Bachelorarbeit, 2010
48 Seiten, Note: 2,7
Diese Bachelor-Abschlussarbeit befasst sich mit der Subject-to-tax-Klausel im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), am Beispiel des DBA Deutschland/Großbritannien. Die Arbeit analysiert die Funktionsweise der Klausel und beleuchtet ihre Bedeutung in der Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Klausel auf die Besteuerung von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen untersucht.
Doppelbesteuerungsabkommen, Subject-to-tax-Klausel, Doppelbesteuerung, doppelte Nichtbesteuerung, Freistellungsverfahren, Anrechnungsverfahren, Steuerrecht, internationales Steuerrecht, DBA Deutschland/Großbritannien.
Eine Subject-to-tax-Klausel (Rückfallklausel) in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) stellt sicher, dass Einkünfte nur dann im Ansässigkeitsstaat steuerfrei gestellt werden, wenn sie im anderen Staat tatsächlich besteuert wurden.
Sie dient der Vermeidung der "doppelten Nichtbesteuerung", die entstehen kann, wenn durch Regelungslücken in einem DBA kein Staat Anspruch auf die Besteuerung eines Geschäftsvorgangs erhebt.
Beim Anrechnungsverfahren wird die im Ausland gezahlte Steuer auf die inländische Steuer angerechnet. Beim Freistellungsverfahren bleiben die ausländischen Einkünfte im Inland steuerfrei, unterliegen aber oft dem Progressionsvorbehalt.
Dieses Prinzip (häufig in Großbritannien) besagt, dass ausländische Einkünfte nur dann besteuert werden, wenn sie tatsächlich in das Land überwiesen ("remitted") werden. Subject-to-tax-Klauseln verhindern hier oft Steuervorteile bei Nicht-Überweisung.
Die Paragraphen § 50d Abs. 8 und 9 EStG enthalten unilaterale (einseitige) deutsche Regelungen, die die Freistellung von Einkünften versagen, wenn eine doppelte Nichtbesteuerung droht.
Sie stellt sicher, dass beispielsweise Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien oder andere Einkünfte nicht durch geschickte Nutzung der Unterschiede beider Steuersysteme völlig unversteuert bleiben.
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