Diplomarbeit, 2012
110 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitende Gedanken zum europäischen Personengesellschaftsrecht
I. Einführung und Gang der Darstellung
II. Personengesellschaften in den ausgewählten EU-Mitgliedstaaten: Wesensmerkmale und praktisches Vorkommen
1. Deutschland
a. Flexibilität der Personengesellschaft als wesentlicher Vorteil gegenüber der Kapitalgesellschaft
b. Unbeschränkte Gesellschafterhaftung als Nachteil gegenüber der Kapitalgesellschaft
2. Österreich
3. Frankreich
4. Großbritannien
5. Ergebnis
III. Keine “Harmonie” im europäischen Personengesellschaftsrecht
1. Ausschluss von Personengesellschaften aus dem Anwendungsbereich europäischer Richtlinien
2. Stellungnahme
B. Niederlassungsfreiheit und Personengesellschaften
I. Grundsätzliches zur Niederlassungsfreiheit
II. Erstreckung der Niederlassungsfreiheit auf Personengesellschaften
1. Rechtsfähigkeit als ungeschriebene Voraussetzung der Niederlassungsfreiheit
a. Hintergrund der überwiegenden Literaturmeinung
b. Diskussion
2. Eventuelle Einschränkung des Schutzumfangs durch territorialen Bezug
a. Keine erstmalige Tätigkeitsaufnahme vom Schutzumfang erfasst?
b. Kritik von Schall
c. Stellungnahme
C. Besonderheiten der kollisionsrechtlichen Behandlung von Personengesellschaften
I. Zur grundsätzlichen Anwendung des Gesellschaftsstatuts auf Personengesellschaften
II. Kollisionsrechtliche Konzepte zur Bestimmung des Gesellschaftsstatuts
1. Lage im deutschen Internationalen Gesellschaftsrecht
2. Sitztheorie
a. Begriff des tatsächlichen Verwaltungssitzes
b. Mögliche Probleme der Anknüpfung an den tatsächlichen Verwaltungssitz
aa) Kapitalgesellschaften
bb) Personenhandelsgesellschaften
cc) GbR
c. Kritik an der Sitztheorie aus der Sicht des Personengesellschaftsrechts
aa) Einschränkung der Mobilität von Personengesellschaften durch die Sitztheorie
(1) Darstellung der Literaturansichten
(2) Stellungnahme
(3) Zusammenfassung
bb) Zweifel an der Geeignetheit des Anknüpfungsmoments
3. Gründungstheorie
a. Anwendung der Gründungstheorie auf Außengesellschaften
aa) Ort der Inkorporation als Anknüpfungsmoment
bb) Ort der Gründungshandlung als Anknüpfungsmoment
cc) Statutarischer Sitz als Anknüpfungsmoment
b. Zwischenergebnis
c. Eventuelle Ungeeignetheit der Gründungstheorie für Personengesellschaften
aa) Argumentation gegen die Anwendung der Gründungstheorie
bb) Stellungnahme
4. Kollisionsrecht und Niederlassungsfreiheit
a. Zum kollisionsrechtlichen Charakter der Niederlassungsfreiheit
b. Stellungnahme und Ergebnis
5. Alternative kollisionsrechtliche Vorschläge
a. Rechtswahlfreiheit als Alternative zur Gründungstheorie?
aa) Vertragsrechtliche Anknüpfung statt Gründungstheorie
bb) Kritik an der vertragsrechtlichen Anknüpfung
cc) Gründerwille als Basis für die Gründungstheorie
dd) Unzulässige Ausdehnung der Grundsätze des Internationalen Vertragsrechts auf Gesellschaftsverträge
ee) Stellungnahme und Zwischenergebnis
b. Anknüpfungsvorschlag des Referentenentwurfs zum Gesetz zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen
aa) Kaskadenanknüpfung zur Sicherstellung der Existenz einer Gesellschaft
bb) Eigene Auffassung
III. Besonderheiten der kollisionsrechtlichen Behandlung von internationalen Bankenkonsortien als einer wichtigen Ausprägung der BGB-Gesellschaft
1. Gegenstand und Zielsetzung von Bankenkonsortien
2. Streit um die kollisionsrechtliche Anknüpfung
a. Praktische Relevanz
b. Qualifikationsunterschiede innerhalb der EU
aa) Deutschland
bb) Anglo-amerikanischer Rechtskreis und Frankreich
c. Kritik an der deutschen gesellschaftsrechtlichen Qualifikation
d. Ausnahmsweise Zulässigkeit der Anknüpfung an das Vertragsstatut
e. Alternativer Vorschlag: Anknüpfung an das Organisationsstatut
3. Ergebnis
IV. Zusammenfassung
D. Anwendung der Niederlassungsfreiheit auf Personengesellschaften
I. Zuzug von Personengesellschaften
1. Grenzüberschreitende Verwaltungssitzverlegung
a. Übertragbarkeit der für Kapitalgesellschaften entwickelten Rechtsprechung auf Personengesellschaften
aa) Aussagegehalt der „Überseering“-Rechtsprechung
bb) Stellungnahme
cc) Erstreckung der „Überseering“- Grundsätze auf Personengesellschaften
b. Eigene Argumentation und Ergebnis
2. Grenzüberschreitende Umwandlungen
a. Grenzüberschreitende „Herein-Verschmelzung“
aa) Die Verschmelzungsrichtlinie und §§ 122 a ff. UmwG
bb) „Sevic Systems“: Kurzer Umriss des Sachverhalts
cc) Die „Herein-Verschmelzung“ auf deutsche Personengesellschaften nach „Sevic“
(1) Verschmelzung ausländischer Rechtsträger auf deutsche Personenhandelsgesellschaften
(2) Konsequenzen aus der fehlenden Verschmelzungsfähigkeit der GbR nach deutschem Recht
b. Zulässigkeit des „Herein-Formwechsels“
aa) Wertungsdiskrepanzen in „Sevic“ und „Cartesio“?
