Masterarbeit, 2013
68 Seiten, Note: 2,5
1. Einleitung
2. Begriffe und Definitionen
2.1 Föderalismus
2.1.1 Strukturelemente des Föderalismus
2.1.2 Kooperativer Föderalismus
2.1.3 Wettbewerbsföderalismus
2.2 Finanzverfassung und Finanzausgleich
2.2.1 Horizontaler und vertikaler Finanzausgleich
2.2.2 Direkter und indirekter Finanzausgleich
2.2.3 Lastenausgleich
2.3 Wissenschaftliche Perspektiven
2.3.1 Politikwissenschaftliches Verständnis
2.3.2 Staats- und verfassungswissenschaftliches Verständnis
2.3.3 Ökonomisches Verständnis
3. Gerechtigkeit
3.1 Ein historischer Abriss
3.1.1 Gerechtigkeit in der Antike
3.1.2 Gerechtigkeit in der Neuzeit
3.1.3 Gerechtigkeit in der Moderne
3.2 Dimensionen von Gerechtigkeit
3.2.1 Forschungsstand
3.2.2 Gerechtigkeit im Diskurs – Walzer versus Habermas
4. Der Finanzausgleich in der Bundesrepublik Deutschland
4.1 Verankerung im Grundgesetz
4.2 Finanzausgleich de jure versus de facto
4.3 Vorteile des Finanzausgleichs
4.4 Dysfunktionen des Finanzausgleichs
4.5 Kritik am Finanzausgleich
4.6 Gerechtigkeit als Kategorie nach Walzer und Habermas
5. Der neue Finanzausgleich in der Schweiz seit 2008
5.1 Verankerung in der Bundesverfassung
5.2. Finanzausgleich de jure versus de facto
5.3 Vorteile des Finanzausgleichs
5.4 Dysfunktionen des Finanzausgleichs
5.5 Kritik am Finanzausgleich
5.6 Gerechtigkeit als Kategorie nach Walzer und Habermas
6. Zusammenfassung und Ausblick
Diese Arbeit untersucht, inwieweit die Kategorie der Gerechtigkeit in den Finanzausgleichssystemen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz eine Rolle spielt und als Bewertungsmaßstab in politischen Verhandlungen fungieren kann.
3.1.1 Gerechtigkeit in der Antike
Im Ägypten der Antike wurden die Sphären Gott, Welt, Gesellschaft und Mensch als ineinander verzahnte Bereiche einer Ordnung verstanden. Gerechtigkeit ist daher ausschließlich auf die Ordnung des Gesamtsystems zu beziehen, ohne das Individuum zu berücksichtigen. Im 21. Jahrhundert vor Christus existiert bereits ein Tribunal nach dem Tod, welches über die Errettung oder Verdammnis einer Seele entscheidet. Der Katalog der Verbote gilt hier als Maß und die Waage wird mit Gerechtigkeit assoziiert, denn das Herz des Toten gewinnt mit jeder Lüge, also einem Bruch mit den Verboten, an Gewicht. Wahres Reden und für die Mitbürger schadenfreies Handeln sind die Grundlage der ägyptischen Gerechtigkeitsvorstellung.
Im Judentum ist Gott zwar Gesetzgeber und Richter, doch sind die Sphären wie Gott und Welt getrennt. Die 10 Gebote sind in dieser Gesellschaft als Mindeststandard zu verstehen und „[…] das menschliche Vermeiden von Ungerechtigkeit schafft lediglich die Bedingung der Möglichkeit einer göttlichen, rettenden Menschlichkeit“. Das Modell des gerechten Menschen Sädäq ist mit einem umfassenden Verständnis eines gerechten Lebens versehen. Zu der bloßen Regelbefolgung gesellt sich eine soziale Dimension. Damit wird gerechtes Leben auch in den Umgang miteinander im soziale Gefüge gehoben. Trotzdem obliegt Gott die Entscheidung, was rechtens und was gerecht ist.
Ab ca. dem 6. Jahrhundert vor Christus entwickeln die Vorsokratiker, vertreten durch Theophrast, ihre Vorstellung des Gerechtigkeitsbegriffs. Sie verstanden Gerechtigkeit als notwendige Korrektur des Unausgeglichenen. Unordnung des Kosmos wird durch den Kosmos geordnet und somit obliegt es nicht dem Menschen, Gerechtigkeit zu schaffen. Die spätere Differenzierung von Recht und Gerechtigkeit ist noch nicht erfolgt, denn diese Dimensionen bedingen sich gegenseitig.
1. Einleitung: Erläuterung der aktuellen Finanzproblematik, der Forschungsfrage nach Gerechtigkeit im Finanzausgleich und der methodischen Vorgehensweise.
2. Begriffe und Definitionen: Spezifizierung der zentralen Konzepte wie Föderalismus und Finanzverfassung sowie Einordnung wissenschaftlicher Perspektiven.
3. Gerechtigkeit: Historischer Abriss und theoretische Erörterung verschiedener Gerechtigkeitskonzeptionen bis hin zur Moderne, inklusive der Gegenüberstellung von Walzer und Habermas.
4. Der Finanzausgleich in der Bundesrepublik Deutschland: Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen, der vier Stufen des Finanzausgleichs und kritische Würdigung der Dysfunktionen.
5. Der neue Finanzausgleich in der Schweiz seit 2008: Darstellung der NFA-Reform, ihrer Säulen und Anwendung der Gerechtigkeitskriterien auf das schweizerische System.
6. Zusammenfassung und Ausblick: Abschließende Gesamtwürdigung, Synthese der Ergebnisse und Reflexion über die Rolle von Gerechtigkeit als politische Kategorie.
Finanzausgleich, Gerechtigkeit, Föderalismus, Deutschland, Schweiz, Finanzverfassung, Politische Theorie, Michael Walzer, Jürgen Habermas, Verteilungsgerechtigkeit, Lastenausgleich, Politikverflechtung, NFA, Subsidiarität, Solidarität
Die Arbeit analysiert, ob der Begriff der Gerechtigkeit als bewertende Kategorie in den komplexen Finanzausgleichssystemen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz angewendet werden kann.
Die zentralen Felder umfassen die Föderalismusforschung, die Theorie der Gerechtigkeit, verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen staatlicher Finanzsysteme sowie die Analyse konkreter Finanzausgleichsmechanismen.
Die zentrale Forschungsfrage lautet, inwieweit Gerechtigkeit als abstrakte Idealvorstellung als Bewertungsmaßstab für verfassungsrechtliche Finanzausgleichssysteme in politischen Verhandlungen dienen kann.
Der Autor kombiniert theoretische Gerechtigkeitsdiskurse (insbesondere Walzer und Habermas) mit einer rechts- und politikwissenschaftlichen Analyse der Finanzausgleichsgesetze und -praxis beider Länder.
Der Hauptteil behandelt die detaillierte Darstellung und Auswertung der Finanzausgleichssysteme in Deutschland und der Schweiz anhand der im theoretischen Teil entwickelten Gerechtigkeitsindikatoren.
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Finanzausgleich, Gerechtigkeit, Föderalismus, Politikverflechtung und die theoretischen Modelle von Walzer und Habermas geprägt.
Deutschland ist durch eine starke Politikverflechtung und ein kooperatives System geprägt, während die Schweiz mit der NFA seit 2008 auf Entflechtung und Eigenverantwortung der Kantone setzt.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass Gerechtigkeit aufgrund ihrer Vielschichtigkeit keine universelle Kategorie für Finanzausgleichssysteme ist, aber als hilfreicher Maßstab für Teilbereiche dienen kann.
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