Bachelorarbeit, 2013
69 Seiten, Note: 1,3
1.) Bezüge zur klassischen griechischen Demokratie bei Rousseau?
2.) Mentalitäts- und ideengeschichtlicher Teil
2.1) Freiheit
2.2) Gleichheit
3.) Politikgeschichtlicher Teil
3.1) Die Entstehung der Volkssouveränität in Athen
3.2) Die Volkssouveränität im politischen System
3.2.1) Die Volksversammlung
3.2.2) Politische Ämter
4.) Sozialhistorischer und geographischer Teil
4.1) Sozioökonomische und –kulturelle Grundlagen
4.1.1) Bürger und Partizipierende
4.1.2) Besitzverhältnisse
4.2) Die Größe der klassisch-demokratischen Polis und des souveränen Volkes
4.2.1) Die Größe des souveränen Volkes
4.2.2) Die Größe und die Lage der klassisch-demokratischen Pólis
5.) Fazit: Die klassisch-griechische Demokratie als Legitimation für Rousseaus Kontraktualismus und seine Relativierungen der klassisch-griechischen Demokratie
Die Arbeit untersucht die Bezüge Rousseaus zur antiken griechischen Demokratie in seinem Werk Du Contract Social, um aufzuzeigen, wie er diese als historische Legitimation und theoretische Basis für sein Konzept der unteilbaren Volkssouveränität nutzt.
3.2.1) Die Volksversammlung
Im vierten Jahrhundert tagte die Ekklesia etwa vierzig Mal pro Jahr auf der Pnyx, die nach drei Bauphasen ab 340 etwa 14000-20000 Menschen unterbrachte. Sie stellte als wichtigste Institution die Gesamtheit der politisch berechtigten Athener und den athenischen Staat dar, weshalb Bleicken sie als den Souverän tituliert, da die Entscheidungsgewalt bei der Volksmenge lag. Einem Durchschnittswert der Teilnehmer entsprachen wohl 6000 Menschen, da dies das Quorum für manche Abstimmungen (Ostraka etc.) war. Viele Bürger blieben aus Erwerbsgründen oder Desinteresse für manche Tagesordnungen fern, denn vier Tage vor einer Versammlung wurde die Tagesordnung herausgegeben, sodass man, wenn man wollte, auch nur bei den Sitzungen partizipieren konnte, die das Interesse weckten. Dennoch waren die dort Versammelten sozialrepräsentativ für die athenische Bürgerschaft. So war es laut Aristoteles konstitutiv für eine Demokratie, zu beraten und dadurch zu entscheiden, wobei – im Gegensatz zur Oligarchie – alle Anteil an der Beratung haben konnten. Die Volkssouveränität war also direktdemokratisch, sodass das Volk selbst als souveränes Beschlussorgan agierte und Amtsinhaber, die mit dem Volk um Macht konkurrierten, nicht akzeptieren konnte, sodass die selbstherrschende Bürgerschaft in alle politischen Institutionen eingreifen konnte. Die Ekklesia war dabei als Beratungs- und Beschlussorgan tätig, an der alle Bürger teilhaben konnten.
1.) Bezüge zur klassischen griechischen Demokratie bei Rousseau?: Einführung in das Thema und Diskussion der kontroversen Bewertung Rousseaus als Vorläufer totalitärer vs. demokratischer Tendenzen.
2.) Mentalitäts- und ideengeschichtlicher Teil: Analyse der Begriffe Freiheit und Gleichheit als zentrale ideengeschichtliche Fundamente sowohl der antiken Demokratie als auch von Rousseaus Kontraktualismus.
3.) Politikgeschichtlicher Teil: Untersuchung der Entstehung der attischen Demokratie sowie ihrer Institutionen wie der Volksversammlung und Ämter als reale historische Bezugspunkte für Rousseau.
4.) Sozialhistorischer und geographischer Teil: Erörterung der Voraussetzungen für Volkssouveränität in Bezug auf Bürgerstatus, Besitzverhältnisse sowie geographische und demographische Größenfaktoren.
5.) Fazit: Die klassisch-griechische Demokratie als Legitimation für Rousseaus Kontraktualismus und seine Relativierungen der klassisch-griechischen Demokratie: Synthese der Ergebnisse, wobei Rousseau als Denker dargestellt wird, der die Antike als Ideal und Legitimation instrumentalisiert, sich jedoch im Detail von konkreten antiken Praktiken distanziert.
Volkssouveränität, Rousseau, Athenische Demokratie, Du Contract Social, Freiheit, Gleichheit, Antike, Politische Partizipation, Ekklesia, Rechtsstaatlichkeit, Gemeinwille, Legislative, Exekutive, Polis, Oikos
Die Arbeit analysiert, inwieweit Jean-Jacques Rousseau in seinem Werk "Du Contract Social" Bezüge zur klassischen griechischen Demokratie hergestellt hat, um sein eigenes Konzept der Volkssouveränität theoretisch zu untermauern.
Die zentralen Themen umfassen die mentalitätsgeschichtlichen Grundlagen (Freiheit/Gleichheit), politikgeschichtliche Institutionen, sozioökonomische Voraussetzungen sowie die räumliche und demographische Struktur von Herrschaftsformen.
Das Ziel ist es, Rousseaus Rezeption der Antike aufzuzeigen und zu belegen, dass er die griechische Demokratie als historisches Vorbild nutzte, um seinen Kontraktualismus gegen zeitgenössische Kritik zu legitimieren.
Die Arbeit ist interdisziplinär angelegt (Geschichte und Politikwissenschaft) und nutzt eine vergleichende Analyse antiker Quellen sowie einschlägiger Rousseau-Interpretationen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine ideengeschichtliche Fundierung, eine Analyse der historischen Entstehung der attischen Demokratie und ihrer Institutionen sowie eine Untersuchung der sozioökonomischen Grundlagen.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Volkssouveränität, Volonté Générale, Freiheit, Gleichheit, Ekklesia, Polis und die Abgrenzung zum antiken Oikos.
Rousseau bezog sich (implizit und explizit) auf Gestalten wie Lykurg und Solon als "Législateur", um die Notwendigkeit einer übermenschlichen Vernunft bei der Begründung einer neuen Verfassung zu verdeutlichen.
Rousseau kritisierte den Mangel an Gewaltenteilung in Athen und lehnte Einzelentscheidungen (wie Ostraka oder Begnadigungen) durch das Volk ab, da seiner Meinung nach der Souverän nur allgemeine Gesetze erlassen sollte.
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