisanspruchs / Bindung des Verpflichteten
1. Unabdingbarkeit des Zeugnisanspruchs / Verzicht
2. Ausschlussfrist
3. Verjährung / Verwirkung
4. Widerruf
5. Bindung des Verpflichteten
IX. Schadensersatzansprüche
1. SE: Dienstverpflichteter / Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber
a) Anspruch aus § 280, 241 II BGB; § 286, 288 IV BGB
b) § 823 I BGB
2. SE: Neuer Arbeitgeber vs. Alter Arbeitgeber
a) § 826 BGB
b) § 831 BGB
c) Vertragsähnliche Grundsätze i.V.m. § 278 BGB (§ 254 BGB)
3. SE: Neuer Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer
E. Studienergebnisse
F. Ausblick
I. Hinsichtlich der praktizierenden Zeugnisausstellung
1. Wohlwollen
2. Wahrheit / Vollständigkeit
3. Freiheit des Wortes / Formulierungsfreiheit
4. Unwahre Zeugnisse / Wohlwollen / Folgen
Zwischenfazit:
II. Pro und Contra qualifiziertes Arbeitszeugnis
III. Neue Zeugnisbewertungsansätze – Thesis
G. Zusammenfassung
Anhang
Die vorliegende Master-Thesis untersucht das Spannungsfeld zwischen der gesetzlichen Wahrheitspflicht und dem in der Rechtspraxis etablierten Wohlwollensgrundsatz bei der Erstellung von qualifizierten Arbeitszeugnissen. Das primäre Ziel der Arbeit ist es, die Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Zweck des Arbeitszeugnisses als objektives Bewertungsinstrument für die berufliche Qualifikation und seiner heutigen, oft durch "Geheimcodes" geprägten Praxis aufzuzeigen sowie Korrekturvorschläge zu erarbeiten, um die Glaubwürdigkeit und empirische Zuverlässigkeit der Zeugnisse zu stärken.
A. Einleitung
Die Geschichte des qualifizierten Zeugnisses ist die Geschichte eines Schriftstücks, welches in den ursprünglichen Anfängen seines Aufkommens schon vor Hunderten von Jahren zunächst Auskunft über die Lauterkeit und geleistete Arbeit eines für eine bestimmte Zeit für einen anderen zur Arbeit Verpflichteten gab beziehungsweise geben sollte. Es kann daher aus heutiger Sicht hinsichtlich seines Ursprungs schon auf eine lang andauernde Tradition verweisen. So gab es nachweislich die ersten Zeugnisse bereits in der frühen Neuzeit, welche ihrerseits vornehmlich im Handwerk und im Gesindewesen ausgestellt wurden. Hintergrund dafür war, dass erstmals so genannte Gesindezeugnisse mit der Gesindeordnung von Hildesheim verlangt und sodann im Jahre 1530 mit der Reichspolizeiordnung sogenannte Atteste für ein ordnungsgerechtes Ausscheiden des Gesindes eingeführt wurden, wobei es den Dienstherren bei Geldstrafe verboten war, Knechte ohne entsprechendes Zeugnis zu beschäftigen.
Das sogenannte Gesindedienstbuch, in dem sodann nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses von Seiten des Dienstherrn schon vollständig in qualifizierter Weise Zeugnis über die Führung und das Benehmen des Beschäftigten einzutragen war, wurde im Jahre 1846 in Preußen eingeführt. Im Jahre 1869 wurde mit der Gewerbeordnung der Zeugniszwang abgeschafft. Im Gegenzug erhielten die Arbeiter nun erstmals einen Anspruch dahin gehend, ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis verlangen zu können, welches sich auf die Führung und spätestens seit 1891 auf die Leistung erstrecken konnte.
Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 01.01.1900 im damaligen Deutschen Kaiserreich, welches neben vielen Regelungen des Privatrechts auch Normen mit arbeitsrechtlichem Hintergrund wie Kündigungsfristen oder aber Formvorschriften für arbeitsrechtliche Kündigungen beinhaltete, wurde auch ein Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses gesetzlich geregelt, welcher seinem Sinn und Zweck nach auch Arbeitszeugnisse mit einschließt.
A. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung des Arbeitszeugnisses, von den frühen Gesindeordnungen bis hin zur heutigen gesetzlichen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch und der Gewerbeordnung.
B. Fortgang der Arbeit: Das Kapitel erläutert das Ziel der Arbeit, das Spannungsfeld zwischen Authentizität und dem Wohlwollensgrundsatz zu untersuchen sowie ggf. neue Bewertungsansätze für Arbeitszeugnisse zu identifizieren.
C. Hypothese: Die Hypothese adressiert den Konflikt zwischen dem Informationsinteresse potenzieller Arbeitgeber und dem Wunsch der Arbeitnehmer nach einem wohlwollenden beruflichen Fortkommen, was zu einer möglichen Verfälschung der Zeugnisinhalte führt.
D. Das Zeugnis in Ausgestaltung als qualifiziertes Arbeitszeugnis: Dieses zentrale Kapitel analysiert die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, die Unterschiede zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen sowie die strengen materiellen und formellen Anforderungen, einschließlich der Problematik von "Zeugniscodes".
E. Studienergebnisse: Hier werden aktuelle Studien zur Entwicklung und Zuverlässigkeit von Arbeitszeugnissen ausgewertet, die auf eine deutliche Tendenz zu immer positiveren Bewertungen hindeuten.
F. Ausblick: Der Ausblick diskutiert die Notwendigkeit einer Reform des Zeugnisrechts, um die Glaubwürdigkeit und praktische Nutzbarkeit als Beurteilungsinstrument durch objektivere Bewertungsmaßstäbe zu erhöhen.
G. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert die rechtliche Ausgangslage und die problematische Praxis und wiederholt den Vorschlag einer Umgestaltung des qualifizierten Zeugnisses in ein standardisierteres System.
Arbeitszeugnis, Qualifiziertes Arbeitszeugnis, Zeugnisrecht, Wahrheitspflicht, Wohlwollensgrundsatz, Arbeitsrecht, Zeugnissprache, Beurteilungsspielraum, Zwischenzeugnis, Zeugniscodes, Schadensersatz, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rechtsprechung, Personalbeurteilung.
Die Arbeit analysiert kritisch das deutsche Zeugnisrecht, insbesondere das Spannungsfeld zwischen der gesetzlichen Wahrheitspflicht des Arbeitgebers und dem Gebot des wohlwollenden Formulierens zugunsten des Arbeitnehmers.
Die zentralen Themen umfassen die gesetzlichen Grundlagen für den Zeugnisanspruch, die Unterschiede zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen, die Entstehung der "Geheimcodes" in der Zeugnissprache sowie die prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur von Zeugnissen.
Ziel ist es zu ermitteln, ob die derzeitige Praxis der Zeugniserteilung noch zeitgemäß ist und wie man die Glaubwürdigkeit und den Informationswert von Arbeitszeugnissen für Arbeitgeber durch neue Bewertungsansätze (z.B. ein indirektes Notensystem) wieder erhöhen könnte.
Der Autor führt eine juristische Analyse der geltenden Gesetze (BGB, GewO) und der umfassenden Rechtsprechung (BAG, LAGs) durch, ergänzt durch die Auswertung empirischer Studienergebnisse zur Zeugniserteilung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (wer hat Anspruch auf was?), die materiellen und formellen Zeugnisanforderungen (Aufbau, Wohlwollen, Wahrheit) sowie die Wege der rechtlichen Durchsetzung und mögliche Schadensersatzfolgen.
Wichtige Begriffe sind Arbeitszeugnis, Wahrheitspflicht, Wohlwollensgrundsatz, Zeugniscodes, Beurteilungsspielraum, Zeugnisanspruch und Rechtsprechung.
Der Wohlwollensgrundsatz besagt, dass ein Zeugnis zwar wahr sein muss, aber so formuliert werden sollte, dass das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig behindert wird.
Der Autor stuft diese als problematisch ein, da sie für den durchschnittlichen Leser oft intransparent sind und dazu führen, dass Zeugnisse ihre Funktion als aussagekräftiges Beurteilungsinstrument verlieren.
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