Masterarbeit, 2013
78 Seiten, Note: 13 Punkte
A. Einleitung
B. Legitimation von Criminal Compliance
I. Was ist Criminal Compliance?
II. Die Legalitätspflicht für Internal Investigation
1. Vorstand
(1) §§ 76 I, 93 I AktG: Leitungssorgfalt des Vorstandes
(2) § 91 II AktG: Einrichtung eines Überwachungssystems
(3) § 130 OWiG: Aufsichtspflicht
(4) Allgemeine Compliance-Verantwortung
2. Aufsichtsrat
(1) Allgemeine Überwachungspflicht der Geschäftsführung gem. § 111 I AktG
(2) Instrumente zur Überwachung des Vorstandes
a) § 90 I S. 3, III S. 2 AktG: Sonderberichtspflicht des Vorstands
b) § 111 II AktG: Einsichts- und Prüfungsrechte
c) Auf Mitarbeiter gerichtete Untersuchungen des Aufsichtsrats
aa) Mitarbeiter als Sachverständiger oder Auskunftsperson
bb) Direktzugriff bei gravierenden Verstößen
cc) Kompetenz zur internen Revision gem. § 107 III 2 AktG
3. Aktionäre/Hauptversammlung
C. Grenzen von privaten Untersuchungshandlungen
I. Grenzen der Untersuchungshandlungen
II. Individuelle Eingriffsmaßnahmen
1. Interviews
(1) Kompetenzen im Rahmen von Interviews und ihr Umfang
a) Kompetenz
b) Umfang
(2) Mögliche Belehrungs(„pflicht“) des Mitarbeiters
2. Datenschutzrechtliche Maßnahmen
(1) § 32 I S. 2 BDSG
(2) § 28 I S. 1 Nr. 2 BDSG
D. Kooperationsverbund zwischen Strafverfolgungsbehörden/Compliance denkbar ?
I. Gewaltmonopol durch staatliche Akteure
II. Kooperationen im Strafverfahren oder doch Outsourcing?
1. Zulässigkeit von staatlichen Untersuchungen durch private Akteure
2. Rechtsgrundlage für das Tätigwerden von Privaten für Strafverfolgungsbehörden
III. Möglichkeiten und Grenzen von ausschließlich privaten Untersuchungen
E. Strafprozessuale Probleme gegenüber privaten Ermittlern (Anwälte)
I. Beschlagnahme § 98 StPO
1. Beschlagnahmeverbot gem. § 97 I Nr. 2 StPO
2. Beschlagnahmeverbot gem. § 160a I, V StPO
II. Zeugnisverweigerungsrecht von Compliance-Anwälten
F. Erhebungs- und Verwertungsverbot von Beweisen, die aus Maßnahmen der Internal Investigation stammen
I. Sachliche Reichweite des Beweisverwertungsverbots
1. Nemo-tenetur-se-ipsum-accusare-Prinzip
(1) Allgemeines
(2) Arbeitsrecht vs. Strafrecht
2. Fernwirkung als Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs der Verwertungsverbote
3. Fair-trial-Grundsatz
4. Adressat von und Wirkung gegen § 136a StPO
(1) Private Handlungen, die Strafverfolgungsbehörden zugerechnet werden können
(2) Private Handlungen
5. Fazit
II. Beweisverwertungs- und -erhebungsverbote gem. § 160a StPO
III. Untersuchungen und Beweissicherung mit Auslandsbezug USA
1. Rechtliche Rahmenbedingungen in den USA
2. Beweistransfer ins deutsche Strafverfahren
G. Resümee
Die vorliegende Arbeit untersucht die Legitimität von Compliance-Tätigkeiten („Internal Investigations“) und erörtert, unter welchen Voraussetzungen private Ermittlungserkenntnisse in deutschen Strafverfahren verwendet werden dürfen oder Beweisverwertungsverboten unterliegen.
(1) Kompetenzen im Rahmen von Interviews und ihr Umfang
Im Rahmen von Untersuchungshandlungen mithilfe von Interviews wird sehr häufig der Begriff „Interne Audit“ verwendet. Als Audit bezeichnet man interne Untersuchungsverfahren, die i. d. R. in Form von (vertraulichen) Interviews durchgeführt werden und dazu dienen, Sachverhalte aufzuklären oder Vorgänge und Personen zu bewerten. Das Interview bildet neben der Sichtung von Dokumenten die zentrale Erkenntnisquelle.
