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Bachelorarbeit, 2013
79 Seiten, Note: 1,0
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gentechnik bei der Lebensmittelherstellung
2.1 Terminologie
2.2 „Vom Labor auf den Teller“ - Eigenschaften und Anwendungsgebiete von GVO
2.3 Das Inverkehrbringen von GVO
2.4 Grüne Gentechnik: „Segen oder Fluch?“
2.4.1 Der ökonomische Nutzen von GVO
2.4.2 Die Risiken von GVO
2.5 Der öffentliche Diskurs im transatlantischen Vergleich
3 Die Kennzeichnung von GV-Lebensmitteln
3.1 Kennzeichnung in der EU
3.1.1 Gründe für die Kennzeichnung
3.1.2 Die gesamteuropäische Positivkennzeichnung
3.1.3 Die Negativkennzeichnung
3.2 Kennzeichnung in den USA
3.2.1 Der gesamtamerikanische Rechtsrahmen
3.2.2 „Industrie vs. Verbraucher“ - Der steinige Weg zur Positivkennzeichnung
3.2.3 Freiwillige (nichtstaatliche) Negativ- und Positivkennzeichnung
4 GV-Lebensmittel im Freihandelsprojekt TTIP
4.1 Der Weg zur größten Freihandelszone der Welt
4.2 Was bringt das Abkommen? – Eine Prognose
4.2.1 Mögliche Vorteile
4.2.2 (Un-)überwindbare Konfliktthemen
4.3 Die Kennzeichnungsfrage: Ein alt bekanntes Problem!?
4.4 Mögliche Kennzeichnungsszenarien – ein Ausblick
5 Zusammenfassung und Fazit
6 Abbildungen
7 Literaturverzeichnis
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, wird nach Möglichkeit eine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt. Ansonsten wird die männliche Form verwendet, um den Text leicht lesbar zu gestalten. Diese gilt als Kurzform und berücksichtigt beide Geschlechter.
Alle Bezeichnungen, die sich an „Europa“ bzw. „Amerika“ anlehnen, stehen in dieser Arbeit nicht in Bezug zu dem jeweiligen gesamten Kontinent, sondern zu dem jeweiligen Staatenverbund - EU bzw. USA. Dies gilt sowohl bei Substantiven (wie z.B. Europäer, Amerikaner), als auch bei Adjektiven (europäisch, amerikanisch).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
“A future deal between the world's two most important economic powers will be a game-changer. Together, we will form the largest free trade zone in the world.”[1]
José M. D. Barroso, derzeitiger Präsident der Europäischen Kommission
Das Oberhaupt der Europäischen Kommission spielt mit diesen Worten auf das Anfang des Jahres 2013 beschlossene Projekt zur Einführung eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und der USA an. Dieser in der Geschichte größte bilaterale Handelsdeal (TTIP) würde zwei der wichtigsten Handelspartner, die zusammen knapp die Hälfte der weltweiten Wirtschaftsleistung erbringen, noch enger zusammenschweißen. Bei den Verhandlungen, um diesen Freien Güterhandel über den Atlantik, sollen keineswegs nur Zölle liberalisiert, sondern auch administrative Handelsbarrieren abgebaut werden. Zu diesen zählen vor allem die unterschiedlichen Gesetze und Vorschriften für gewisse Güter-Bereiche. Eine Liberalisierung dieser, könnte sich allerdings bei den TTIP-Verhandlungen als sehr schwieriges Unterfangen herausstellen. Schließlich fußen die bisherigen Handelshemmnisse auf Grundlage unterschiedlichster Ansichten zu Themenspezifika zwischen den beiden Wirtschafträumen.
Eines dieser Konfliktthemen stellt die Einigungsgespräche und somit auch das ambitionierte Freihandelsprojekt schon zu Beginn auf eine harte Probe. So wurden die gerade erst begonnenen Verhandlungen, um das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP), von der NSA-Datenschutzaffäre überschatten. Die damit verbundenen grundsätzlichen Fragen bezüglich des Datenschutzes gilt es, nicht nur um das erschütterte Vertrauen der EU wieder aufzubauen, sondern auch für das Zustandekommen des TTIP, zu klären.
Ein weiteres Problem könnte sich im Bereich der Gentechnik entwickeln. Schließlich boten der Einsatz sowie der Umgang mit dieser Technologie schon in der Vergangenheit, aufgrund der unterschiedlichen Meinungen der politischen und gesellschaftlichen Akteure - auf beiden Seiten des Atlantiks - ein erhöhtes Konfliktpotential.
Mittlerweile haben sich, auf Grundlage dieser unterschiedlichen Ansichten der beiden Handelspartner, auch völlig verschiedene Ansätze zum regulativen Umgang mit der Gentechnik und den damit verbundenen Gütern entwickelt.
In dieser Arbeit wird diesbezüglich das Augenmerk auf den Verbrauchsgüterbereich der gentechnisch veränderten Lebensmittel gelegt. Insbesondere wird jedoch die Kennzeichnung dieser fokussiert.
Die Arbeit ist in drei große Bereiche unterteilt. Im ersten Kapitel erfolgt eine Einführung in die Grundlagen rund um die Thematik der Gentechnik und der damit hergestellten Produkten. Dabei wird, neben den allgemeinen biologisch-technischen Konzepten und Methoden der Gentechnik sowie deren Anwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln, auch auf den gesellschaftlichen Diskurs im transatlantischen Vergleich, eingegangen. Diese grundsätzlichen Informationen, von der Theorie der Gentechnik über deren Anwendung im Lebensmittelbereich bis hin zur Reaktion der Verbraucher, schaffen das nötige Fundament für das darauffolgende zweite Kapitel. In diesem werden die einzelnen regulativen Maßnahmen, in Bezug auf die Kennzeichnung solcher gentechnisch veränderten Lebensmittel in der EU sowie in den USA, gegenübergestellt. Dabei gilt es, unter anderem folgende Fragen zu klären: Sind die bisherigen rechtlichen Standards in den einzelnen Staatenverbünden optimal an die Verbraucherrechte angepasst? Wollen die Konsumenten überhaupt eine Kennzeichnung, welche auf das (Nicht-)Vorhandensein bestimmter gentechnisch veränderter Stoffe hinweist? Wie stark sind in diesem Zusammenhang die regulativen und gesellschafts-politischen Unterschiede in den beiden Staatenverbünden ausgeprägt?
Nach einer Darstellung der aktuellen Rechtslagen in Verbindung mit einem Erklärungsansatz der zuvor aufgestellten Fragestellungen, wird im dritten und letzten Kapitel die „Kennzeichnungsfrage“ bei GV-Lebensmitteln im TTIP erörtert. Bezugnehmend auf das erste und zweite Kapitel, werden einzelne ausgewählte Kennzeichnungs-Szenarien prognostiziert, sowie deren Vor- und Nachteile analysiert. Die oben aufgeführte Aussage Barrosos, dass das TTIP ein „game-changer“ sein könne, dient als Schlüsselhypothese dieses letzten Kapitels.
Am Ende wird die dargelegte Thematik durch eine Zusammenfassung und ein Fazit mit Blick auf die Zukunft der Gentechnik abgerundet.
