Bachelorarbeit, 2012
61 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Kriegsgefangenenbehandlung im Wandel nach 1871
2.1 Rezeption
3 Strafpraxis, Disziplin, Vergeltung
3.1 Militärische Strafen: HLKO Art. 8
3.2 Repressalien: Kriegsgefangene als Druckmittel
4 Arbeitsressource: Kriegsgefangene
4.1 Arbeit als Beschäftigungstherapie
a) Planung der „anstrengenden Arbeit“
b) Vorwürfe der Entente-Mächte
4.2 Landwirtschaft: Der Feind am Esstisch
a) Die „Auslese“ der Kriegsgefangenen
b) Die Lebens- und Arbeitsbedingungen
c) Vorwürfe der Entente-Mächte
4.3 Industrie und Bergwerke: Humane Zwangsarbeit?
a) Die bürokratisierte Menschenverwaltung
b) Lebens- und Arbeitsbedingungen
c) Vorwürfe der Entente-Mächte
4.4 Fronteinsatz – eine Parallelwelt?
a) Planung und Aufstellung von Kriegsgefangenen-Arbeitsbataillonen
b) Lebens- und Arbeitsbedingungen
5 Fazit
Die Arbeit untersucht die Behandlung von Kriegsgefangenen im deutschen Kaiserreich während des Ersten Weltkriegs im Kontext völkerrechtlicher Leitlinien. Dabei liegt der Fokus insbesondere darauf, inwieweit die humanitären Vorgaben der Haager Landkriegsordnung durch die militärischen und wirtschaftlichen Anforderungen an eine „Menschenökonomie“ und Zwangsarbeit radikalisiert oder untergraben wurden.
3. Strafpraxis, Disziplin, Vergeltung
Bevor auf die Behandlung der Kriegsgefangenen im Bereich ihres Arbeitseinsatzes eingegangen werden kann, sollen im Folgenden die Grundelemente der Strafpraxis und Disziplinierung untersucht werden. Hierbei gilt es festzuhalten, ob hinsichtlich der Rechtspraxis zu völkerrechtswidrigen Handlungen kam.
3.1. Militärische Strafen: HLKO Art. 8
Nach der Übersetzung Meurers unterstehen die Kriegsgefangenen „den Gesetzen, Vorschriften und Befehlen, die in dem Heere des Staates gelten, in dessen Gewalt sie sich befinden.“ Somit galt gegenüber den Kriegsgefangenen einzig und allein das Militärrecht des Gewahrsamsstaates. Die Gefangenen standen in rechtlicher und disziplinarischer Hinsicht auf gleicher Ebene wie die Angehörigen der feindlichen Armee. Doch verweist Uta Hinz auch auf das zugleich vorhandene Konfliktpotenzial der verschiedenen nationalen Rechtsbestimmungen zum Status der Soldaten, die im Krieg zu gegenseitigen Anschuldigungen führten.
Bereits während der Friedenskonferenz gab es heftige Kontroversen, so z.B. darüber, wie das militärische Delikt des Fluchtversuchs eines Kriegsgefangenen zu bewerten sei. Handelt es sich hierbei eine Desertion oder um einen ehrenhaften Versuch, zur eigenen Armee zurückzugelangen? Nach Meurer einigten sich die Delegierten darauf, dass ein Fluchtversuch nicht als „ein gemeines Strafvergehen, wohl aber als Unbotmäßigkeit zu behandeln sei.“ Eine disziplinarische Strafe musste der Flüchtende nur bei seiner erfolgreichen Wiederergreifung, bevor er das feindliche Territorium verlassen konnte, befürchten. Somit waren nach der Reichsmilitärstrafgerichtsordnung die Kriegsgefangenen von der Fahnenflucht oder Feigheit vor dem Feind ausgenommen.
1 Einleitung: Definiert das Ziel, das Vorgehen und die methodische Grundlage der Arbeit im Kontext des Ersten Weltkriegs.
2 Kriegsgefangenenbehandlung im Wandel nach 1871: Analysiert die Entwicklung völkerrechtlicher Regeln und die Bedeutung der Haager Landkriegsordnung.
3 Strafpraxis, Disziplin, Vergeltung: Beleuchtet die rechtliche Einordnung der Kriegsgefangenen und die Praxis der Disziplinierung durch die Militärbehörden.
4 Arbeitsressource: Kriegsgefangene: Untersucht den strukturierten Arbeitseinsatz in verschiedenen Sektoren und die Abweichungen vom Völkerrecht.
5 Fazit: Fasst die Radikalisierung des Arbeitseinsatzes und die systematische Ausbeutung als Kriegsressource zusammen.
Kriegsgefangene, Erster Weltkrieg, Haager Landkriegsordnung, Zwangsarbeit, Arbeitskommando, Disziplinierung, Repressalien, Rüstungsindustrie, Landwirtschaft, Menschenökonomie, Völkerrecht, Kriegsgefangenenlager, Arbeitsbataillone, Militärverwaltung, Zwangsmittel
Die Arbeit thematisiert die Behandlung feindlicher Soldaten in deutscher Kriegsgefangenschaft zwischen 1914 und 1918.
Im Zentrum stehen die völkerrechtliche Einordnung, die militärische Disziplinierung, die Ausbeutung der Arbeitskraft und die Radikalisierung der Bedingungen durch wirtschaftliche Zwänge.
Die Untersuchung fragt danach, inwieweit das humanitäre Ideal der Haager Landkriegsordnung angesichts des „totalen Krieges“ durch die militärische Zweckmäßigkeit ausgehöhlt wurde.
Der Autor stützt sich auf eine quellenkritische Analyse von Zeitzeugenaussagen, Berichten des Untersuchungsausschusses und zeitgenössischer Fachliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in Sektoren wie Landwirtschaft, Industrie und Fronteinsatz sowie die Analyse von Strafpraxis und Repressalien als Druckmittel.
Zentrale Begriffe sind Zwangsarbeit, Kriegsressource, Völkerrecht, Repressalien und die Organisation der Arbeitskommandos.
Aufgrund fehlender völkerrechtlicher Abkommen mit Russland wurden diese Soldaten noch rücksichtsloser zur Arbeit gezwungen, oft unter katastrophalen Bedingungen.
Es forcierte die totale wirtschaftliche Mobilisierung, was dazu führte, dass Kriegsgefangene rücksichtslos als wichtige Arbeitsressource in der Rüstungsindustrie eingesetzt wurden.
Dieser Begriff beschreibt den direkten Einsatz von Kriegsgefangenen in Arbeitsbataillonen unmittelbar an der Front oder in den Etappengebieten, was oft einen eklatanten Bruch mit den Haager Konventionen darstellte.
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