Diplomarbeit, 2002
99 Seiten, Note: 1,4
1 EINLEITUNG
2 SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG
2.1 ENTWICKLUNG DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG
2.2 ZIELE DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG
2.3 AUFGABEN UND LEISTUNGEN DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG
2.4 ZAHLEN UND FAKTEN BEZÜGLICH DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
3 BEGRIFFSKLÄRUNGEN
3.1 QUALITÄT
3.2 PFLEGEQUALITÄT
3.3 QUALITÄTSSICHERUNG IN DER PFLEGE
3.4 PFLEGEQUALITÄT UND -SICHERUNG IM GESETZESKONTEXT
4 DIE RECHTE VON PATIENTINNEN UND PFLEGEBEDÜRFTIGEN
4.1 RECHTE DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSON AUFGRUND IHRES STATUS ALS MENSCH ANALOG ZUR PRÄAMBEL DER CHARTA DER PATIENTINNENRECHTE
4.2 RECHTE DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSON AUFGRUND IHRES STATUS ALS PFLEGEVERSICHERTE
4.3 RECHTE DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSON AUFGRUND IHRES STATUS ALS BEWOHNERIN EINES ALTEN(PFLEGE)-HEIMES
4.4 ZUSAMMENFASSUNG
5 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PFLEGEQUALITÄTSSICHERUNG
5.1 KERNZIEL 1: QUALITÄTSSICHERUNG- UND PRÜFUNG
5.2 KERNZIEL 2: PERSONALAUSSTATTUNG
5.3 KERNZIEL 3: ZUSAMMENARBEIT MIT DER HEIMAUFSICHT
5.4 KERNZIEL 4: VERBRAUCHERINNENSCHUTZ - STÄRKUNG DER VERBRAUCHERINNENRECHTE
6 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PFLEGEQUALITÄTSSICHERUNG IM SPIEGEL DER RECHTE VON PFLEGEBEDÜRFTIGEN
6.1 EINFÜHRUNG EINES EINRICHTUNGSBEZOGENEN QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS NACH § 72 ABS. 3 SGB XI
6.2 LEISTUNGS– UND QUALITÄTSVEREINBARUNG MIT PFLEGEHEIMEN NACH § 80 A SGB XI
6.3 LEISTUNGS- UND QUALITÄTSNACHWEIS NACH § 113 SGB XI
6.4 ÖFFENTLICHE KONTROLLE NACH § 114 SGB XI
7 FAZIT
Die vorliegende Arbeit untersucht die Wirksamkeit der gesetzlichen Neuregelungen durch das Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) und das novellierte Heimgesetz (HeimG) im Hinblick auf die Sicherung der Pflegequalität und die Stärkung der Rechte von Pflegebedürftigen. Dabei wird kritisch beleuchtet, ob die strukturellen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung ausreichen, um eine menschenwürdige und individuelle Pflege zu gewährleisten.
6.3 Leistungs- und Qualitätsnachweis nach § 113 SGB XI.
Hatten zuvor stationäre Einrichtungen nach § 80 a.F. die Verpflichtung „sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ zu beteiligen, so müssen sie jetzt vor Abschluss der Vergütungsvereinbarung per LQN’ s beweisen, dass ihre Einrichtung den Qualitätsanforderungen des SGB XI entspricht.
Die Einrichtungen müssen ab 2004 spätestens alle 2 Jahre den Pflegekassen diesen LQN vorgelegen, um eine Vergütungsvereinbarung zu erhalten. Diese Vergütungsvereinbarungen betreffen die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen (§ 82 SGB XI) durch Pflegevergütung (Pflegesätze). „Pflegesätze sind die Entgelte der Heimbewohnerinnen oder ihrer Kostenträger für die voll- oder teilstationären Pflegeleistungen des Pflegeheimes sowie für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.“ Der LQN wird von der Gesetzgebung hierbei als Stärkung der Eigenverantwortung der Einrichtungsträger verstanden.
Dies soll ihre Position gegenüber den Pflegekassen stärken, so dass die Qualität nicht durch finanzielle Festbeträge sondern von pflegerisch wirtschaftlichen Bedarfen bestimmt wird. Dies scheint eine weitere reine Absichtserklärung der Gesetzgebung zu sein. Das Budget der pflegerischen Bedarfe ist bereits in den Pflegestufen festgesetzt. Somit kann die Finanzierung von weitreichenden individuellen Betreuungskonzepten, die z.B. die Lebensweise der pflegebedürftigen Person aktiv mit einbezieht, wahrscheinlich nur über den Eigenanteil der Versicherten geleistet werden.
