Diplomarbeit, 2007
35 Seiten, Note: 3
Die Entwicklung des staatlichen Schutzes der Freiheitsrechte in Deutschland
1 Eingrenzungen
1.1 „Entwicklung“
1.2 „Staatlicher Schutz in Deutschland“
1.3 „Freiheitsrechte“
2 „Freiheit“ – Annäherungen an einen Begriff
2.1 Etymologische Herleitung von Freiheit
2.2 Negativdefinition von „Freiheit“
2.3 Definition von Freiheit mittels der Positivabgrenzung
2.4 Existenzfrage der Freiheit im vorstaatlich gedachten Naturzustand
2.5 Ableitung der Freiheit aus ihrer wechselseitigen Bedingtheit mit den zentralen Elementen Menschenwürde und Personalität
2.6 Liberaler Freiheitsbegriff im 19. Jahrhundert
3 Entwicklungslinien und ideengeschichtlicher Hintergrund zur Entstehung des staatlichen Schutzes der Freiheitsrechte in Deutschland
3.1 Staatsphilosophische Grundlagen zur Entwicklung des Freiheitsschutzes
3.2 Die Entwicklung der Freiheitsrechte im 19. Jahrhundert
3.2.1 Restaurationszeit bis Märzforderungen
3.2.2 Aufbau und Stellung des Grundrechtskatalogs in der Paulskirchenverfassung
3.2.3 Ausgewählte Freiheitsrechte der Paulskirchenverfassung im Einzelnen
3.2.4 Reaktionszeit und Deutsches Kaiserreich
3.3 Entwicklung des staatlichen Schutzes der Freiheitsrechte im 20. Jahrhundert
3.3.1 Weimarer Reichsverfassung und Entwicklungen im „Dritten Reich“
3.3.2 Freiheitsschutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
4 Exemplarische Darstellung des staatlichen Freiheitsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland anhand des Eigentumsrecht in Art. 14 Grundgesetz
4.1 Besondere Beziehung zwischen Eigentum und Freiheit
4.2 „Eigentum“ – ein vielschichtiger Begriff
4.3 Schutz der Freiheit sogar durch Schranken, Sozialpflichtigkeit und staatlichen Eingriff ins verfassungsmäßig geschützte Eigentum
Abschließende Betrachtungen
Diese Arbeit untersucht die historische und theoretische Entwicklung des staatlichen Freiheitsschutzes in Deutschland, von den ideengeschichtlichen Anfängen im 19. Jahrhundert bis zur verfassungsrechtlichen Absicherung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des Spannungsfeldes zwischen individueller Freiheit und staatlicher Reglementierung.
3.2.1 Restaurationszeit bis Märzforderungen
Aufgrund des engen Zusammenhangs mit der Revolution von 1848 sei auf die Freiheitsrechtsentwicklung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eingegangen. Wie schon mehrfach angedeutet, führten die Französische Revolution (1789), Napoleons Hegemonie in Europa und seine Niederlage in der Völkerschlacht zu Leipzig (1813), nicht zur ersehnten nationalstaatlichen Einheit Deutschlands und auch nicht zu einer gesamtstaatlichen modernen Verfassung.
Zwar sah Art.13 der deutschen Bundesakte (1815) die Einführung von Verfassungen vor, schwieg sich aber über den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens und Inhalts aus. Der optimistischen Darstellung Ernst Rudolf Hubers bzgl. einer gegenüber Freiheitsrechten grundsätzlich positiven Haltung im Wiener Kongress und der Restaurationszeit, kann nicht zugestimmt werden, und zwar trotz des Art.18 der Bundesakte und trotz der unter dem Eindruck des Vormärzes stehenden fortschrittlichen Regelungen der Länderverfassungen mit ihren sogar recht umfangreichen Freiheits- und Gleichheitsrechten, auf die 1848 zurückgegriffen werden konnte. Deren vergleichsweise geringe rechtliche Bedeutung wird besonders herausgestellt durch eine Äußerung des zeitgenössischen Staatsrechtlers Zachariä:
„Allein die scheinbar sehr vielsagenden Zusicherungen von Unverletzlichkeit der Freiheit der Person und des Eigentums, der Freiheit des Gewissens usw. konnten meistens schon vermöge ihrer unbestimmten Fassung keine erhebliche reelle Bedeutung haben und wurden, beim Mangel anderer wesentlicher Garantien einer gesetzlichen Freiheit, unter dem Druck der Zensur, vermöge der Herrschaft des Inquisitionsprozesses und der Verkümmerung des Rechtsschutzes, der Polizei und Administration gegenüber fast gänzlich annulliert.“
Es waren zudem nur von den Fürsten aus egoistischen Erwägungen gewährte Freiheitszugeständnisse, die somit nicht im Widerspruch zu der Restauration standen, sie dagegen noch festigten, so paradox das klingen mag: Zum einen liefen auf diese Weise manche wirtschaftsliberalistischen Ziele leer, die mit den zugestandenen Rechten vorweg genommen wurden, zum anderen dienten sie den Interessen der Landesfürsten, da sie letztlich das Wirtschaftswachstum stärkten.