„Bei der so genannten grünen Gentechnik handelt es sich eher um einen
Glaubenskrieg als um eine wissenschaftliche Debatte.“[2]
Andrea Fischer, ehemalige deutsche Bundesministerin für Gesundheit
Die Aussage von Andrea Fischer kann einerseits als scharfe Kritik an der Durchführung der (öffentlichen) Debatte über die Grüne Gentechnik, andererseits als bloße Mutmaßung verstanden werden. Um dies beurteilen zu können, müssen die Begriffe „Glaubenskrieg“ und „wissenschaftliche Debatte“ nach ihrem Sinninhalt nach erläutert werden. Ein Glaubenskrieg wird wegen unterschiedlicher Religionsvorstellungen geführt. Unter einer Debatte versteht man in der Regel das Zusammentragen von Pro- und Kontra-Argumenten zu einer bestimmten Thematik, dabei wird die Wissenschaftlichkeit durch rationalen Erkenntnisgewinn sowie nachprüfbare Aussagen sichergestellt. Bezogen auf das oben aufgeführte Zitat könnte dies folglich bedeuten, dass der Diskurs bezüglich der Anwendung der Grünen Gentechnik eher darauf zurückzuführen ist, was die beteiligten Akteure ganz subjektiv denken und weniger was die bisherigen wissenschaftlichen Ergebnisse zeigen. Ob diese Situation schon vorherrscht und somit das Fundament für das hypothetische Konstrukt eines „Gentechnik-Glaubenskrieges“ tatsächlich schon existiert, wird im letzten Punkt dieses ersten Kapitels geklärt.
Allen voran müssen zuvor wichtige Grundlagen der (Grünen) Gentechnik geklärt werden. Dabei liegt der Fokus auf der Erläuterung von speziellen Begrifflichkeiten, grundlegenden Methoden, Anwendungen sowie Zielen der Gentechnik im Bereich der Lebensmittelproduktion. Um die Bandbreite der Thematik rund um die Gentechnik zu untermauern, werden Zahlen und Fakten zum Einsatz dieser Technik dargestellt. In Bezug auf die Komplexität der gesamten Gentechnik-Diskussion wird auch auf die möglichen Chancen und Risiken des Einsatzes der Technologie eingegangen.
Im Jahr 1973 veränderten Stanley N. Cohen und Herbert Boyer zum ersten Mal die DNA einer Zelle im Reagenzglas und legten damit einen bedeutenden Grundstein für die moderne Gentechnologie und der dazugehörigen Gentechnik[3] -Industrie.[4]
In der heutigen Zeit wird die Gentechnologie vielfach als eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhundert angesehen.[5]
Sie ist ein abzugrenzendes Teilgebiet[6] des Sammelbegriffs der Biotechnologie[7]. Eine Begriffserklärung der Gentechnologie ist die der sogenannten Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages[8]. Sie definiert Gentechnologie als „die Gesamtheit der Methoden zur Charakterisierung und Isolierung von gentechnischem Material, zur Bildung neuer Kombinationen genetischen Materials sowie zur Wiedereinführung und Vermehrung des neukombinierten Erbmaterials in anderer biologischer Umgebung“[9].
Ähnlich wie bei der Biotechnologie, wird die Gentechnologie weniger nach den einzelnen Methoden bzw. Verfahren, sondern vielmehr nach ihren Anwendungsbereichen differenziert.[10] Finden gentechnische Methoden im medizinisch-pharmazeutischen Gebiet Anwendung, spricht man von der Roten Gentechnik. Die Graue Gentechnik steht für den Einsatz von gentechnischen Verfahren im Bereich der Umwelt(schutz)technik, wie z.B. bei der Abfallwirtschaft. Bei der Weißen Gentechnik werden bestimmte Stoffe, wie etwa Enzyme, Vitamine, Aroma- und Zusatzstoffe sowie verschiedenste Feinchemikalien, für die industrielle Verwendung hergestellt. Dabei ersetzten gentechnische Methoden häufig bestimmte chemische Prozesse bei der Herstellung dieser Stoffe.[11] Bei der Grünen Gentechnik geht es hauptsächlich um die Anwendung genetischer Methoden in der Pflanzenzüchtung.[12] Auf diesem wohl bekanntesten Zweig der Gentechnologie wird nach einer kurzen Einführung in die (traditionelle) Pflanzenzüchtung eingegangen.
Die meisten der in der heutigen Agrarindustrie verwendeten Kulturpflanzen haben, durch die vom Menschen seit Jahrtausenden betriebene Zuchtwahl (Selektion), nur noch sehr wenig mit ihren ursprünglichen Stammformen gemein. Seit Anfang des 19. Jahrhunderts wird diese Selektion der Bauern durch die industrielle Züchtung von Nutzpflanzen mittels gezielter Kreuzungs-Verfahren ersetzt.[13] Seitdem wurden mit Hilfe moderner Methoden, wie etwa der Hybrid-[14] oder der Mutagenesezüchtung[15], sehr ertragreiche Hochleistungssorten entwickelt. Sowohl bei den althergebrachten, als auch bei den modernen Methoden der klassischen Kreuzung, werden immer die gesamten Erbanlagen (Genom[16] ) der sog. Elterngeneration einer Pflanzenlinie miteinander gekreuzt.[17] Es wird also das Erbgut der Pflanze verändert. Bei der Grünen Gentechnik kommt es ebenfalls zu einer solchen Veränderung, allerdings wird nur ein bestimmter Teil des Genoms (einzelne Gene) für eine Neukombination verwendet. Zudem wurde bei der Grünen Gentechnik, im Vergleich zur traditionellen Pflanzenzucht, die sog. „Artenschranke“ aufgehoben. Als „Spender“ kommen somit nicht mehr nur Pflanzen einer Art bzw. verwandter Gattungen, sondern jeder Organismus[18] in Frage.[19] Somit können Eigenschaften von Pflanzen, über die Kreuzbarkeit hinaus, gezielt „hervorgerufen, verstärkt, vermindert oder ausgeschaltet“[20] werden.[21] Wie diese Veränderung mittels gentechnischen Methoden erfolgt wird folgend kurz und teilweise vereinfacht dargestellt.[22]
In einem ersten Verfahren - der Charakterisierung - wird mit Hilfe molekulargenetischer analytischer Methoden die genetische Information, welche für die Ausprägung eines bestimmten Merkmals verantwortlich ist, in der DNA eines Organismus identifiziert und beschrieben. Im anschließenden Schritt - der Isolierung - wird dieser Bereich der DNA aus dem sog. Spenderorganismus extrahiert. Danach kommt es zu einer Aufbereitung und Vermehrung dieses extrazellulären Erbguts. Das so erhaltene aufbereitete, extrazelluläre Erbgut kann nun „([…] unverändert oder neukombiniert) entweder direkt […] oder über Vektoren[23] “[24] in eine sog. Empfänger- oder auch Wirtspflanze, übertragen werden. Von diesem letzten Verfahren - der Transformation - abgeleitet, werden solche neu ausgestatteten Pflanzen auch als „transgene Pflanzen“ bezeichnet.[25] Synonym werden die Begriffe „gentechnisch[26] modifizierte Organismen“[27] bzw. „gentechnisch manipulierte Organismen“ (GMO) oder auch „gentechnisch veränderte Organismen“[28] (GVO[29] ), auch über die Grüne Gentechnik hinaus, verwendet.