Durch die LQN werden auf die Einrichtungsträger jährlich etwa 20 Mio. Euro Mehrkosten zukommen, die jedoch in den Pflegesätzen, die mit den Pflegekassen verhandelt werden, berücksichtigt werden dürfen. Es bedeutet also auf jeden Fall eine Erhöhung der Pflegesätze. Da die jährlichen Ausgaben der Pflegekassen jedoch nicht mehr als 15.339 Euro pro pflegebedürftige Person übersteigen dürfen, könnte dies dazu führen, dass in den Pflegesatzverhandlungen entweder ein absoluter Mindeststandard an Qualität vereinbart wird oder die Einstufungspraxis des MDK restriktiver werden könnte. Der Geldtopf, aus dem hier finanziert wird, ist klein-gedeckelt.
1 EINLEITUNG: Darstellung der Ausgangslage, in der zunehmende Kritik an Mängeln in der Pflege älterer Menschen zu gesetzgeberischem Handlungsbedarf führte.
2 SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG: Überblick über die Entwicklung, Ziele und Finanzierungsstrukturen der sozialen Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung.
3 BEGRIFFSKLÄRUNGEN: Definition und Abgrenzung der Begriffe Qualität, Pflegequalität und Qualitätssicherung im Kontext pflegerischen Handelns.
4 DIE RECHTE VON PATIENTINNEN UND PFLEGEBEDÜRFTIGEN: Untersuchung der Rechte der Pflegebedürftigen auf Basis des Grundgesetzes, der Patientencharta und des Heimgesetzes.
5 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PFLEGEQUALITÄTSSICHERUNG: Aufzeigen der gesetzlichen Kernziele des PQsG zur Sicherung und Prüfung der Pflegequalität.
6 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PFLEGEQUALITÄTSSICHERUNG IM SPIEGEL DER RECHTE VON PFLEGEBEDÜRFTIGEN: Konkrete Analyse, wie neu eingeführte Instrumente die Rechte der Bewohnerinnen beeinflussen.
7 FAZIT: Kritische Würdigung der Wirksamkeit des PQsG und der strukturellen Grenzen bei der Sicherung einer individuellen Pflege.
Pflegequalitätssicherung, PQsG, Heimgesetz, Pflegeversicherung, Patientenrechte, Leistungs- und Qualitätsvereinbarung, Pflegebedürftigkeit, Qualitätssicherung, MDK, Heimaufsicht, Verbraucherschutz, Pflegesatzverfahren, stationäre Pflege, ambulante Pflege, Menschenwürde.
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Pflegequalitätssicherungsgesetzes (PQsG) und des novellierten Heimgesetzes auf die Qualität der Pflege sowie die Einhaltung der Rechte von Pflegebedürftigen.
Die Arbeit behandelt die Struktur der Pflegeversicherung, die Definition von Pflegequalität, rechtliche Grundlagen für Patientenrechte sowie spezifische Kontrollinstrumente wie Leistungs- und Qualitätsnachweise.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die neuen gesetzlichen Instrumente aufgrund der bestehenden strukturellen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung nur bedingt geeignet sind, die angestrebte Pflegequalität umfassend zu sichern.
Die Autorin nutzt eine juristisch-orientierte Analyse der Gesetzestexte sowie eine pflegewissenschaftliche Auseinandersetzung mit Qualitätsmodellen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus der Gutachterpraxis.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung, die Definition von Pflegequalität, die Analyse der Rechte von Pflegebedürftigen und die detaillierte Prüfung der neuen qualitätssichernden Gesetzesinstrumente.
Zentrale Begriffe sind Pflegequalität, PQsG, Patientenrechte, Qualitätssicherung und das Spannungsfeld zwischen Budgetorientierung und individueller Pflege.
Die Autorin begrüßt die verbesserte Zusammenarbeit zwischen MDK und Heimaufsicht zur Vermeidung von Doppelprüfungen, weist jedoch auf verfassungsrechtliche Bedenken bei Eingriffen in die Privatsphäre (z.B. unangemeldete Kontrollen) hin.
Sie argumentiert, dass eine budgetorientierte "Teilkaskoversicherung" und ein restriktiver Leistungskatalog die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen unter die wirtschaftlichen Interessen der Leistungsträger zwingen.
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