Der Fachtermini „Interview“ für eine Vernehmung kann hier durchaus verwendet werden, wobei Unterschiede im Hinblick der Rechtsfolge in Betracht kommen. Die Grundstruktur der Vernehmung ist für den Straf- sowie den Zivilprozess gesetzlich festgeschrieben (§ 69 I StPO und § 396 I ZPO), wobei der Begriff des Interviews expressis verbis an keiner Stelle der StPO oder in der ZPO näher erläutert wird.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, inwieweit private Ermittler Compliance-Untersuchungen durchführen dürfen, ohne dabei Grundrechte der betroffenen Personen oder die Schutzregeln der StPO zu verletzen.
B. Legitimation von Criminal Compliance: Das Kapitel definiert den Begriff "Criminal Compliance" und analysiert die gesetzlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, aus denen sich die Pflicht für interne Untersuchungen für Organe wie Vorstand und Aufsichtsrat ergibt.
C. Grenzen von privaten Untersuchungshandlungen: Hier werden die rechtlichen Grenzen privater Maßnahmen, insbesondere bei der Durchführung von Mitarbeiter-Interviews und datenrechtlichen Erhebungen, erörtert.
D. Kooperationsverbund zwischen Strafverfolgungsbehörden/Compliance denkbar ?: Dieses Kapitel untersucht, ob ein rechtmäßiges Zusammenwirken zwischen privaten Ermittlern und staatlichen Behörden möglich ist und wo die Grenzen staatlicher Einflussnahme liegen.
E. Strafprozessuale Probleme gegenüber privaten Ermittlern (Anwälte): Das Kapitel behandelt die Herausforderungen bei Beschlagnahmen bei Compliance-Anwälten sowie deren Zeugnisverweigerungsrechte im strafprozessualen Kontext.
F. Erhebungs- und Verwertungsverbot von Beweisen, die aus Maßnahmen der Internal Investigation stammen: Hier wird umfassend erörtert, unter welchen Bedingungen Beweise aus internen Untersuchungen vor Gericht verwertbar sind oder aufgrund von Verwertungsverboten (z. B. Nemo-tenetur-Prinzip) ausgeschlossen werden müssen.
G. Resümee: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Thematik und dem Wunsch nach einer klaren gesetzlichen Regelung, die die Besonderheiten der Compliance-Untersuchungen berücksichtigt.
Internal Investigations, Criminal Compliance, Strafprozessordnung, Beweisverwertungsverbot, Nemo-tenetur-Prinzip, Anwaltsprivileg, Beschlagnahmeverbot, Datenschutz, Compliance-Berater, Zeugnisverweigerungsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitnehmerrechte, US-Recht, Beweistransfer, Fair-Trial.
Die Arbeit beleuchtet die rechtliche Zulässigkeit privater Ermittlungen (Internal Investigations) innerhalb von Unternehmen und prüft, ob und unter welchen Umständen die Ergebnisse dieser Untersuchungen in einem staatlichen Strafverfahren verwertet werden dürfen.
Zentrale Themen sind die Legitimation von Compliance, die Befugnisse der Unternehmensorgane, die Grenzen privater Eingriffsmethoden, die strafprozessuale Problematik bei der Beschlagnahme von Beweisen sowie die Verwertbarkeit von Beweismitteln.
Das primäre Ziel ist die Beantwortung der Frage, wie private Ermittlungen mit den geltenden rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere der Strafprozessordnung, in Einklang gebracht werden können, ohne dabei Grundrechte zu verletzen.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die durch die Auswertung einschlägiger Gesetzestexte, aktueller Rechtsprechung und zahlreicher fachwissenschaftlicher Publikationen fundiert wird.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Befugnisse von Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären zur Einleitung von Untersuchungen, untersucht die arbeits- und datenschutzrechtlichen Grenzen und beleuchtet die Problematik der Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren.
Zu den prägenden Schlüsselwörtern gehören Internal Investigations, Compliance, Strafprozessordnung, Beweisverwertungsverbot und das Nemo-tenetur-Prinzip.
Das Prinzip besagt, dass niemand gezwungen werden kann, sich selbst strafrechtlich zu belasten. Die Arbeit analysiert das Paradoxon, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter aufgrund arbeitsvertraglicher Pflichten zur Auskunft zwingen können, was in Konflikt mit dem strafprozessualen Schweigerecht geraten kann.
Der Autor hinterfragt kritisch, inwieweit Anwälte im Rahmen von Compliance-Untersuchungen unter den Schutz von Beschlagnahmeverboten fallen, und diskutiert hierzu relevante Gerichtsurteile, wie etwa jene zum HSH-Nordbank-Fall.
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