Seit den ersten wissenschaftlichen Erfolgen im Labor, Anfang der 1980er Jahre, entwickelte sich die Gentechnik innerhalb weniger Jahre zu einer anwendungsorientierten Technologie[30], deren Erzeugnisse seit nun mehr als 30 Jahren auf den Markt zugelassen sind.[31]
Für den im Vergleich noch relativ „jungen Einsatz“ gentechnischer Verfahren in der Lebensmittel[32] - bzw. Futtermittelproduktion ist hier vor allem die Grüne aber auch die Weiße Gentechnik von Bedeutung.[33] Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie GVO in Lebensmittel gelangen können, wobei transgene Pflanzen bisher die wohl bedeutendste Rolle einnehmen. Entweder transgene Pflanzen werden für die Lebensmittelproduktion "direkt [...] oder über einen Veredelungsschritt als tierisches Produkt[34] "[35] eingesetzt. Der Anfang der Lebensmittel, welche aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, liegt bei der Grünen Gentechnik in der Herstellung von GV-Saatgut[36] für die Agrarwirtschaft. Dabei ist das hauptsächliche Ziel der Gentechnik-Unternehmen bestimmte Kultursorten (Events)[37] so zu verändern, dass sie für den Einsatz als Saatgut „auf dem Feld“ besonders vorteilhafte Eigenschaften zur Ertragssteigerung aufweisen. Hierbei gilt es, die hohen Ernteausfälle durch bestimmte Schädlinge, Unkrautkonkurrenz sowie Krankheiten entgegenzuwirken (siehe Abb. 1). Den globalen kommerziellen Anbau dieses GV-Saatguts beherrschen, mit gut dreiviertel der GV-Anbauflächen, die Kultursorten mit sog. Resistenzgenen gegen Herbizide (59 % Stand: 2011)[38] und schädlichen Insekten (15 % Stand: 2011)[39]. Auf diese herbizid- und insektenresistenten transgenen Pflanzen wird, aufgrund ihrer Bedeutsamkeit der gentechnischen Veränderungen, im Folgenden kurz eingegangen.[40]
Bei transgenen herbizidresistenten Pflanzen werden mittels gentechnischer Verfahren Resistenzgene in die Pflanzen eingebracht, so dass diese gegen bestimmte, in der Landwirtschaft verwendete, unkrautvernichtende Pflanzenschutzmittel, „immun“ sind.[41] Für den Einsatz solcher transgenen herbizidresistenten Pflanzen werden von den Gentechnik-Unternehmen verschiedene Vorteile im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft angebracht. So soll die eingesetzte Menge von Herbiziden bedeutend geringer ausfallen, was neben den positiven ökologischen auch einen finanziellen Effekt für den Landwirt bedeuten kann.[42] Zudem kommt es nicht zu Ernteeinbußen, die wiederum bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der konventionellen Landwirtschaft nicht zu verhindern sind. Außerdem müssen die Landwirte nicht mehr den Boden umpflügen, um das Nachwachsen von Unkräutern zu hemmen.[43]
Die Insektenresistenz ist das in der Landwirtschaft am zweithäufigsten auftretende Merkmal von transgenen Kulturpflanzen. Diese produzieren, dank des gezielten Einbringens bestimmter Gene[44] in das Pflanzengenom, eigene Abwehrstoffe gegen schädliche Insekten[45]. Wie bei der Herbizidresistenz soll auch hier der Einsatz chemischer Mittel - in diesem Fall Pestizide - verringert bzw. ganz vermieden werden, um so Vorteile für die Umwelt und den Landwirt zu generieren.[46]
Mit den bisher noch eher weniger verbreiteten Resistenz-Merkmalen gegen Krankheiten (Ernteausfälle: siehe Abb. 1), die bei Pflanzen durch Pilze, Bakterien und Viren ausgelöst werden, sollen weitere agronomische Ziele mittels der Grünen Gentechnik verfolgt werden.[47]
In den letzten Jahren ist die Forschung für die Entwicklung neuer Merkmalsausbildungen von transgenen Kultursorten überaus dynamisch.[48] Derzeit wird an der zweiten und dritten Generation von transgenen Kultursorten, unter anderem mit neuen Resistenzeigenschaften, geforscht.[49] Einige im Entwicklungsstadium befindliche neue Anpassungsmechanismen bei Kulturpflanzen durch gentechnische Verfahren, sind etwa der Aufbau von Resistenzen gegen sog. umweltbedingte Stressfaktoren, wie etwa Überflutungen[50], „hohe Salzgehalte, Dürre[51], Hitze oder Kälte“[52].[53] Für die Zukunft sollen zudem nicht mehr nur agronomische Ziele, die bisher vor allem dem Landwirt Vorteile brachten, verfolgt werden. So könnten transgene Pflanzen mit Hilfe gentechnischer Verfahren mit verbesserter „biochemische[n] und ernährungsphysiologische[n] Eigenschaften“[54] ausgestattet werden. Demgemäß könnten bei den aus diesen transgenen Pflanzen entwickelten Lebensmitteln positive Effekte[55] intensiviert und Negative[56] verringert bzw. ganz ausgeschaltet werden, was speziell den Verbrauchern zu Gute kommen würde. Einige dieser GVO sind schon auf dem Markt zugelassen,[57] andere befinden sich noch im Entwicklungsstadium[58].
Anders als bei der Grünen Gentechnik, ist die Weiße Gentechnik bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln bzw. deren Zusatzstoffen in manchen Bereichen[59] nicht mehr wegzudenken. Dabei sollen die Methoden unter Einsatz künstlich hergestellter GV-Mikroorganismen ökonomisch, ökologisch oder qualitativ besser als Traditionelle sein.[60]
Unter Betrachtung all dieser gentechnischen Methoden und ihre Einsatzgebiete soll zusammenfassend noch einmal klar definiert werden, was GV-Lebensmittel sind. GV-Lebensmittel sind Lebensmittel, die selbst GVO sind[61] oder aus solchen bestehen[62]. Also alle Lebensmittel die gentechnisch veränderte Gene oder Spuren dieser enthalten. Des Weiteren sind Lebensmittel gemeint, die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden,[63] aber keine Transgene mehr enthalten bzw. bei denen der Nachweis von signifikanten Spuren der gentechnischen Veränderung nicht mehr möglich ist.[64]
International[65]
Seitdem die ersten Felder im Jahr 1996 mit transgenen Kultursorten bewirtschaftet wurden, stiegen die Anbauflächen im globalen Vergleich kontinuierlich an (siehe Abb. 2). Im Jahr 2012 erstreckt sich diese Fläche auf ca. 170,3 Mio. ha weltweit[66], was gut das Hundertfache im Vergleich zu 1996 (1,7 Mio. ha) ist. Dabei pflanzten mehr als 15 Mio. Bauern in den Entwicklungsländern 52 % der weltweiten transgenen Pflanzen an. Im Vergleich wurde die übrige Fläche (48 %) in den Industriestaaten von knapp 2 Mio. Landwirten mit GV-Saatgut bestellt.[67] Im Jahr 2011 waren, gemessen an der weltweiten Anbaufläche, 73 % des Sojas, 74 % der Baumwolle, 31 % des Maises und 25 % des Rapses gentechnisch verändert (siehe Abb. 3). Diese vier GV-Pflanzenarten wurden im selben Jahr auch fast ausschließlich auf der gesamten weltweiten GVO-Anbaufläche bewirtschaftet (siehe Abb. 4). Dabei weisen die angebauten Events hauptsächlich die zwei Merkmale Herbizid- und/oder Insektenresistenz auf (Stand 2010/ siehe Abb. 5).
