Bachelorarbeit, 2013
19 Seiten, Note: 1
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
I. Einleitung
II. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG
A) Der Europäische Binnenmarkt
B) Zielsetzung der Richtlinie
C) Anwendungsbereich der Richtlinie
1. Dienstleistungen
a) „Klassische“ wirtschaftliche Dienstleistungen
b) Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge
aa) Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
aaa) besonderes öffentliches Interesse
bbb) Beauftragung des Dienstleistungserbringers durch formalen Akt
ccc) genaue Definition der Art des besonderen Auftrages im Betrauungsakt
ddd) Einklang mit dem geltenden Unionsrecht
bb) Dienstleistungen von allgemeinem nicht-wirtschaftlichem Interesse
2. Dienstleistungserbringer
D) Auswirkung für die Wasserversorgung
1. Versorgungsstruktur in Österreich
2. Änderungen durch die DL-Richtlinie
a) Dienstleistungsfreiheit
b) Niederlassungsfreiheit
III. Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) auf die österreichische Wasserversorgung. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Fokus, inwieweit die europarechtlichen Liberalisierungstendenzen die traditionell kommunal geprägte Versorgungsstruktur in Österreich beeinflussen könnten und ob der Sektor vor dem Hintergrund von Gemeinwohlinteressen als Ausnahmebereich zu werten ist.
1. Versorgungsstruktur in Österreich
Um etwaige Auswirkungen der Richtlinie auf die österreichische Wasserversorgung feststellen zu können, ist es erforderlich den Status quo der Versorgungsstruktur zu betrachten. Die Wasserversorgung wird in Österreich als elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge verstanden und zum Großteil in kommunaler Selbstverwaltung erfüllt, sind doch auch Wassergenossenschaften und Wasserverbände - gleich wie Gemeinden - als öffentliche Wasserversorgungsunternehmen anzusehen. An dieser Struktur der Verantwortung und Eigentümerschaft hat sich in den vergangenen Jahrzehnten österreichweit gesehen kaum etwas verändert. Auch weltweit betrachtet, überwiegt die Finanzierung, Regulierung und Betreibung von Wasserversorgungsanlagen durch die öffentliche Hand oder zumindest unter derer Obhut. Betrachtet man die Versorgungsstruktur in Österreich, so erfolgt die Versorgung zu rund 90 % zentral. Der Rest der Bevölkerung versorgt sich selbst über Hausbrunnen. Die zentrale Versorgung wird dabei durch rund 1900 Kommunalanlagen, 165 Wasserverbände und 3400 Wassergenossenschaften durchgeführt. Besonders der autonome Bereich der Wassergenossenschaften erfreut sich angesichts der großen Anzahl großer Beliebtheit. Private Wasserversorger findet man indes nur selten. Diese sind zumeist in Form von kleinen Wassergemeinschaften organisiert und umfassen lediglich die Versorgung weniger Häuser. Der Umstand, dass die Wasserversorgung für private Betreiber als wenig attraktiv angesehen wird, mag auch darin liegen, dass sich der Betrieb schon auf Grund der Eigenschaften der Wasserressource nur auf lange Sicht rechnet und keine kurzfristigen Gewinne erzielt werden können. Zwischenmodelle zwischen Privatisierung und öffentlicher Wasserversorgung gibt es jedoch auch in Österreich vereinzelt, wiewohl hier keine genauen Daten bekannt sind.
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung der Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und führt die Problematik der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Kontext der Liberalisierung ein.
II. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG: Dieses Kapitel definiert den rechtlichen Rahmen des Binnenmarktes und analysiert detailliert den Anwendungsbereich der Richtlinie sowie die Kategorisierung von Dienstleistungen.
D) Auswirkung für die Wasserversorgung: Hier werden die spezifischen Konsequenzen für den österreichischen Wassersektor erörtert, unter besonderer Berücksichtigung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.
III. Zusammenfassung: Das Fazit stellt fest, dass die Wasserversorgung aufgrund ihrer besonderen Rolle für das Gemeinwohl von einer vollständigen Liberalisierung ausgenommen bleiben sollte und die kommunale Selbstverwaltung essenziell bleibt.
EU-Dienstleistungsrichtlinie, Wasserversorgung, Daseinsvorsorge, Binnenmarkt, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Gemeinwohl, Wassergenossenschaften, Privatisierung, Liberalisierung, Wasserwirtschaft, Österreich, Rechtlicher Rahmen, Wettbewerb, Konzessionsrichtlinie
Die Arbeit untersucht, wie sich die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf die Wasserversorgung in Österreich auswirkt und ob durch europarechtliche Vorgaben eine Liberalisierung des Sektors droht.
Die Schwerpunkte liegen auf dem EU-Binnenmarktrecht, der Definition von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und der österreichischen Siedlungswasserwirtschaft.
Ziel ist es zu klären, ob die österreichische Wasserversorgung als geschützter Bereich der Daseinsvorsorge trotz europäischer Liberalisierungsbestrebungen in kommunaler Hand verbleiben kann.
Es handelt sich um eine juristische und strukturpolitische Analyse, die auf der Auswertung von EU-Richtlinien, Primärrecht, EuGH-Rechtsprechung und Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil analysiert den Anwendungsbereich der Richtlinie, unterscheidet zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten und bewertet die Auswirkungen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auf Wasserversorger.
Die wichtigsten Begriffe sind Dienstleistungsrichtlinie, Wasserversorgung, Daseinsvorsorge, Liberalisierung und kommunale Selbstverwaltung.
Wasser ist ein existenzielles Gut, dessen Versorgung aufgrund hoher Fixkosten und des natürlichen Monopols der Netzinfrastruktur nicht effizient über einen marktorientierten Wettbewerb abgewickelt werden kann.
Wassergenossenschaften sind neben Gemeinden und Verbänden ein tragender Pfeiler der österreichischen Wasserversorgung, der sich durch hohe Autonomie auszeichnet und bisher kaum von Liberalisierungstendenzen betroffen ist.
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