bb) Stellungnahme
cc) Umwandlung von ausländischen Personengesellschaften in deutsche
3. Ergebnis
II. Wegzug von Personengesellschaften bzw. inwieweit ist die Auswanderungsfreiheit von der Niederlassungsfreiheit gedeckt?
1. Grenzüberschreitende Sitzverlegung in der Rechtsprechung des EuGH
a. Die „Daily Mail“-Entscheidung und ihre Bedeutung
aa) Wesentliche Aussagen des EuGH
bb) Kritische Beurteilung des in „Daily Mail“ verankerten Wegzugsverbots
(1) Einschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Art. 293 EGV?
(2) Widersprüchliche Aussagen des EuGH zur Erfassung von Wegzugsfällen durch die Niederlassungsfreiheit
(3) Zusammenfassung und Stellungnahme
b. Eingeschränkte Wegzugsfreiheit von Gesellschaften im Lichte des „Cartesio“-Urteils
aa) Kein Recht für Handelsgesellschaften zur rechtsformwahrenden Verlegung des Verwaltungssitzes
bb) Möglichkeit eines (identitätswahrenden) Formwechsels
c. Übertragbarkeit der „Wegzugsrechtsprechung“ auf Personengesellschaften
aa) „Cartesio“: eine KG unter den Kapitalgesellschaften
bb) Zusammenfassung und Ergebnis
2. Niederlassungsfreiheit und „Wegzug“ deutscher Gesellschaften
a. Auswirkungen des MoMiG auf die Verwaltungssitzverlegung von Kapitalgesellschaften
b. Fehlender Satzungssitz einer Personenhandelsgesellschaft und die Folgen für die grenzüberschreitende Betätigung
aa) Grundsätzliche Möglichkeit der freien Sitzwahl bei Personenhandelsgesellschaften?
(1) Herrschende Meinung gegen die freie Sitzwahl von Personenhandelsgesellschaften
(2) Argumentation für die freie Sitzwahl der Personenhandelsgesellschaft
(3) Stellungnahme
bb) Sitzwahl einer Personengesellschaft im Ausland
(1) Verwaltungssitzverlegung einer Personengesellschaft ins Ausland
(a) Eigene Auffassung zur Bedeutung des MoMiG für Personenhandelsgesellschaften
(b) Keine kollisionsrechtliche Beschränkung der Mobilität von Personengesellschaften im Binnenmarkt
(c) Stellungnahme und Zwischenergebnis
(2) Gründung einer Personengesellschaft mit Verwaltungssitz im Ausland
(3) Ergebnis
3. Grenzüberschreitende „Heraus“-Umwandlungen von Personengesellschaften als Ausdruck der Niederlassungsfreiheit
a. „Sevic Systems“-Urteil und dessen Bedeutung für die Behandlung der „Wegzugsfälle“
aa. Wegzugsproblematik in der „Sevic“-Entscheidung
bb. Eigene Auffassung und Zwischenergebnis
b. Grenzüberschreitender Formwechsel deutscher Personengesellschaften in ausländische
aa. Formwechsel nach österreichischem Recht
bb. Formwechsel nach englischem Recht
cc. Formwechsel nach französischem Recht
c. Ergebnis
E. Abschließende Zusammenfassung der Erkenntnisse
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit europäische Personengesellschaften von der Niederlassungsfreiheit profitieren und ihre Mobilität innerhalb des Binnenmarktes entfalten können, wobei ein besonderer Fokus auf den Schwierigkeiten bei der europäischen Harmonisierung und den kollisionsrechtlichen Besonderheiten liegt. Ziel ist es, ein einheitliches, mobilitätsfreundliches Konzept für die kollisionsrechtliche Anknüpfung von Personengesellschaften zu entwickeln.
I. Einführung und Gang der Darstellung
Die Frage, in welchem Maße europäische Personengesellschaften von der Niederlassungsfreiheit profitieren und ihre Mobilität im Binnenmarkt entfalten können, ist heutzutage nicht abschließend geklärt und wird von den meisten Autoren gänzlich übergangen bzw. äußerst oberflächlich behandelt.