USA
Die USA nehmen auch im Jahr 2012 mit einer GVO-Anbaufläche von knapp 70 Mio. ha die Position des globalen „Spitzenreiters“, vor Brasilien (mit insg. 43,7 Mio. ha), ein.[68] Zurzeit sind 93 Events von den US-Behörden zum Anbau zugelassenen und weitere 20 befinden sich im Zulassungsverfahren.[69] Dabei zeigt sich, dass die mit Abstand meisten zugelassenen Events dem US-amerikanischen Gentechnik-Unternehmen Monsanto zuzuordnen sind (siehe Abb. 6).
In den USA beherrschen manche GV-Nutzpflanzenarten fast den gesamten Markt, wie z.B. GV-Zuckerrüben (mit: 95 %), GV-Soja (mit: 93 %) oder GV-Mais (mit: 88 %).[70] So ist es nicht von der Hand zu weisen, dass Schätzungen zufolge jeder US-Bürger jährlich durchschnittlich etwa 80 Kilogramm GV-Lebensmittel verzehrt,[71] da theoretisch vier von fünf Lebensmitteln GV-Zutaten im signifikanten Maße beinhalten.[72]
EU[73]
In der EU sind derzeit ausschließlich drei GV-Pflanzen für den Anbau auf dem Feld zugelassen.[74] Den EU-Behörden liegen 18 weitere Anbauanträge zur Zulassung vor. Von den drei Zugelassenen, wird im Anbaujahr 2013 nur der seit 1998 zugelassene GV-Mais „Mon 810“ in einigen EU-Mitgliedsstaaten angepflanzt.[75] Dabei ist Spanien, mit einem Anteil von ca. 85 % der gesamten GVO-Anbaufläche in der EU (Stand 2012),[76] dass wohl „einzige Land der EU, in dem [transgene] Pflanzen im großen Stil angebaut werden“[77]. Trotz dieser im internationalen Vergleich gering ausfallenden Anbauflächen, sind transgene „Pflanzen in der EU nicht mehr wegzudenken“[78]. In Folge des internationalen Handels mit Ländern, die GVO breitflächig anbauen, gelangen viele Mio. Tonnen an transgenen Pflanzen in die EU. Von diesen dürfen 47 Events, für den Verwendungszweck als Lebens- und/oder Futtermittel bzw. für die Produktion dieser, in die EU importiert werden.[79] Dabei ist die Sojapflanze bzw. sind ihre Bestandteile (Sojaschrot, Sojabohne) speziell für die Futtermittelproduktion, aufgrund ihres hohen Eiweißanteils, von besonderer Bedeutung.[80] So wurden im Jahr 2012 12 Mio. t Sojabohnen und ca. 21 Mio. t Sojaschrot aus den weltweit wichtigsten Soja-Exportländern[81] in die EU verschifft.[82] Da diese Sojarohstoffe dort aus ca. 88-100 % GV-Soja gewonnen werden,[83] sind bei der Ernte, der Lagerung sowie dem Transport in die EU „zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Gehalte kaum zu vermeiden“[84]. Eine ähnliche Situation lässt sich auch bei den fünf anderen zugelassenen Pflanzenarten[85] sowie den daraus hergestellten Lebens- bzw. Futtermitteln beobachten.[86] Dabei gibt es, anders als in den USA, in den europäischen Supermarktregalen bisher keine Lebensmittel, die selbst GVO sind (Bsp. siehe FN 61). Auch nur sehr selten stößt der EU-Konsument auf Nahrungsmittel, die aus diesen hergestellt wurden und noch einen signifikanten GVO-Anteil aufweisen (Bsp. siehe FN 62). Sehr häufig kommt der EU-Verbraucher hingegen mit Lebensmitteln, die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, in Kontakt. Wobei diese Nahrungsmittel keine oder einen nur sehr geringen Anteil gentechnisch veränderte DNA enthalten (Bsp. siehe FN 63).[87] Daher kommen, laut einigen Schätzungen, zwischen 60-80 % aller Lebensmittelprodukte des EU-Marktes während ihrer Herstellung in Kontakt mit GVO.[88]
Viele Vorteile, die aus der Grüne Gentechnik (zukünftig) resultieren, wurden in den vorhergehenden Punkten angedeutet. Dabei sind wissenschaftlich gesehen, die gentechnischen Methoden den Konventionellen sozusagen einen Schritt bei der beliebigen Veränderung von Pflanzen voraus.
In der Diskussion um den Nutzen dieser Technologie teilen sich sowohl die politisch-gesellschaftlichen Meinungen als auch die fundierten wissenschaftlichen Ergebnisse verschiedener Untersuchungen voneinander. Die Befürworter, vor allem aus den Reihen der Industrie, der Politik oder der Wissenschaft, weisen auf verschiedene Vorteile der Grünen Gentechnik hin.[89] Demnach fallen auf der Homepage des größten Gentechnik-Konzerns Monsanto Schlagwörter wie: „improving agriculture - improving lives“[90], „sustainable agriculture“[91] und „global food security”[92]. Diese suggerierten „Versprechungen“ seitens der Industrie sollen, laut des ISAAA Bericht (2012), sogar teilweise erfüllt worden sein.[93] Wobei eine kritische Betrachtung solcher Ergebnisse, laut der biowissenschaftlichen Expertin Heike Baron, angebracht erscheint.[94] Ob es mit Hilfe der Grünen Gentechnik wirklich möglich ist, nachhaltig das Problem der Welternährung nicht nur in den Industrie- sondern auch in den Entwicklungsländern zu lösen, oder ob die Gentechnik-Industrie durch solche Propaganda nur von den problembehafteten sozioökonomischen und politischen Fragen abzulenken versucht, bleibt hierbei fraglich.[95]
[...]
[1] Barroso, José M. D.: Statement by President Barroso on the Transatlantic Trade and Investment Partnership, veröffentlicht am 13.02.2013. Online:http://europa.eu/rapid/press-release_ SPEECH-13-121_en.htm, letzter Zugriff 24.06.2013.
[2] Fischer, Andrea: im Interview, in: DER SPIEGEL (o.V.): Grüne Gentechnik – eher ein Glaubenskrieg, Heft 21, Hamburg 2000. Online: http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/a-77404.html, letzter Zugriff 15.06.2013.
[3] Die Gentechnologie bezeichnet das Gebiet der Lehre der Wissenschaft und deren Forschung. Die Gentechnik hingegen die Anwendung dieser Wissenschaft im großtechnischen Stil mit industriellen Verfahren.
[4] Vgl. Gebhardt, Wiebke: Gentechnik und Koexistenz nach der Gesetzesnovelle von 2008: Zivilrechtliche Haftung im Vergleich Deutschland und USA, in: Säcker, Franz Jürgen (Hg.): Veröffentlichungen des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin, Band 20, Berlin 2010. S. 38.
