Masterarbeit, 2013
102 Seiten, Note: 2,3
1 Einführung
1.1 Entwicklungen im Hinblick auf die Popularität des Triathlonsports
1.2 Problemstellung
1.3 Vorgehensweise und Zielsetzung der Masterarbeit
2 Grundlagen zur Qualifizierung von Einkünften eines Sportlers
2.1 Begriff: Liebhaberei
2.2 Gewinneinkünfte
2.2.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 EStG
2.2.1.1 Selbstständigkeit
2.2.1.2 Nachhaltigkeit
2.2.1.3 Gewinnerzielungsabsicht
2.2.1.4 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
2.2.2 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit § 18 EStG
2.3 Überschusseinkünfte
2.3.1 Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG
2.3.1.1 Arbeitnehmer
2.3.1.2 Arbeitslohn
2.3.1.3 Sozialversicherungspflicht
2.3.2 Sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG
2.4 Behandlung von ausländischen Einkünften eines im Inland ansässigen Triathleten
3 Besteuerung des Gewinns bzw. des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
3.1 Einkommensteuer
3.1.1 Umfang der Steuerpflicht
3.1.2 Maßgeblicher Veranlagungszeitraum
3.1.3 Bemessungsgrundlage des zu versteuernden Einkommen
3.2 Gewerbesteuer
3.3 Umsatzsteuer
3.3.1 Rechtsanspruch auf Abzug der Vorsteuer
3.3.2 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten gem. § 16 Abs. 1 S. 1 UStG (sog. Sollversteuerung)
3.3.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 UStG (sog. Istversteuerung)
3.3.4 Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG
3.3.4.1 Nichterhebung der Steuer gem. § 19 Abs. 1 S. 1 UStG
3.3.4.2 Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
3.3.4.3 Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG
3.3.5 Formvorschriften bei der Rechnungsstellung
3.3.5.1 Zum Begriff der Rechnung
3.3.5.2 Pflichtangaben in der Rechnung gem. §§ 14 und 14a UStG
3.3.5.2.1 Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG
3.3.5.2.2 Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG
3.3.5.2.3 Ausstellungsdatum gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG und fortlaufende Rechnungsnummer gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG
3.3.5.2.4 Art und Umfang der sonstigen Leistung gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG
3.3.5.2.5 Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG
3.3.5.2.6 Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und Angabe der im Voraus vereinbarten Minderungen des Entgelts gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG
3.3.5.2.7 Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine steuerbefreite Lieferung oder sonstige Leistung gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG
3.3.5.2.8 Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers
3.3.5.3 Kleinbetragsrechnungen gem. § 33 UStDV
3.3.6 Arten von unentgeltlichen Wertabgaben und deren Bemessungsgrundlage
3.3.6.1 Entnahme von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)
3.3.6.2 Sachzuwendungen an das Personal (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG)
3.3.6.3 Andere unentgeltliche Zuwendungen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)
3.3.6.4 Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG)
4 Folgen der Einkünftequalifizierung
4.1 Gewinneinkünfte gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG
4.1.1 Arten der Gewinnermittlung
4.1.1.1 Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 S. 1 EStG
4.1.1.2 Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG
4.1.2 Qualifizierung von Betriebsvermögen
4.1.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen
4.1.2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen
4.1.2.3 Privatvermögen
