Wissenschaftlicher Aufsatz, 2000
24 Seiten
Einführung
A. Über den Zeugenbeweis im spanischen Strafprozeßrecht
I. Die spanische Verfassung und die neue Auslegung des Strafprozeßgesetzes
II. Verpflichtungen und Rechte des Zeugen im spanischen Strafprozeß
1. Die Verpflichtungen des Zeugen
1.1 Die Aussagepflicht des Zeugen
1.2 Die Erscheinenspflicht des Zeugen
2. Rechte des Zeugen
2.1 Das Recht des Zeugen, die Aussage zu verweigern
2.2 Das Recht des Zeugen auf einen Finanzausgleich/wirtschaftliche Kompensation/Entschädigung
III. Ausnahmen von der Entschädigung. Art. 730 und die Aussageverlesung
IV. Würdigung der Aussage des geschützten Zeugen während der mündlichen Verhandlung
B. Der Zeugenschutz im gegenwärtigen spanischen Strafprozeß
I. Der verletzte Zeuge
II. Anwendungsgebiet der LDPTP
III. Die "rationale" Bestimmung einer schweren Gefahr
IV. Die in der LDPTP vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Zeugen
1. Der Zeitraum der Vornahme der Schutzmaßnahmen
2. Zeugenschutzmaßnahmen im besonderen
2.1 Die durch die LDPTP für den Verfahrensabschnitt der Voruntersuchung vorgesehenen, besonderen Zeugenschutzmaßnahmen
2.2 Die besonderen, von der LDPTP für den Verfahrensabschnitt der mündlichen Verhandlung vorgesehenen Zeugenschutzmaßnahmen
2.3. Die Verpflichtung des Richters, die Identität des Zeugen preiszugeben
2.4. Weitere Schutzmaßnahmen der LDPTP
Die Arbeit untersucht das spanische Modell des Zeugenschutzes im Strafprozess unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Regelungen, wie der LO 19/1994, sowie der Rechtsprechung. Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der prozessualen Bedeutung der Zeugenaussage und der praktischen Schutzbedürftigkeit von Zeugen vor Repressalien zu analysieren und die Wirksamkeit der vorhandenen Maßnahmen zu bewerten.
Die "rationale" Bestimmung einer schweren Gefahr
Eine der Voraussetzungen für die Anwendung der in diesem Gesetz zum Schutz der Zeugen und Sachverständigen vorgesehenen Maßnahmen besteht in der "rationalen" Bestimmung einer schweren Gefahr (vgl. Art. 1.2 LDPTP) durch die Justizbehörde für die Person, die Freiheit oder das Vermögen des Zeugen oder Sachverständigen, „der den Schutz dieses (Gesetzes) beansprucht (Art. 1.2 LDPTP). Spricht das Gesetz von schwerer Gefahr für die Person, ist dies so auszulegen, daß sich diese Gefahr auf sein Leben, seine physische und psychische Unversehrtheit bezieht. Diese schwere Gefahr kann sich auch auf den Ehegatten des Zeugen (oder einer Person mit einer ähnlichen Nähebeziehung) oder auf seine Vorfahren, Abkömmlinge oder Geschwister (vgl. Art. 1.2 LDPTP) beziehen.
Der Artikel 2 LDPTP bezieht sich allerdings ohne genauere Unterscheidung auf „Gefahr oder Risiko“, wobei offensichtlich ist, daß diese zwei unterschiedliche Begriffe darstellen: Die Gefahr stellt ein gegenüber dem Risiko noch unmittelbarer bevorstehendes Übel dar. D.h., während die Gefahr ein sehr wahrscheinliches Übel darstellt, umfaßt das Risiko verschiedene Stufen der einfachen Wahrscheinlichkeit. Wir sind mit allem Respekt der Meinung, daß hier der spanische Gesetzgeber keinen numerus clausus der mit dem Zeugen oder Sachverständigen verbundenen Personen, welche eine schwere Gefahr laufen können, hätte errichten dürfen. Und wir meinen, daß es wünschenswert ist, den besagten Personenkreis auszuweiten, soweit offensichtlich ist, daß ein Zeuge nicht aussagt, bspw. aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen gegen einen seiner Freunde, da ja das Gesetz Freunde nicht nur nicht berücksichtigt, sondern auch nach dem Wortlaut des Art. 1.2 LDPTP auszuschließen scheint.
Einführung: Die Arbeit betont die Bedeutung des Zeugenbeweises im Strafprozess und die notwendige Einführung von Schutzmaßnahmen gegen Repressalien durch das Gesetz LO 19/1994.
A. Über den Zeugenbeweis im spanischen Strafprozeßrecht: Es wird die historische und rechtliche Einbindung des Zeugenbeweises in das durch die Verfassung von 1978 geprägte spanische Strafverfahren analysiert, wobei besonders die Pflichten und Rechte der Zeugen thematisiert werden.
B. Der Zeugenschutz im gegenwärtigen spanischen Strafprozeß: Dieses Kapitel detailliert das LDPTP, dessen Anwendungsbereich und die verschiedenen Schutzinstrumente, unter kritischer Beleuchtung der Balance zwischen effektivem Zeugenschutz und den Verteidigungsrechten des Beschuldigten.
Zeugenbeweis, Zeugenschutz, Spanisches Strafprozessrecht, LDPTP, Aussagepflicht, Aussageverweigerungsrecht, Strafverfahren, Verfassungsrecht, Verteidigungsrechte, Schwere Gefahr, Anonyme Zeugen, Verdeckte Ermittler, Glaubwürdigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrensgarantien.
Die Publikation befasst sich mit dem Zeugenbeweis und dem Zeugenschutz im spanischen Strafprozessrecht, insbesondere vor dem Hintergrund des Gesetzes zum Schutz von Zeugen und Sachverständigen (LDPTP).
Zentrale Themen sind die Verpflichtungen und Rechte von Zeugen, die gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz bei schwerer Gefahr sowie das Spannungsverhältnis zwischen diesen Schutzmechanismen und den Verteidigungsrechten des Beschuldigten.
Das primäre Ziel ist es, das geltende spanische Modell des Zeugenschutzes darzustellen, Schwachstellen in der praktischen Anwendung aufzuzeigen und die Balance zwischen dem Schutzbedürfnis des Zeugen und den Garantien eines fairen Verfahrens zu diskutieren.
Es erfolgt eine rechtsdogmatische Analyse des geltenden spanischen Prozessrechts, ergänzt durch die Untersuchung relevanter spanischer Gesetze, Verfassungsbestimmungen und einer eingehenden Auswertung der Rechtsprechung sowie der verfügbaren Fachliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung des Zeugenbeweises unter verfassungsrechtlichen Aspekten sowie eine detaillierte Analyse des Zeugenschutzes, inklusive der verschiedenen Schutzmaßnahmen während Voruntersuchung und mündlicher Verhandlung.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Zeugenbeweis, Zeugenschutz, Strafprozessrecht, LDPTP, Verfahrensgarantien und Verteidigungsrechte.
Die Offenlegung der Identität ist einerseits notwendig, um das Recht auf Verteidigung zu wahren und Unglaubwürdigkeit zu prüfen, steht jedoch im direkten Konflikt mit dem Schutzbedürfnis des Zeugen vor Vergeltungsmaßnahmen.
Der Autor bemängelt unter anderem die begrenzte Ausweitung des geschützten Personenkreises und das "gesetzgeberische Chaos" in Spanien, welches zu einer unzureichenden praktischen Umsetzung der gesetzlichen Zeugenschutzvorgaben führt.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