[5] Vgl. Meier, Alexander: Risikosteuerung im Lebensmittel- und Gentechnikrecht, in: Rengeling, Hans-Werner (Hg.): Schriften zum deutschen und europäischen Umweltrecht, Band 23, Augsburg 2000. S. 1. Oder auch: Goehl, Susanne A.: Gentechnik, Recht und Handel – Genmanipulierte landwirtschaftliche Produkte als Gegenstand des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Hamburg 2009. S. 14. Oder auch: Müller-Röber, Bernd/ Marx-Stölting, Lilian/ Krebs, Jonas: Stand der Wissenschaft und der Technik, in: Müller-Röber, Bernd u.a. (Hg.): Grüne Gentechnologie – Aktuelle wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen, 3. völlig neubearbeitete und ergänzte Aufl., Berlin 2013. S. 39. Oder auch: BASF (o.V.): Bio – und Gentechnologie: Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, o.D. Online: http://www.basf.com/group/corporate/de/products-and-industries/biotechnology/index, letzter Zugriff 13.06.2013.
[6] Fälschlicherweise wird die Biotechnologie häufig als Synonym für die Gentechnologie verwendet. Aber nicht alle Methoden der Biotechnologie sind auf gentechnologische Verfahren zurückzuführen. (Vgl. Fricke, Marcel: Genetisch veränderte Lebensmittel im Welthandelsrecht, in: Bruha, Thomas u.a. (Hg.): Europäisches und internationales Integrationsrecht, Band 5, Hamburg 2004. S. 35 f.)
[7] Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert Biotechnologie als „die Anwendung von Wissenschaft und Technik auf lebende Organismen, Teile von ihnen, ihre Produkte oder Modelle von ihnen zwecks Veränderung von lebender oder nichtlebender Materie zur Erweiterung des Wissensstandes, zur Herstellung von Gütern und zur Bereitstellung von Dienstleistungen“. (Biotechnologie.de (o.V.): Was ist Biotechnologie?, o.D. Online: http://www.biotechnologie.de/BIO/Navigation/DE/Hintergrund/basiswissen.html, letzter Zugriff 13.06.2013.)
[8] Diese Arbeitsgruppe wurde Ende der 1980er Jahre vom Deutschen Bundestag für die Untersuchung möglicher Vor- und Nachteile der Gentechnologie eingesetzt.
[9] Enquete-Kommission: Chancen und Risiken der Gentechnologie, BT-Drs. 10/6775, o.O. 1987. Online: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/10/067/1006775.pdf, letzter Zugriff 13.06.2013.
[10] Auch in der Biotechnologie gibt es die Unterscheidung in Rote, Graue, Weiße, sowie Grüne Biotechnologie. (Vgl. Engelbrecht, Claudia: Biotechnologie: Gesundes Wachstum, o.D. Online: http://www.staufenbiel.de/naturwissenschaftler/dossier-biotechnologie/biotechnologie-gesundes-wachstum.html, letzter Zugriff 13.06.2013.)
[11] Vgl. Struß, Jantje: Die großflächige Ausbringung von GVO in die Umwelt, in: Schlacke, Sabine u.a. (Hg.): Umweltrechtliche Studien, Band 41, Bremen 2010. S. 2-4.
[12] Zu den Anwendungen der Grüne Gentechnik gehört zudem die gentechnische Veränderung von Tieren. Auf diesen Bereich wird in dieser Arbeit nicht näher eingegangen, da derzeitig gentechnisch veränderte Tiere (z.B. Lachs), für die Lebensmittelproduktion international (noch) nicht zugelassen sind. (Vgl. Transgen.de (o.V.): Schnell wachsende Lachse: Das ewige Zulassungsverfahren, veröffentlich am 15.05.2013. Online: http://www.transgen.de/tiere/145.doku.html, letzter Zugriff 18.06.2013.)
[13] Vgl. Fricke, Marcel: Genetisch veränderte Lebensmittel im Welthandelsrecht [wie FN 6]. S. 35.
[14] Um Nutzpflanzen besonders leistungsfähig zu machen, werden bei der Hybridzüchtung reinerbige Zuchtlinien (sog. Inzuchtlinien) miteinander gekreuzt. (Vgl. Müller-Röber, Bernd/ Boysen, Mathias/ Marx-Stölting, Lilian u.a.: Einleitung und methodische Einführung, in: Müller-Röber, Bernd (Hg.): Grüne Gentechnologie – Aktuelle wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen, 3. völlig neubearbeitete und ergänzte Aufl., Berlin 2013. S. 30.)
[15] Bei der Mutagenesezüchtung sollen „gewünschte Eigenschaften durch zufällige Veränderungen des Genoms, zum Beispiel durch den Einsatz von Strahlung, erzeugt werden“. (Ebd. S. 31.)
[16] „Kulturpflanzen besitzen […] ein Genom von 30.000 bis 60.000 einzelnen Genen“. (Ebd. S. 30.)
[17] Vgl. Fricke, Marcel: Genetisch veränderte Lebensmittel im Welthandelsrecht [wie FN 6]. S. 35.
[18] Gem. Art. 2, Nr. 1 RL 2001/18/EG ist ein Organismus „jede biologische Einheit, die fähig ist, sich zu vermehren oder genetisches Material zu übertragen“.
[19] Als Spenderorganismus kommen somit unter anderem Pflanzen anderer Arten, Pilze, Bakterien, Tiere sowie der Mensch selbst in Betracht.
[20] Förster, Susanne: Internationale Haftungsregeln für schädliche Folgewirkungen gentechnisch veränderter Organismen, in: Wolfrum, Rüdiger u.a. (Hg.): Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Band 181, Berlin 2006. S. 12.
[21] Trotz der Vorteile der Gentechnik, soll „die Gentechnik die klassische Züchtung keineswegs ersetz[en], sondern lediglich ein, allerdings bedeutsames, zusätzliches Werkzeug in der Pflanzenzüchtung darstell[en]. Auch in der Zukunft werden traditionelle Methoden eine wichtige Rolle spielen.“ (Kempken, Renate/ Kempken, Frank: Gentechnik bei Pflanzen – Chancen und Risiken, 3. überarb. Aufl., Kiel 2006. S. 12.)
[22] Eine detaillierte Weiterführung zu den Grundlagen und Methoden der Grünen Gentechnik, finden sich in: Kempken, Renate/ Kempken, Frank: Gentechnik bei Pflanzen – Chancen und Risiken [wie FN 21]. S. 19-123.
[23] Vektoren können als Vehikel („Gentaxi“) für die Übertragung von extrazellulärem Erbgut genutzt werden. Zudem sind sie dafür zuständig, dass sich das neue Erbgut in der Wirtszelle auch vermehrt. (Vgl. Gebhardt, Wiebke: Gentechnik und Koexistenz nach der Gesetzesnovelle von 2008: Zivilrechtliche Haftung im Vergleich Deutschland und USA [wie FN 4]. S. 35.)
[24] Pickardt, Thomas: Was ist Grüne Gentechnik?, in: Heine, Nicole u.a. (Hg.): Basisreader der Moderation zum Diskurs Grüne Gentechnik des BMVEL, Osnabrück 2002. S. 3. Online: http://www.transgen.de/pdf/diskurs/reader.pdf, letzter ugriff 13.06.2013.