1 Eingrenzungen: Definition der für die Arbeit relevanten Begriffe wie Entwicklung, staatlicher Schutz und Freiheitsrechte sowie Abgrenzung des Untersuchungsraums.
2 „Freiheit“ – Annäherungen an einen Begriff: Untersuchung des Freiheitsbegriffs durch etymologische, negative und positive Abgrenzungen sowie die Bedeutung der Freiheit im vorstaatlichen Naturzustand und in Verbindung mit der Menschenwürde.
3 Entwicklungslinien und ideengeschichtlicher Hintergrund zur Entstehung des staatlichen Schutzes der Freiheitsrechte in Deutschland: Detaillierte Analyse der historischen Entwicklung der Freiheitsrechte vom 19. Jahrhundert bis ins 20. Jahrhundert, unter besonderer Betrachtung der Paulskirche, der Weimarer Zeit und des Grundgesetzes.
4 Exemplarische Darstellung des staatlichen Freiheitsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland anhand des Eigentumsrecht in Art. 14 Grundgesetz: Konkrete Anwendung der theoretischen Erkenntnisse auf das Eigentumsrecht als ein die Freiheit sicherndes Grundrecht im Grundgesetz.
Abschließende Betrachtungen: Resümee der erarbeiteten Ergebnisse und Fazit zur Bedeutung des Freiheitsschutzes für das moderne deutsche Rechtssystem.
Freiheitsrechte, Grundgesetz, Paulskirchenverfassung, Weimarer Reichsverfassung, Menschenwürde, Eigentumsgarantie, Rechtsstaat, Liberalismus, Staatlicher Schutz, Verfassungsgeschichte, Grundrechte, Rechtsentwicklung, Freiheit, Demokratie, Sozialpflichtigkeit.
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung und die verfassungsrechtliche Absicherung von Freiheitsrechten in Deutschland von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis zur heutigen Bundesrepublik.
Die Schwerpunkte liegen auf der philosophischen Begründung von Freiheit, der historischen Entwicklung des staatlichen Freiheitsschutzes in verschiedenen deutschen Verfassungen und der Rolle des Eigentums als Grundrecht.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich der staatliche Schutz der Freiheitsrechte entwickelt hat und warum die Verankerung dieser Rechte als unmittelbar geltendes Recht im Grundgesetz von so zentraler Bedeutung ist.
Es handelt sich um eine rechts- und verfassungsgeschichtliche Untersuchung, die philosophische Ansätze mit einer historischen Analyse der Verfassungsdokumente und einer juristischen Auslegung von Grundrechten kombiniert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine philosophische Annäherung an den Freiheitsbegriff, eine historische Analyse der Entwicklungslinien vom 19. bis ins 20. Jahrhundert und eine exemplarische Darstellung anhand des Eigentumsrechts.
Wesentliche Begriffe sind insbesondere Freiheitsrechte, Grundgesetz, Verfassungsgeschichte, Eigentumsgarantie, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit.
Sie gilt als herausragendes Dokument der deutschen Verfassungsgeschichte, da ihr Grundrechtskatalog die spätere Entwicklung, insbesondere die Weimarer Reichsverfassung und das Grundgesetz, maßgeblich beeinflusst hat.
Staatlicher Schutz bezieht sich auf die verfassungsrechtliche Verankerung und die damit verbundene Bindung der staatlichen Gewalten an die Freiheitsrechte als direkt anwendbares Recht.
Das Eigentumsrecht bildet eine notwendige Voraussetzung für die Handlungsfreiheit des Einzelnen, da es einen geschützten Freiraum zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Lebens außerhalb staatlicher Abhängigkeit ermöglicht.
Sie dient als Korrektiv, um sicherzustellen, dass die Ausübung des Eigentums nicht nur dem privaten Nutzen dient, sondern auch den Interessen der Allgemeinheit verpflichtet bleibt, wie es dem Sozialstaatsprinzip entspricht.
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