4.1.3 Steuerliche Behandlung von Aufwendungen Dritter
4.1.4 Mögliche Betriebseinnahmen
4.1.4.1 Preisgelder/Siegprämien
4.1.4.2 Sponsoring
4.1.4.2.1 Begriff
4.1.4.2.2 Formen
4.1.4.3 Steuerliche Behandlung von Geschenken
4.1.4.3.1 Beispiel 1: Ergometer
4.1.4.3.2 Beispiel 2: Triathlonrad
4.1.4.3.3 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts
4.1.5 Mögliche Betriebsausgaben
4.1.5.1 Reisekosten
4.1.5.1.1 Fahrtkosten
4.1.5.1.2 Verpflegungsmehraufwendungen
4.1.5.2 Ausrüstung, Trainingsgeräte und Nahrungsergänzung
4.2 Überschusseinkünfte gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG
4.2.1 Ersatz von entstandenen Aufwendungen und geringfügige Vergütungen
4.2.2 Steuerliche Behandlung des Zuflusses von Sachbezügen
4.2.2.1 Allgemeines
4.2.2.2 Bewertung
4.2.2.3 Geldleistung oder Sachbezug
4.2.2.4 Behandlungen der unentgeltlichen bzw. verbilligten Überlassung von Trainingsgeräten
4.2.2.5 PKW
4.2.3 Sonstige Einnahmen
4.2.3.1 Preisgelder/Siegprämien
4.2.3.2 Zuwendungen von Vereinen/Verbänden
4.2.3.3 Zuwendungen von der Stiftung Deutsche Sporthilfe
4.2.3.1 Steuerfreie Vergütungen
4.2.4 Mögliche Werbungskosten
4.2.4.1 Reisekosten
4.2.4.1.1 Reisekostenbegriff
4.2.4.1.2 Berufliche Veranlassung
4.2.4.1.3 Regelmäßige Arbeitsstätte
4.2.4.1.4 Fahrtkosten
4.2.4.1.5 Verpflegungsmehraufwendungen
4.2.4.1.6 Übernachtungskosten
4.2.4.2 Sonstige Werbungskosten
5 Besonderheiten
5.1 Kritische Beurteilung einer Wohnsitzverlegung ins niedriger besteuernde Ausland als Steuersparmodell
5.1.1 Persönliche Voraussetzungen
5.1.2 Sachliche Voraussetzungen
5.1.2.1 Wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland
5.1.2.2 Überschreiten der Freigrenze
5.1.3 Umfang der erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht
5.2 Prüfung der Besteuerungsgrundlagen durch Außenprüfungen
6 Zusammenfassung und Fazit
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der einkommen- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Triathleten. Ziel ist es, die steuerrechtlichen Konsequenzen aufzuzeigen, die sich ergeben, wenn Sportler von einer hobbymäßigen Ausübung zu einer professionalisierten Tätigkeit übergehen, bei der regelmäßig Einnahmen durch Preisgelder oder Sponsoring erzielt werden.
1.2 Problemstellung
Der Sportbereich vollzieht eine rasche Entwicklung im Hinblick auf die Professionalisierung. Die zunehmende Teilnahme von Sportlern am Wirtschaftsleben und das gestiegene finanzielle Volumen dieser Branche sorgen dafür, dass sich die ursprüngliche private, sportliche Freizeitbeschäftigung mit steuerlichen Fragestellungen auszusetzen hat.
Triathlon hat sich etabliert. Was genau die vielen Zuschauer dazu bringt eigentlich fremde Menschen dabei anzufeuern, während sie bis an ihre Grenzen gehen und manchmal auch darüber hinaus ist nicht greifbar. Triathlonveranstaltungen schießen wie Pilze aus dem Boden – jeder kann mitmachen auf den unterschiedlichsten Distanzen. Sowohl für Einsteiger sind reichlich Startplätze vorhanden als auch für Profisportler. Erst in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt durch die vielen Zuschauer, die so eine Veranstaltung offenbar magisch anzieht, hat es sich herauskristallisiert, dass man hiervon unter gewissen Umständen auch seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte. Die Möglichkeit aus seinem Lieblingssport, seiner „Passion“, sein Einkommen zu beziehen, ist nicht für jeden Sportler ohne weiteres möglich. Talent, Fleiß und schließlich Glück sind sicher die drei größten Komponenten, die dieses Ziel möglich machen können. Die Kombination aus einem Sponsorenpool und etwaigen Siegprämien durch die Teilnahme an Wettkämpfen machen es möglich.
