Examensarbeit, 2013
54 Seiten, Note: 1,1
1. Einleitung
2. Muslimisches Leben in Deutschland
2.1. Historischer Überblick
2.2. Islamische Organisationen
3. Probleme bei der Einführung von Islamischem Religionsunterricht
3.1. Religionskunde oder Religionsunterricht?
3.2. Rechtliche Schwierigkeiten
3.3. Adressatenfrage und Ausbildung von Lehrkräften
3.4. Teilweise Unvereinbarkeit von Islamischen Glaubensinhalten mit dem Grundgesetz
4. Lehrmaterialien
5. Islamischer Religionsunterricht in den Bundesländern
5.1. Nordrhein-Westfalen
5.2. Hessen
5.3. Niedersachsen
5.4. Vergleich der Bundesländer
6. Konsequenzen für dem evangelischen Religionsunterricht
7. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung und Einführung eines bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterrichts nach Artikel 7 III des Grundgesetzes in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen und beurteilt deren Bedeutung für die Konfessionalität dieses Unterrichts sowie für die Mehrheitsgesellschaft.
3.2. Rechtliche Schwierigkeiten
Wie in den vorigen Erläuterungen bereits deutlich geworden ist, sind mit der Einführung eines bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterrichts Probleme verbunden. Dabei handelt es sich in erster Linie um juristische Probleme, die nun näher analysiert werden sollen.
Das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Religionsgemeinschaften ist im Grundgesetz geregelt. Diese Verhältnisbestimmung umfasst drei Fundamente. Die Religionsfreiheit, die Trennung von Staat und Kirche sowie das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.62
Der Artikel 4 GG garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit.63 Bei dieser Bestimmung handelt es sich sowohl um einen Schutz der inneren Freiheit als auch um den Schutz der äußeren Glaubensfreiheit. Neben dem Glauben wird auch das Bekennen dieser inneren Überzeugung geschützt. Dazu zählt die Anerkennung religiöser Symbole und Handlungen. Auch die Orientierung des Verhaltens an einer Religion und die daraus folgende Lebensführung wird anerkannt und geschützt.
1. Einleitung: Die Arbeit erläutert die Zielsetzung, die Entwicklung des Islamischen Religionsunterrichts in drei Bundesländern zu analysieren und dessen konfessionelle Gestalt zu beurteilen.
2. Muslimisches Leben in Deutschland: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung muslimischen Lebens in Deutschland und die Entstehung der heterogenen Verbandslandschaft nach.
3. Probleme bei der Einführung von Islamischem Religionsunterricht: Hier werden die juristischen und organisatorischen Hürden, wie die Definition von Religionsgemeinschaften und die Ausbildung von Lehrkräften, kritisch beleuchtet.
4. Lehrmaterialien: Der Abschnitt diskutiert die Anforderungen an Unterrichtsmaterialien und analysiert bestehende Schulbücher sowie die damit verbundenen didaktischen Defizite.
5. Islamischer Religionsunterricht in den Bundesländern: Das Kapitel bietet eine detaillierte, vergleichende Untersuchung der unterschiedlichen Umsetzungsformen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen.
6. Konsequenzen für dem evangelischen Religionsunterricht: Es werden die Auswirkungen der Einführung auf den evangelischen Religionsunterricht und die neuen Chancen für den interreligiösen Dialog erörtert.
7. Fazit: Die Arbeit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass sich die konfessionelle Gestalt des Unterrichts grundlegend gewandelt hat und ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung erfolgt ist.
Islamischer Religionsunterricht, Grundgesetz, Religionsgemeinschaft, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Konfessionalität, Integration, Islamkunde, Schulversuch, Lehrkräfte, Religionsfreiheit, interreligiöser Dialog, Verbände, Artikel 7 III GG.
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und Einführung des bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen.
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung muslimischer Organisationen, den rechtlichen Rahmenbedingungen des Grundgesetzes, der Gestaltung von Lehrplänen und dem interreligiösen Lernen.
Es soll analysiert werden, wie sich die konfessionelle Gestalt des Unterrichts durch die Einführung wandelt und welche Bedeutung dies für die Muslime und die Gesellschaft in Deutschland hat.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Aufarbeitung von Literatur, Gesetzeskommentaren, Gerichtsurteilen und einer vergleichenden Betrachtung der unterschiedlichen Bildungsmodelle der Bundesländer.
Der Hauptteil analysiert die Probleme bei der Einführung, wie die Anerkennung als Religionsgemeinschaft, die Organisation, Lehrmaterialien und die spezifischen Ansätze in den drei Bundesländern.
Zentrale Begriffe sind Islamischer Religionsunterricht, Grundgesetz, Religionsgemeinschaft, Konfessionalität und Integration.
Die DİTİB wird als mitgliederstärkster, aber durch ihre Anbindung an den türkischen Staat teilweise umstrittener Ansprechpartner für das Land und als bedeutender Akteur in den Bundesländern dargestellt.
Der Religionsunterricht ist als ordentliches Lehrfach im Grundgesetz verankert und konfessionell gebunden, während Religionskunde in alleiniger staatlicher Verantwortung liegt und keine Bekenntnisbindung aufweist.
In Hessen werden die beteiligten Verbände bereits offiziell als Religionsgemeinschaften anerkannt, was eine direkte Umsetzung nach Artikel 7 III GG ermöglicht, während in den anderen Ländern vorläufige Beiräte agieren.
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