[25] Vgl. Kempken, Renate/ Kempken, Frank: Gentechnik bei Pflanzen – Chancen und Risiken [wie FN 21]. S. 12.
[26] In der Fachliteratur sowie in Gesetzestexten wird für „gentechnisch“ auch häufig das Wort „genetisch“ verwendet. Aufgrund des Einsatzes technischer Verfahren, wird nachfolgend Ersteres bevorzugt.
[27] Aus dem Englischen: GMO – Genetically Modified Organism(s).
[28] Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verstehen unter GVO „ein[en] Organismus mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist“. (Art. 2, Nr. 2 RL 2001/18/EG)
[29] Die Abkürzung GVO wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit verwendet.
[30] Seit der Gründung des ersten Gentechnik-Konzerns („Genentech“ gegründet 1976 in den USA), ist die Zahl solcher Unternehmen weltweit enorm gestiegen (2003 waren es mehr als 4300). (Vgl. Förster, Susanne: Internationale Haftungsregeln für schädliche Folgewirkungen gentechnisch veränderter Organismen [wie FN 20]. S. 1.)
[31] Im Jahr 1982 wurden die erste transgene Pflanze (Grüne Gentechnik), sowie das erste gentechnisch hergestellte Pharmaka (Rote Gentechnik), zugelassen. (Vgl. Gebhardt, Wiebke: Gentechnik
und Koexistenz nach der Gesetzesnovelle von 2008 Zivilrechtliche Haftung im Vergleich Deutschland und USA [wie FN 4]. S. 39.)
[32] Das erste GV-Lebensmittel, eine transgene Tomate (Markenname: Flavr Saver®), wurde 1994 auf den US-Markt eingeführt. (Vgl. Ebd. S. 39.)
[33] Vgl. Stökl, Lorenz: Der welthandelsrechtliche Gentechnikkonflikt, in: Oppermann, Thomas (Hg.): Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Berlin 2002. S. 19.
[34] Dabei werden die Tiere zuvor mit Futtermitteln, welche entweder gänzlich oder zu Teilen aus transgenen Nutzpflanzen bestehen, gefüttert. Die tierischen Endprodukte (z.B. Fleisch, Milcherzeugnisse, Eier, etc.) wurden somit „mit Hilfe von GVO“ hergestellt.
[35] Müller-Röber, Bernd: Die Zukunft der Pflanzenforschung. (Mögliche) Antworten auf die konkreten Herausforderungen, in: Müller-Röber, Bernd u.a. (Hg.): Grüne Gentechnologie – Aktuelle wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen, 3. völlig neubearbeitete und ergänzte Aufl., Berlin 2013. S. 17.
[36] Durch die angewendete Technik gilt dieses GV-Saatgut als Erfindung und kann somit auch patentiert werden. Auf die Patentierung von GVO wird hier nicht näher eingegangen. Weiterführend dazu z.B.: Evenson, Robert E. (Hg.): International Trade and Policies for Genetically Modified Products, Cambridge 2006. S. 125-161.
[37] Diese gentechnisch veränderten Pflanzensorten bezeichnet man auch als „trangene Linien“ oder „Events“. (Vgl. Zagon, J./ Crnogorac, L./ Krohl, L./ Lahrssen-Wiederholt, M./ Broll, H. (Hg.): Nachweis von gentechnisch veränderten Futtermittel, in: BfR-Wissenschaft, Heft 5, Berlin 2006. S. 15.)
[38] Vgl. ISAAA: ISAAA Brief 43-2011: Executive Summary, o.O. 2011. Online: http://www.isaaa.org/resources/publications/briefs/43/executivesummary/default.asp, letzter Zugriff 02.06.2013.
[39] Vgl. Ebd.
[40] Weitere derzeitig verwendete bzw. sich im Versuchsstadium befindlichen Eigenschaften transgener Pflanzen finden sich, mit einer detailierten Beschreibung, bei: Müller-Röber, Bernd/ Marx-Stölting, Lilian/ Krebs, Jonas: Stand der Wissenschaft und der Technik [wie FN 5]. S. 39-93.
[41] Zwei der meist verwendeten Herbizide sind Roundup® (Hersteller: Monsanto) sowie Basta® (Hersteller: Bayer CropScience). Diese sog. Komplementärherbizide werden passend für herbizidresistente transgene Kultursorten hergestellt und meist im „Bundle“ mit diesen, von auf Gentechnik spezialisierten Saatgut-Unternehmen verkauft. Dabei ergibt sich aus dem Markenname des Totalherbizids, auch meist der Markenname der transgenen Kultursorte, wie z.B. die Roundup Ready®-Sojabohne (Hersteller: Monsanto). (Vgl. Zagon, J./ Crnogorac, L./ Krohl, L./ Lahrssen-Wiederholt M./ Broll, H. (Hg.): Nachweis von gentechnisch veränderten Futtermittel [wie FN 37]. S. 15.)
[42] Vgl. Fricke, Marcel: Genetisch veränderte Lebensmittel im Welthandelsrecht [wie FN 6]. S. 38.
[43] Vgl. Kempken, Renate/ Kempken, Frank: Gentechnik bei Pflanzen – Chancen und Risiken [wie FN 21]. S. 127 f.
[44] Als Spenderorganismus dient hier hauptsächlich das Bodenbakterium „Bacillus thuringiensis“. Dieses besitzt ein Gen, das für die Herstellung eines Eiweißes zuständig ist, welches im Darm vieler Insekten toxisch wirkt und diese somit sterben. Von dem Namen dieses Bakteriums werden auch die Markennamen der transgenen insektenresistenten Kultursorten abgeleitet, so z.B. beim Bt-Mais oder der Bt-Baumwolle. (Vgl. Ebd. S. 130 f.)
[45] „Insekten können Pflanzen in zweierlei Hinsicht schädigen: zum einen indirekt durch die Übertragung anderer Krankheitserreger wie z.B. Viren, Bakterien oder Pilze und zum anderen direkt durch fraßbedingten, mechanischen Schaden und Gewebeverlust.“ (Ebd. S. 130.)
[46] Vgl. Fricke, Marcel: Genetisch veränderte Lebensmittel im Welthandelsrecht [wie FN 6]. S. 38.
[47] Vgl. Struß, Jantje: Die großflächige Ausbringung von GVO in die Umwelt [wie FN 11]. S. 1.
[48] Dabei fällt auf, dass sich neue Erkenntnisse in der Forschung nicht auch automatisch auf die Etablierung neuer GV-Produkte am Markt beobachten lassen. Dass liegt vor allem an den verhältnismäßig langen und aufwendigen Entwicklungs- und Zulassungsprozessen. (Vgl. Müller-Röber, Bernd/ Marx-Stölting, Lilian/ Krebs, Jonas: Stand der Wissenschaft und der Technik [wie FN 5]. S. 13.)
[49] Vgl. Ebd. S. 84, 87.
[50] Im fernöstlichen Raum wird derzeit an überflutungsresistenten Reis (zuk. Markenname: Samba) geforscht, welcher in einigen Jahren marktreif sein könnte. (So: Müller-Röber, Bernd: Neue Methoden und Züchtungsziele der Pflanzenforschung, Gedächtnisprotokoll von seiner Rede bei der öffentlichen Abendveranstaltung: „Grüne Gentechnologie – Trend und Kontroversen“ der IAGb, am 10.06.2013 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.)
