Diplomarbeit, 2003
64 Seiten, Note: 2,7
1 Einführung in den Untersuchungsgegenstand
1.1 Darstellung des Problemkreises
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
2 Unternehmensbewertung mit Hilfe des Economic Value Added Konzepts
2.1 Theoretische Grundlagen des EVA-Konzepts
2.2 Der EVA als periodenspezifischer Übergewinn
2.2.1 Grundlegende Berechnungsmethodik des EVA
2.2.2 Basiskomponenten zur Berechnung des EVA
2.2.2.1 Das investierte Kapital
2.2.2.2 Der NOPAT
2.2.2.3 Der Kapitalkostensatz
2.2.3 Anpassungen an das Economic Model
2.2.3.1 Vom Accounting Model zum Economic Model
2.2.3.2 Die Konversionen
2.3 Die Berechnung des Shareholder Values
2.3.1 Berechnung des nicht-betriebsnotwendigen Vermögens und des Fremdkapitals
2.3.2 Berechnung des betriebsnotwendigen Vermögens
2.3.2.1 Der MVA als Ertragsgröße
2.3.2.2 Das investierte Kapital als Substanzwert
2.4 Die Aussagekraft des EVA-Konzepts
3 Neutralisierung der Auswirkungen von HGB und IFRS auf die Berechnung des Shareholder Value
3.1 Basis der Rechnungslegungsdaten von HGB und IFRS
3.2 Grundlegende Rechnungslegungskonzeptionen nach HGB und IFRS
3.2.1 Jahresabschlusszwecke nach HGB und IFRS
3.2.2 Interessenregelung zwischen den Eigenkapitalgebern
3.2.3 Ansatz- und Bewertungsvorschriften von Aktiva nach HGB und IFRS
3.2.3.1 Allgemeine Ansatzvorschriften
3.2.3.2 Allgemeine Bewertungsvorschriften
3.3 Anpassungen der Rechnungslegungsdaten von HGB und IFRS an das Economic Model
3.3.1 Systematisierung der Anpassungen
3.3.2 Anpassungen dem Grunde nach
3.3.2.1 Nicht aktivierungsfähige Investitionen in immaterielle Werte
3.3.2.2 Successful Efforts Accounting
3.3.2.3 Anlagen im Bau
3.3.2.4 Operating-Leasing
3.3.2.5 Kurzfristige nicht zinstragende Verbindlichkeiten
3.3.2.6 Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen
3.3.3 Anpassungen der Höhe nach
3.3.3.1 Grundlegende Bewertungsmaßstäbe für das Vermögen
3.3.3.2 Behandlung des Goodwill
3.3.3.3 Langfristige Fertigungsaufträge
3.3.3.4 Lifo-Reserve
3.3.3.5 Latente Steuern
4 Kritische Würdigung
5 Zusammenfassung und Fazit
Diese Arbeit zielt darauf ab, externen Investoren eine Methode an die Hand zu geben, mit der sie die Unternehmenswerte von Firmen nach HGB-Rechnungslegung und nach IFRS-Standards vergleichbar machen können, indem sie buchhalterische Verzerrungen mittels des Economic Value Added (EVA)-Konzepts neutralisieren.
2.2.2.1 Das investierte Kapital
Die im Rahmen der Berechnung des EVA verwendete Vermögensgröße „ist das betriebsnotwendige, d.h. für die Erwirtschaftung des NOPAT eingesetzte Vermögen“. Die Ermittlung des Vermögens bzw. Kapitals kann sowohl aktivisch (Operating Approach) als auch passivisch (Financing Approach) erfolgen. Ausgangspunkt der Berechnung des investierten Kapitals beim Operating Approach ist die Bilanzsumme. Von ihr ausgehend werden eine Reihe von Anpassungen vorgenommen, um von der buchhalterisch geprägten zu einer ökonomischeren Größe zu gelangen. Die Anpassungen werden dabei im Rahmen von vier sog. Konversionen berücksichtigt, die alle nicht-betrieblichen, finanziellen, steuerlichen und bewertungstechnischen Verzerrungen beseitigen sollen. Im Rahmen der Operating Conversion ist zunächst die Bilanzsumme um das nicht-betriebsnotwendige Vermögen zu kürzen, wodurch man das betriebsnotwendige Vermögen erhält. Ausgehend von diesem, sind schließlich die übrigen drei Konversionen vorzunehmen.
1 Einführung in den Untersuchungsgegenstand: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Relevanz der IFRS-Umstellung und die damit einhergehende Notwendigkeit für Investoren, HGB- und IFRS-Abschlüsse vergleichbar zu machen.
2 Unternehmensbewertung mit Hilfe des Economic Value Added Konzepts: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen des EVA, einschließlich der Berechnungsmethodik, der Bestimmung von NOPAT und Kapitalkosten sowie der Ermittlung des Shareholder Values.
3 Neutralisierung der Auswirkungen von HGB und IFRS auf die Berechnung des Shareholder Value: Hier werden die wesentlichen Unterschiede zwischen HGB und IFRS analysiert und konkrete Anpassungsmaßnahmen diskutiert, um eine rechnungslegungsunabhängige Bewertung zu ermöglichen.
4 Kritische Würdigung: Eine kritische Auseinandersetzung mit der Aussagekraft des EVA-Modells unter Berücksichtigung von Datenqualität und den Herausforderungen der Informationsasymmetrie.
5 Zusammenfassung und Fazit: Abschließende Betrachtung, wie durch Anpassungen die Vergleichbarkeit zwischen nach HGB und IFRS bilanzierenden Unternehmen verbessert werden kann.
Economic Value Added, EVA, Unternehmensbewertung, HGB, IFRS, Shareholder Value, NOPAT, Kapitalkosten, Bilanzierung, Rechnungslegung, Konversionen, Investiertes Kapital, Unternehmenswert, Finanzanalyse, Kapitalmarkt.
Die Arbeit behandelt die Unternehmensbewertung mittels des EVA-Konzepts und untersucht, wie die Unterschiede zwischen HGB- und IFRS-Rechnungslegung neutralisiert werden können.
Zentrale Themen sind die theoretische Herleitung des EVA, die Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsdaten sowie Methoden zur Bereinigung buchhalterischer Verzerrungen für Investitionsentscheidungen.
Das Ziel ist es, Investoren eine Methode aufzuzeigen, mit der sie Unternehmen, die nach verschiedenen Rechnungslegungsstandards bilanzieren, einheitlich bewerten können.
Es wird eine betriebswirtschaftliche Analyse durchgeführt, die theoretische Konzepte mit praktischen Anpassungsbeispielen (Konversionen) verknüpft, um den Unternehmenswert vergleichbar zu machen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der EVA-Systematik und die detaillierte Diskussion spezifischer Anpassungen (z.B. Leasing, F&E, Goodwill) an Rechnungslegungsdaten.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Economic Value Added (EVA), Unternehmensbewertung, HGB, IFRS, Konversionen und Shareholder Value.
Das Werk diskutiert die Aktivierung von Operating-Leasing als Anpassungsmaßnahme und zeigt auf, dass dies unter bestimmten Annahmen den Unternehmenswert nur um den Barwert der gesparten Leasingraten verändert.
Die Arbeit analysiert die unterschiedlichen Abschreibungsregeln für Goodwill nach HGB und IFRS und argumentiert, dass eine gewinnmindernde Erfassung sachgerecht ist, da Abschreibungen den Unternehmenswert nicht beeinflussen.
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