Daher tritt gerade bei genauerem Blick zwangsläufig die Frage auf, was denn eigentlich für Folgen eintreten, wenn das Hobby zum Beruf oder zumindest zu einem, wenn auch kleinen, Nebenerwerb wird. Selbst bei kleinen Triathlonveranstaltungen ist es heutzutage möglich Preisgelder oder Sachpreise zu gewinnen, da die Veranstalter hiermit möglichst viele Teilnehmer anlocken möchten, um die Starterlisten zu füllen. Diese Tatsache haben auch Sportartikelhersteller erkannt. Ist nämlich ein Athlet häufiger auf dem Siegertreppchen anzutreffen, ist er meist auch in den lokalen Zeitungen zu sehen, die gerne vom Wettkampf in der eigenen Stadt berichten. Somit bringt bspw. ein T-Shirt, Trainingsanzug oder schlichtweg eine einfache Mütze einen durchaus erwähnenswerten Werbeeffekt.
1 Einführung: Erläutert die wachsende Popularität des Triathlonsports, die zunehmende Professionalisierung und die daraus resultierende Notwendigkeit, steuerliche Konsequenzen für Sportler zu beleuchten.
2 Grundlagen zur Qualifizierung von Einkünften eines Sportlers: Analysiert die Abgrenzung zwischen Liebhaberei und steuerpflichtiger Tätigkeit sowie die Zurechnung von Einkünften zu Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.
3 Besteuerung des Gewinns bzw. des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten: Detaillierte Darstellung der Einkommensteuerpflicht, Gewerbesteuerbelastung und umsatzsteuerrechtlichen Pflichten für Sportler als Unternehmer.
4 Folgen der Einkünftequalifizierung: Behandelt die steuerliche Behandlung von Einnahmen wie Preisgelder und Sponsoring sowie die Abzugsfähigkeit von Betriebs- und Werbungskosten.
5 Besonderheiten: Erörtert kritische Themen wie die Wohnsitzverlegung ins Ausland und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht sowie die steuerliche Prüfung durch Außenprüfungen.
6 Zusammenfassung und Fazit: Fasst die steuerliche Komplexität der sportlichen Tätigkeit zusammen und betont die Notwendigkeit einer individuellen Prüfung und Dokumentation der Einkünfte.
Triathlon, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Sponsoring, Preisgelder, Liebhaberei, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Vorsteuerabzug, Kleinunternehmerregelung, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Außenprüfung, Wohnsitzverlegung
Die Arbeit behandelt die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Triathleten, die durch ihren Sport Einnahmen generieren und sich daher mit ertrag- und umsatzsteuerlichen Pflichten auseinandersetzen müssen.
Die Schwerpunkte liegen auf der Qualifizierung der sportlichen Tätigkeit (Gewerbe oder Liebhaberei), der Besteuerung von Sponsoringeinnahmen und Preisgeldern sowie den komplexen Umsatzsteuerpflichten bei Sportlern.
Der Autor möchte Klarheit über die steuerlichen Konsequenzen schaffen, die entstehen, wenn die fließende Grenze vom Amateursportler zum Profisportler oder gewerblichen Akteur überschritten wird.
Die Arbeit basiert auf einer Analyse einschlägiger steuerrechtlicher Gesetze, Richtlinien, BFH-Urteile und Fachliteratur, um die steuerliche Behandlung verschiedener Praxissituationen eines Triathleten abzuleiten.
Im Hauptteil werden die verschiedenen Einkunftsarten definiert, die steuerliche Behandlung von Sponsoring und Geschenken detailliert analysiert und die umsatzsteuerliche Problematik sowie Reisekostenregelungen erörtert.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Steuerpflicht, Gewinnerzielungsabsicht, Sponsoring, Vorsteuerabzug und Kleinunternehmerregelung geprägt.
Regelmäßige Einnahmen deuten auf eine gewerbliche Tätigkeit hin, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt; das Finanzamt prüft dies anhand einer Totalgewinnprognose, um Liebhaberei auszuschließen.
Da Triathleten ihre Leistungen meist an Unternehmen erbringen, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, bietet der Verzicht auf die Umsatzsteuer dem Sportler keine entscheidenden Preisvorteile, während er gleichzeitig auf den eigenen Vorsteuerabzug für teure Ausrüstung verzichtet.
Dies stellt einen geldwerten Vorteil dar, der als Betriebseinnahme zu erfassen ist, sofern die Schenkung im Rahmen einer geschäftlichen Beziehung erfolgt und der Sportler als Gegenleistung für das Sponsoring wirbt.
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