[51] Dürreresistenter GV-Mais soll noch im Jahr 2013 in den USA für den Anbau zugelassen werden. (So: Bernd Müller-Röber: Neue Methoden und Züchtungsziele der Pflanzenforschung, Gedächtnisprotokoll [wie FN 50].)
[52] Gross, Dominique: Das gemeinschaftsrechtliche Genehmigungsverfahren bei der Freisetzung und dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen, in: Gauch, Peter (Hg.): Arbeiten aus dem iuristischen Seminar der Universität Freiburg Schweiz, Basel 2006, S. 12.
[53] „Durch eine erhöhte Resistenz gegen negative Umwelteinflüsse [sog. Stressfaktoren] ist eine Erweiterung potentieller Anbauflächen auch auf agrarwirtschaftliche Problemzonen möglich.“ (Fricke, Marcel: Genetisch veränderte Lebensmittel im Welthandelsrecht [wie FN 6]. S. 39.)
[54] Zagon, J./ Crnogorac, L./ Krohl, L./ Lahrssen-Wiederholt, M./ Broll, H. (Hg.): Nachweis von gentechnisch veränderten Futtermittel [wie FN 37]. S. 15.
[55] Bei Lebensmitteln interessant sind hier der Anteil von Kohlenhydrate, Proteine, Vitamine, Fettsäuren (speziell ungesättigte Fettsäuren), Mineralien und Spurenelemente. Dabei kommt es bei den zu verwendenden Verfahren darauf an, ob die betrachtete Pflanze, die für die Produktion dieser Stoffe notwendigen Gene besitzt oder nicht. Im ersten Fall könnten die vorhandenen Gene so verändert werden, dass sie von diesen Stoff(en) quantitativ mehr produzieren. Im zweiten Fall könnten diese Gene von anderen Organismen in die Pflanze neu transferiert werden. (Vgl. Kempken, Renate/ Kempken, Frank: Gentechnik bei Pflanzen – Chancen und Risiken [wie FN 21]. S. 140-146.)
[56] Hierzu zählen u.a. die gentechnische Verbesserung der Lebensmittel in Bezug auf Lagerungsfähigkeit (Haltbarkeit), Geschmack sowie die Verringerung Allergie auslösender Stoffe. (Vgl. Ebd. S. 147-149.)
[57] Das bekannteste Beispiel ist die Flavr Saver®-Tomate (siehe FN 32), bei der das Gen, was für den Zellwandabbau verantwortlich ist, gentechnisch verändert wurde, so dass sich die Haltbarkeit erhöhte. Aus diesem Merkmal formte sich der - „im Volksmund“ - bekannte Name: „Anti-Matsch Tomate“. (Vgl. Bernert, Irina: Wenn Tomaten Gene haben … - Die Kennzeichnung „gentechnisch veränderter Nahrungsmittel“ im Lichte verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben, in: Neue Juristische Monografien, Band 31, Wien 2004. S. 13.)
[58] So z.B. der von den Medien getaufte „Goldene Reis“, welcher durch einen gentechnischen Eingriff einen erhöhten Anteil an Vitamin A besitzt. Dieser soll voraussichtlich 2013 oder 2014, auf den Philippinen, angepflanzt werden. (So: Bernd Müller-Röber: Neue Methoden und Züchtungsziele der Pflanzenforschung, Gedächtnisprotokoll [wie FN 50].)
[59] So z.B. bei der Herstellung von Käse. Das hier für die Dicklegung der Milch verwendete Enzym „Chymosin“, wird traditionell aus Kälbermägen gewonnen, was sehr kosten- und arbeitsintensiv ist. Mit der Gentechnik ist es möglich, dieses Enzym künstlich herzustellen. (Vgl. Förster, Susanne: Internationale Haftungsregeln für schädliche Folgewirkungen gentechnisch veränderter Organismen [wie FN 20]. S. 13.)
[60] Vgl. Goehl, Susanne A.: Gentechnik, Recht und Handel – Genmanipulierte landwirtschaftliche Produkte als Gegenstand des öffentlichen Wirtschaftsrechts [wie FN 5]. S. 19.
[61] z.B.: GV-Maiskolben, GV-Tomaten, GV-Kartoffeln
[62] z.B.: Tacos aus GV-Mais, Tofu aus GV-Soja, Schokoriegel mit GV-Maisbestandteilen
[63] Hierzu zählen einerseits tierische Produkte (wie Eier, Fleisch, Milch) bei denen die Tiere zuvor mit GV-Futtermitteln gefüttert wurden. Andererseits Lebensmittelzusatz- und Hilfsstoffe (Enzyme), die mittels gentechnischer Verfahren hergestellt wurden (Weiße Gentechnik). Beispiele sind: eingesetzte GV-Enzyme bei dem Brauen von Bier, der in FN 59 beschriebene Käse, Joghurt, der mit Hilfe von GV-Milchsäurebakterien hergestellt wurde.
[64] Vgl. Stökl, Lorenz: Der welthandelsrechtliche Gentechnikkonflikt [wie FN 33]. S. 19.
[65] Welche Events bis 2010 in welchen Ländern zugelassen bzw. angebaut wurden, zeigt die Tabelle im Appendix 1, in: James, Clive: ISAAA Brief 42-2010 -Global status of Commercialized biotech/GM Crops: 2010, Ithaca (NY) 2010. S. 244-267. Online: http://www.isaaa.org/resources/ publications/briefs/42/download/isaaa-brief-42-2010.pdf, letzter Zugriff 21.05.2013.
[66] „Zum Vergleich: Die als Ackerland genutzte Fläche in Deutschland beträgt rund zwölf Millionen Hektar“. (Boysen, Mathias/ Spelsberg, Gerd/ Baron, Heike: Ökonomischer Nutzen der grünen Gentechnologie, in: Müller-Röber, Bernd u.a. (Hg.): Grüne Gentechnologie – Aktuelle wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen, 3. völlig neubearbeitete und ergänzte Aufl., Berlin 2013. S. 107.)
[67] Vgl. ISAAA: ISAAA Brief 44-2012: Press Release, veröffentlicht am 20.02.2013. Online: http://www.isaaa.org/resources/publications/briefs/44/pressrelease/pdf/Brief%2044%20-%20Press%20 Release%20-%20German.pdf, letzter Zugriff 02.06.2013.
[68] Vgl. ISAAA: ISAAA Brief 44-2012: Highlights, o.D. Online: http://www.isaaa.org/resources/publications/briefs/44/highlights/pdf/Brief%2044%20-%20Highlights%20-%20German.pdf, letzter Zugriff 02.06.2013.
[69] Vgl. United States Department of Agriculture: Petitions Table. Online: http://www.aphis.usda.gov/biotechnology/petitions_table_pending.shtml, letzter Zugriff 20.06.2013.
[70] Zahlen vom Anbaujahr 2012. Vgl. Pauly, Christoph/ Schult, Christoph: Chlorhühnchen im Shitstorm, in: DER SPIEGEL, Heft 9/2013, Hamburg 2013. S. 74.
