Bachelorarbeit, 2013
52 Seiten, Note: 1,7
Einleitung
1. Terrorismus
1.1 Der internationale Terrorismus seit dem 11. September 2001
1.2 Versuch einer allgemeinen Definition
1.3 Terrorismus als Kommunikationsstrategie
2. Terroristische Botschaften im Internet
2.1 Ziele der Online-Kommunikation
2.1.1 Propaganda terroristischer Macht
2.1.2 Rekrutierung neuer Mitglieder
2.1.3 Planung und Koordinierung neuer Anschläge
2.2 Vorteile für terroristische Organisationen
2.3 Wachsende Schwierigkeiten für staatliche Sicherheitsmaßnahmen
3. Antworten auf den „Terrorismus 2.0“ in der Bundesrepublik Deutschland
3.1 Innere Sicherheit als Staatsprinzip
3.2 Konkrete Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im Internet
3.2.1 Die Sicherheitspakete I und II
3.2.2 Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung
3.2.3 Das Antiterrordateigesetz (ATDG)
4. Das Bundesverfassungsgericht als „Kollektiv der Anti-Terrorgesetzgebung“
4.1 Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
4.2 Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
4.3 Urteil zum Antiterrordateigesetz (ATDG)
Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der notwendigen staatlichen Terrorismusbekämpfung im Internet und dem Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird analysiert, ob staatliche Sicherheitsmaßnahmen auf Kosten der informationellen Selbstbestimmung und Privatsphäre gehen und welche Rolle das Bundesverfassungsgericht als Korrektiv einnimmt.
2.1.1 Propaganda terroristischer Macht
Mit der digitalen Propaganda richtet sich der Terrorismus an zwei Zuschauergruppen. Zum einen möchten terroristische Organisationen die Entschlossenheit einer bereits vorhandenen Unterstützergemeinschaft stärken. Zum anderen beabsichtigen sie, „die Sympathie und Unterstützung eines noch unentschlossenen Publikums [zu] gewinnen“ (Hoffman 2008: 307). Dabei weisen zahlreiche terroristische Internetseiten im Hinblick auf ihre rhetorischen Propagandamittel eine Gemeinsamkeit auf. So vermeiden es die Terroristen weitgehend, ihre gewaltsamen Aktivitäten zu glorifizieren (Weimann 2004: 6). Vielmehr möchten sie mit ihren Internetauftritten zwei Anliegen kommunizieren: sowohl die erfahrene Unterdrückung von staatlicher Seite und damit verbunden die massive Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit, als auch jenes harte Schicksal, das ihre inhaftierten Verbündeten ertragen müssen (ebd.).
Dennoch bleibt die Anwendung von Gewalt, auf die terroristische Organisationen häufig angewiesen sind, nicht unerwähnt. So nutzen Terroristen ihre Internetseiten dazu, ihr zerstörerisches Vorgehen rational zu begründen – in der Hoffnung, auf diese Weise viele Menschen von der Richtigkeit ihrer Handlungen überzeugen zu können. Dabei lassen sich drei Argumente finden, die von den Terroristen angeführt werden. Erstens sehen sich terroristische Organisationen aufgrund ihrer schwachen Position gezwungen, auf gewaltsame Attentate als Kommunikationsmittel zurückzugreifen (Waldmann 2001: 16). In ihren Augen lassen staatliche Akteure für sie keine andere Handlungsoption zu, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Zweitens kehren Terroristen innerhalb ihrer Darstellungen bewusst das Verhältnis von Täter und Opfer um, indem sie sich selbst als Kämpfer für mehr Gerechtigkeit darstellen, während ihre Gegner als Unterdrücker und grausame Gegner bezeichnet werden (Weimann 2004: 6). Drittens wollen es terroristische Organisationen oftmals vermeiden, eine grausame und aggressive Rhetorik zu verwenden, durch die sie mögliche Interessenten abschrecken könnten.
Einleitung: Einführung in die Problematik des internationalen Terrorismus nach dem 11. September 2001 und die daraus resultierende Debatte um Sicherheit versus Freiheit in Deutschland.
1. Terrorismus: Theoretische Herleitung des Terrorismusbegriffs und Analyse der Kommunikationsstrategien terroristischer Organisationen.
2. Terroristische Botschaften im Internet: Untersuchung der Nutzung digitaler Medien durch Terroristen zur Propaganda, Rekrutierung und Planung von Anschlägen.
3. Antworten auf den „Terrorismus 2.0“ in der Bundesrepublik Deutschland: Analyse der gesetzlichen Maßnahmen wie Sicherheitspakete, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung sowie deren Kritik.
4. Das Bundesverfassungsgericht als „Kollektiv der Anti-Terrorgesetzgebung“: Betrachtung der gerichtlichen Urteile zu Sicherheitsgesetzen und der Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Einschätzung der Balance zwischen staatlicher Sicherheitsgewährleistung und bürgerlicher Freiheit.
Terrorismus, Internet, Sicherheitspolitik, informationelle Selbstbestimmung, Überwachungsstaat, Bundesverfassungsgericht, Anti-Terror-Gesetze, Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung, Radikalisierung, Rechtsstaat, Privatsphäre, Sicherheitspakete, Antiterrordatei, Kommunikationsstrategie.
Die Arbeit analysiert die sicherheitspolitischen Reaktionen der Bundesrepublik Deutschland auf den internationalen Terrorismus unter besonderer Berücksichtigung des Internets als Aktionsraum.
Zentral sind die Themen Terrorismus als Kommunikationsphänomen, die digitale Radikalisierung und die verfassungsrechtliche Bewertung staatlicher Überwachungsmaßnahmen.
Das Ziel ist zu erörtern, ob Deutschland im Kampf gegen den Terrorismus im Internet die innere Sicherheit zulasten bürgerlicher Freiheitsrechte gestärkt hat.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Literaturanalyse und der Untersuchung relevanter Gesetzestexte sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Hauptteil analysiert die terroristische Internetnutzung, die konkreten deutschen Sicherheitsgesetze und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Kontrollinstanz.
Terrorismusbekämpfung, Sicherheitspolitik, informationelle Selbstbestimmung, Rechtsstaatlichkeit und Internetüberwachung.
Das Bundesverfassungsgericht fungiert als entscheidendes Korrektiv, das die Befugnisse des Staates begrenzt und den Schutz der Grundrechte in der Sicherheitsgesetzgebung einfordert.
Kritiker bemängeln die Aufweichung des staatlichen Trennungsgebots und die unzulässige Speicherung von Daten unschuldiger Bürger, was tief in die Privatsphäre eingreift.
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