In den letzten beiden Jahrzehnten hat sich zwar die europäische Rechtsprechung in Bezug auf die grenzüberschreitende Betätigung von Kapitalgesellschaften erheblich gewandelt. Es wurde versucht, Hindernisse bei der grenzüberschreitenden unternehmerischen Betätigung so weit wie möglich abzubauen. Personengesellschaften sind bei der relevanten Rechtsprechung weitestgehend im Schatten geblieben, sodass sich keine einheitliche Meinung darüber bilden konnte, ob und inwieweit die für die Kapitalgesellschaften entwickelten Grundsätze auf Personengesellschaften übertragbar sind. Ferner blieb es bislang ungelöst, ob die Mobilität von Personengesellschaften aufgrund ihres Wesens zusätzliche Einschränkungen erfahren bzw. gerade weiter reichen sollte, als die von Kapitalgesellschaften.
Mit der fortschreitenden europäischen Integration besteht indes zumindest seitens der mittelständischen Unternehmer, welche oftmals die Rechtsform einer Personengesellschaft wählen, das Bedürfnis, die Barrieren für die grenzüberschreitende Gründung, Sitzverlegung sowie anderweitige Betätigung von Personengesellschaften zu identifizieren und zu beseitigen.
A. Einleitende Gedanken zum europäischen Personengesellschaftsrecht: Dieses Kapitel führt in die Thematik ein, beleuchtet das Vorkommen von Personengesellschaften in ausgewählten EU-Staaten und analysiert die Gründe für ihre mangelnde Berücksichtigung im europäischen Gesellschaftsrecht.
B. Niederlassungsfreiheit und Personengesellschaften: Hier werden die Voraussetzungen für Personengesellschaften erarbeitet, um unter den Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit zu fallen, sowie die territoriale Eingrenzung dieses Schutzes diskutiert.
C. Besonderheiten der kollisionsrechtlichen Behandlung von Personengesellschaften: Dieses Kapitel entwickelt ein kollisionsrechtliches Konzept für Personengesellschaften, setzt sich kritisch mit der Sitz- und Gründungstheorie auseinander und behandelt spezifische Gruppen wie Bankenkonsortien.
D. Anwendung der Niederlassungsfreiheit auf Personengesellschaften: Hier werden konkrete Zuzugs- und Wegzugsszenarien analysiert und die Übertragbarkeit der EuGH-Rechtsprechung zu Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften geprüft.
E. Abschließende Zusammenfassung der Erkenntnisse: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet den aktuellen Status der Mobilität von Personengesellschaften.
Niederlassungsfreiheit, Personengesellschaften, Sitztheorie, Gründungstheorie, Internationales Gesellschaftsrecht, Grenzüberschreitende Umwandlung, Sitzverlegung, Kapitalgesellschaften, Rechtsfähigkeit, Europäisches Gesellschaftsrecht, Bankenkonsortien, Binnenmarkt, Mobilität, Kollisionsrecht, Gesellschaftsstatut.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie europäische Personengesellschaften die Niederlassungsfreiheit nutzen können, um ihre Mobilität im Binnenmarkt zu erhöhen.
Die zentralen Themenfelder umfassen das europäische Gesellschaftsrecht, das Internationale Privatrecht, gesellschaftsrechtliche Strukturvergleiche zwischen EU-Mitgliedstaaten und die Analyse aktueller EuGH-Rechtsprechung.
Das Ziel ist es, Barrieren für die grenzüberschreitende Gründung und Betätigung von Personengesellschaften zu identifizieren und ein mobilitätsfreundliches, universelles kollisionsrechtliches Konzept zu entwickeln.
Die Arbeit verwendet eine rechtsvergleichende Analyse des Personengesellschaftsrechts ausgewählter Mitgliedstaaten sowie eine dogmatische Auslegung der einschlägigen europäischen Rechtsnormen und Rechtsprechung.
Der Hauptteil analysiert die Anwendbarkeit des Gesellschaftsstatuts, die Vor- und Nachteile von Sitz- und Gründungstheorie für Personengesellschaften sowie die Konsequenzen der eu-rechtlichen Mobilität durch Zuzugs- und Wegzugsszenarien.
Kernbegriffe sind Niederlassungsfreiheit, Personengesellschaften, Kollisionsrecht, grenzüberschreitende Umwandlungen und Sitzverlegung.
Die Arbeit stellt heraus, dass Personengesellschaften oft keine registerfähigen oder inkorporierten Gebilde sind, was die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts und damit die Mobilität im Vergleich zu Kapitalgesellschaften erschwert.
Bankenkonsortien dienen als spezielle Fallgruppe von BGB-Gesellschaften, deren kollisionsrechtliche Behandlung in Deutschland durch die Sitztheorie problematisch ist, weshalb hier ein alternatives Anknüpfungskonzept gefordert wird.
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