[71] Vgl. Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. (o.V.): USA: Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmittel knapp gescheitert, veröffentlicht am 22.11.2012. Online: http://www.zds-bonn.de/usa_kennzeichnung_von_gentechnik_lebensmittel_knap.html, letzter Zugriff 04.06.2013.
[72] Vgl. Knigge, Michael: BASF und Bayer kämpfen gegen Gen-Label für US-Lebensmittel, veröffentlicht am 19.10.2012. Online: http://www.dw.de/basf-und-bayer-k%C3%A4mpfen-gegen-gen-label-f%C3%BCr-us-lebensmittel/a-16318534, letzter Zugriff 08.06.2013.
[73] Weitere Informationen zu Antragsverfahren und Gesetzgebungen in Zusammenhang mit GVO, sowie der Methodenentwicklung in Bezug auf die Freisetzung von transgenen Pflanzen, finden sich auf der offiziellen Homepage der Europäischen Kommission (Online: http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/index_en.htm).
[74] Diese sind der insektenresistenter GV-Mais: Mon 810 (Monsanto); der herbizidresistente GV-Mais: T25 (Bayer CropScience) sowie die für die Lebensmittelproduktion bisher nicht verwendete Stärke-angereicherte GV-Kartoffel: „Amflora“ bzw. EH92-527-1 (BASF). (Vgl. Europäische Kommission: EU Register of authorised GMOs. Online: http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm, letzter Zugriff 20.06.2013.)
[75] Die gesamte Mon810-Anbaufläche in der EU belief sich im Jahr 2012 auf 129.071 ha, wovon Spanien den mit Abstand größten Flächenanteil, von über 90 %, aufwies. (Vgl. ISAAA: ISAAA Brief 44-2012: Top Ten Facts about Biotech/GM Crops in 2012, o.D. Online: http://www.isaaa.org/resources/publications/briefs/44/toptenfacts/default.asp, letzter Zugriff 02.06.2013.)
[76] Vgl. Boysen, Mathias/ Spelsberg, Gerd/ Baron, Heike: Ökonomischer Nutzen der grünen Gentechnologie [wie FN 66]. S. 117.
[77] Ebd. S. 117.
[78] Ahrens, Sylvie: Jetzt sollen die EU-Staaten selbst entscheiden, auf: Tagesschau.de, veröffentlicht am 13.07.2010. Online: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/gentechnik108.html, letzter Zugriff 25.05.2013.
[79] Diese 47 Events nach Pflanzenarten sind: GV-Mais mit 27 Events; GV-Baumwolle mit 8 Events; GV-Soja mit 7 Events; GV-Raps mit 3 Events; GV-Zuckerrübe mit 1 Event; GV-Kartoffel mit 1 Event. (Vgl. Europäische Kommission: EU Register of authorised GMOs [wie FN 74].)
[80] Vgl. Engeln, Henning/ Auf dem Kampe, Jörn: Wie gefährlich ist der Eingriff ins Pflanzengenom? – Interview mit dem Biologen Arnold Sauter, in: GEOkompakt , Heft 30, Hamburg 2012. S.122.
[81] Bei der weltweiten Produktion von Sojarohstoffen (insg. 240 Mio. t) sind die wichtigsten Erzeugerländer die USA (mit ca. 35 %), Brasilien (mit ca. 28 %) und Argentinien (mit ca. 17 %). Alle Zahlen sind vom Anbaujahr 2011/2012. Vgl. Transgen.de (o.V.): Futter für Europas Nutztiere: In der Regel mit gentechnisch veränderten Sojabohnen, veröffentlich am 16.04.2013. Online: http://www.transgen.de/lebensmittel/einkauf/1095.doku.html, letzter Zugriff 20.06.2013.
[82] Vgl. Vgl. Transgen.de (o.V.): Futter für Europas Nutztiere: In der Regel mit gentechnisch veränderten Sojabohnen [wie FN 81].
[83] Vgl. Ebd.
[84] Boysen, Mathias/ Spelsberg, Gerd/ Baron, Heike: Ökonomischer Nutzen der grünen Gentechnologie [wie FN 66]. S. 118.
[85] Siehe FN 79.
[86] Vgl. Boysen, Mathias/ Spelsberg, Gerd/ Baron, Heike: Ökonomischer Nutzen der grünen Gentechnologie [wie FN 66]. S. 118.
[87] Welche GV-Lebensmittel in der EU existieren bzw. bei welchen der Einsatz von gentechnischen Verfahren nicht ausgeschlossen werden kann, können hier aufgrund ihrer Vielzahl nicht aufgelistet werden. Viele davon finden sich allerdings in der transGEN Datenbank. (Online: http://www.transgen.de/datenbank/lebensmittel/)
[88] Eine Auflistung mehrerer dieser Schätzungen findet sich in der FN 27 bei: Stökl, Lorenz: Der welthandelsrechtliche Gentechnikkonflikt [wie FN 33]. S. 20. Eine aktuellere Schätzung bei: Charisius, Hanno: Gentechnik auf dem Teller, in: DIE ZEIT, Heft 31, Hamburg 2010. Online: http://www.zeit.de/2010/31/N-Gentechnik-Kennzeichnung/seite-3, letzter Zugriff 11.06.2013.
[89] Vgl. Boysen, Mathias/ Spelsberg, Gerd/ Baron, Heike: Ökonomischer Nutzen der grünen Gentechnologie [wie FN 66]. S. 107.
[90] Monsanto.com (o.V.): Sustainable Yield Initiative, o.D. Online: http://www.monsanto.com/improvingagriculture/Pages/default.aspx, letzter Zugriff 22.06.2013.
[91] Ebd.
[92] Monsanto.com (o.V.): Food, Inc. Movie, o.D. Online: http://www.monsanto.com/food-inc/Pages/default.aspx, letzter Zugriff 22.06.2013.
[93] Der ISAAA Bericht zeigt für den Zeitraum von 1996 bis 2011 folgende positive Effekte auf: „Anstieg von Ernteerträgen im Wert von 98,2 Mrd. US-Dollar, eine gesündere Umwelt durch Einsparungen von 473 Mio. Kilogramm an pestiziden Wirkstoffen, eine Verringerung von CO2-Emissionen um 23 Mrd. Kilogramm allein 2011 […], den Schutz der Artenvielfalt durch Erhaltung von 108,7 Mio. Hektar Land sowie die Linderung von Armut durch Unterstützung von mehr als 15 Mio. Kleinbauern und ihren Familien – eine Gesamtzahl von mehr als 50 Mio. Menschen, welche zu den ärmsten der Erde gehören.“ (ISAAA: ISAAA Brief 44-2012: Press Release [wie FN 67].)
[94] „Die Ergebnisse des ISAAA sind oft zu optimistisch und industriefreundlich.“ (So: Baron, Heike: Grüne Biotechnologie in Deutschland: Das Ende der Debatte?, Gedächtnisprotokoll von ihrer Rede bei der öffentlichen Abendveranstaltung: „Grüne Gentechnologie – Trend und Kontroversen“ der IAGb, am 10.06.2013 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.)
[95] Vgl. Gebhardt, Wiebke: Gentechnik und Koexistenz nach der Gesetzesnovelle von 2008: Zivilrechtliche Haftung im Vergleich Deutschland und USA [wie FN 4]. S. 40.