Examensarbeit, 2012
36 Seiten, Note: 15,5 Punkte
Die Arbeit untersucht den Zugang von Kündigungserklärungen im Arbeitsrecht. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, wann eine Kündigungserklärung dem Arbeitnehmer zugegangen ist, um wirksam zu werden.
Kündigungserklärung, Zugang, Arbeitsrecht, Zugang unter Abwesenden, Einschreiben, Zugangsvereitelung, Darlegungs- und Beweislast, Kündigungsschutz, Rechtsprechung.
Gemäß § 130 Abs. 1 BGB ist eine Kündigung zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Das Einwurf-Einschreiben gilt oft als sicherstes Mittel, da der Postbote den Einwurf dokumentiert. Damit gelangt das Schreiben in den Briefkasten (Machtbereich) des Arbeitnehmers, unabhängig von dessen persönlicher Anwesenheit.
Bei einer unberechtigten Zugangsvereitelung kann sich der Empfänger nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, dass ihm die Erklärung nicht rechtzeitig zugegangen ist. Die Kündigung kann dann als zugegangen fingiert werden.
Nein, in der Regel hindert eine urlaubsbedingte Abwesenheit den Zugang nicht, da das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen wird und damit in den Machtbereich gelangt. Der Arbeitnehmer muss Vorkehrungen für seine Post treffen.
Die Darlegungs- und Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Kündigungserklärung liegt im Streitfall beim Arbeitgeber.
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