Bachelorarbeit, 2013
56 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Grundsätzliche Behandlung von Finanzierungsaufwendungen
2.1 Fremdfinanzierungskosten als abzugsfähige Betriebsausgaben
2.2 Objektives Nettoprinzip
2.3 Postulat der Entscheidungsneutralität
2.3.1 Finanzierungsneutralität
2.3.2 Finanzierungsfreiheit nach der BFH Rechtsprechung
3. Abzugsbeschränkungen von Fremdfinanzierungskosten
3.1 Zinsschranke
3.1.1 Funktionsweise
3.1.2 Ausnahmetatbestände
3.1.3 Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG
3.2 § 4 Abs. 4a EStG
3.3 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung
4. Mögliche Rechtfertigung und Ziele der Beschränkung
4.1 Rolle des Eigenkapitals
4.2 Missbrauchsverhinderung und Sicherung von Steuersubstrat
4.3 Äquivalenzprinzip
5. Analyse der Beschränkungen
5.1 Zielerreichung der Beschränkungen
5.2 Wechselwirkungen der Normen
5.3 Beschränkungen im Spannungsfeld steuerlicher Prinzipien
6. Zinsbereinigte Einkommens- und Gewinnsteuer
7. Thesenförmige Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht das steuerliche Spannungsfeld zwischen der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten als Betriebsausgaben, der Sicherung von Steuersubstrat und der notwendigen Entscheidungsneutralität im deutschen Steuerrecht. Ziel ist die Analyse der verschiedenen gesetzlichen Abzugsbeschränkungen und deren Rechtfertigung sowie die Prüfung, inwiefern eine zinsbereinigte Einkommens- und Gewinnsteuer als alternative Lösung fungieren kann.
3.1.1 Funktionsweise
Die Zinsschranke ist in § 4h EStG geregelt und stellt als Gewinnermittlungsvorschrift eine abschnittsbasierte Betriebsausgabenbegrenzung von Zinsaufwendungen bzw. Fremdfinanzierungskosten für Betriebe dar. Da der Begriff Betrieb im Gesetz nicht weiter definiert wird, ist auf den allgemeinen Betriebsbegriff iSd. § 15 Abs. 2 EStG abzustellen, wobei man von den Merkmalen des originären Gewerbebetriebs abstrahiert. Daher gilt die Zinsschranke nicht nur für einzelkaufmännische Gewerbetriebe, Mitunternehmerschaften und Kapitalgesellschaften, sondern grundsätzlich auch für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe und Betriebe mit freiberuflicher Tätigkeit.
Die Zinsschranke erlaubt den Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben in Höhe des erwirtschafteten Zinsertrages. Zinsaufwendungen, die den Zinsertrag in einem Wirtschaftsjahr übersteigen, sind laut § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG im jeweiligen Wirtschaftsjahr nur in Höhe des verrechenbaren EBITDA abzugsfähig. Dabei werden von der Zinsschranke alle Erträge und Aufwendungen für die Überlassung von Geldkapital aus sämtlichen Fremdfinanzierungsformen erfasst, also sowohl aus Gesellschafterfremdfinanzierung, Konzernfinanzierung und auch aus der Bankfinanzierung. Grundsätzlich besteht das verrechenbare EBITDA gemäß § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG aus dreißig Prozent des um Zinsaufwendungen und Abschreibungen erhöhten und um die Zinserträge geminderten maßgeblichen Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres. Maßgeblicher Gewinn ist nach § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG der nach den Vorschriften des EStG ermittelte Gewinn. Übersteigt das verrechenbare EBITDA die um die Zinserträge geminderten Zinsaufwendungen in einer Periode wird nach § 4h Abs. 1 Satz 3 EStG das überschüssige verrechenbare EBITDA in die folgenden fünf Wirtschaftsjahre vorgetragen.
1. Einleitung: Einführung in das Spannungsfeld der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten und Darstellung der Forschungsziele.
2. Grundsätzliche Behandlung von Finanzierungsaufwendungen: Erläuterung der ertragsteuerlichen Grundlagen, insbesondere des objektiven Nettoprinzips und des Postulats der Entscheidungsneutralität.
3. Abzugsbeschränkungen von Fremdfinanzierungskosten: Detaillierte Darstellung der Funktionsweise der Zinsschranke sowie weiterer Regelungen wie § 4 Abs. 4a EStG und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.
4. Mögliche Rechtfertigung und Ziele der Beschränkung: Diskussion der Motive für Abzugsbeschränkungen, wie die Stärkung des Eigenkapitals, Missbrauchsbekämpfung und das Äquivalenzprinzip.
5. Analyse der Beschränkungen: Empirische und theoretische Analyse der Zielerreichung der Beschränkungen sowie Darstellung von Wechselwirkungen und Konflikten mit steuerlichen Prinzipien.
6. Zinsbereinigte Einkommens- und Gewinnsteuer: Prüfung eines alternativen Steuermodells zur Herstellung von Finanzierungsneutralität und dessen Wirkungsweise.
7. Thesenförmige Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse und Fazit zum bestehenden Spannungsfeld sowie Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
Zinsschranke, Fremdfinanzierungskosten, Eigenkapitalfinanzierung, Nettoprinzip, Finanzierungsneutralität, Unterkapitalisierung, Gewinnverlagerung, Steuersubstrat, § 4h EStG, Äquivalenzprinzip, zinsbereinigte Gewinnsteuer, Unternehmensbesteuerung, Steuerrecht, Betriebsausgaben, Kapitalstruktur.
Die Arbeit analysiert die steuerliche Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten im deutschen Steuerrecht, wobei der Fokus auf dem Spannungsfeld zwischen steuerlicher Gewinnermittlung und Lenkungszielen liegt.
Die Arbeit deckt die Prinzipien der ertragsteuerlichen Behandlung von Finanzierungsaufwendungen, die Funktionsweise spezifischer Abzugsbeschränkungen (wie der Zinsschranke) und die ökonomische Rechtfertigung dieser Maßnahmen ab.
Ziel ist es, die Motive für die gesetzlichen Beschränkungen der Zinsabzugsfähigkeit zu hinterfragen und zu prüfen, ob diese tatsächlich zur Missbrauchsverhinderung beitragen oder lediglich bestehende steuerliche Prinzipien (wie das Nettoprinzip) durchbrechen.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse geltender steuerlicher Vorschriften unter Einbeziehung ökonomischer Theorien sowie der Auswertung empirischer Erkenntnisse aus der Fachliteratur.
Der Hauptteil analysiert die konkreten gesetzlichen Regelungen (Zinsschranke, § 4 Abs. 4a EStG, gewerbesteuerliche Hinzurechnung), deren theoretische Rechtfertigung sowie deren Wirksamkeit und Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung.
Zinsschranke, Finanzierungsneutralität, objektives Nettoprinzip, Eigenkapitalfinanzierung, Gewinnverlagerung und Steuersubstrat.
Im Gegensatz zu früheren, rein verschuldungsgradbasierten Regeln ist die moderne Zinsschranke ergebnisbasiert, da ihre Bemessungsgrundlage primär vom EBITDA abhängt.
Das Nettoprinzip gilt als wesentliches steuerliches Leitbild. Die Arbeit hinterfragt kritisch, inwieweit die verschiedenen Abzugsbeschränkungen mit diesem Prinzip vereinbar sind oder dieses durchbrechen.
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