Bachelorarbeit, 2009
60 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Politischer und Gesellschaftlicher Hintergrund
2.1 Die sozialliberale Koalition
2.2 Zur Inneren Sicherheit
2.3 Die linke Gegenöffentlichkeit
2.3.1 Die Studentenbewegung
2.3.2 Die Rote Armee Fraktion
3 Zur Gesetzgebung
3.1 Gesetz zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens
3.2 Inhalt und Wirkung des „Zensurparagraphen“
4 Anwendungsfälle
4.1 Erste Ermittlungsverfahren
4.2 Einzelfälle und ihre Konsequenzen
4.3 Die Mescalero-Affäre
4.4 Der AGIT-Drucker-Fall
5 Reaktionen in der Öffentlichkeit
5.1 Opposition gegen „Zensurmaßnahmen“
5.2 Das internationale Russell-Tribunal
6 Fazit: §88a StGB – Ein Instrument der Zensur?
Die vorliegende Arbeit untersucht den Umgang mit linker Literatur in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1976 und 1981 unter dem Aspekt einer möglichen Zensurpraxis. Der Fokus liegt dabei auf der Anwendung und den Auswirkungen des § 88a StGB (Verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten) sowie der Reaktion der außerparlamentarischen Opposition auf staatliche Kontrollmaßnahmen.
3.2 Inhalt und Wirkung des „Zensurparagraphen“
Als „Zensurparagraph“ oder „Maulkorbparagraph“ wurde der Paragraph 88a StGB in den Jahren seiner Existenz mehrfach bezeichnet. Doch was steht in dem Gesetzestext des Paragraphen wirklich? Welchen Wirkungskreis hat er? Wer war betroffen? Welche Auswirkungen und Folgen waren zu erwarten?
Der Paragraph 88a StGB war einer von 6 Paragraphen, die im Zuge des vierzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes, im Mai 1976 in Kraft traten. Der Öffentlichkeit wurden die Veränderungen und Neuerungen unter dem Namen „Gesetz zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens“ vorgestellt. Vom Namen ausgehend handelte es sich um Gesetze, die die Gemeinschaft schützen sollten. Es stellen sich die Fragen, wer die Gemeinschaft ist und wovor die Gemeinschaft geschützt werden sollte. Ein Blick in den Gesetzestext des Paragraphen 88a sollte Aufschluss geben.
Nimmt man den Gesetzestext wörtlich, so besagt der § 88a StGB, dass jemand mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft wird, wenn er eine verfassungsfeindliche Schrift, auf welche Art auch immer, einem anderen zugänglich macht, diese produziert oder für sie wirbt. Verfassungsfeindlich ist die Schrift, wenn sie gegen einen der Straftatbestände, wie sie im § 126 StGB aufgeführt sind, verstößt. Weiterhin muss sie dazu bestimmt oder geeignet sein, bei dem Rezipienten die Bereitschaft zu fördern, diese Taten zu begehen. Zu den Straftaten nach § 126 zählen wie bereits erwähnt, schwerer Landfriedensbruch, Totschlag, Völkermord, Raub, räuberische Erpressung aber auch die sogenannten gemeingefährlichen Verbrechen, wie Brandstiftung, Vergiftung oder die Beschädigung wichtiger Anlagen wie Strom- oder Wasserleitungen.
1 Einleitung: Die Einleitung stellt die Forschungsfrage nach dem Umgang mit linker Literatur und der möglichen Zensurpraxis durch den § 88a StGB im Zeitraum 1976 bis 1981 dar.
2 Politischer und Gesellschaftlicher Hintergrund: Dieses Kapitel skizziert die sozialliberale Ära, die Entstehung der außerparlamentarischen Opposition sowie das Erstarken des Terrorismus und die staatlichen Reaktionen.
3 Zur Gesetzgebung: Hier wird die Genese des "Gesetzes zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens" sowie die Intention und Wirkungsweise des § 88a StGB als Instrument gegen linke Publikationen analysiert.
4 Anwendungsfälle: Die verschiedenen Ermittlungsverfahren gegen Buchhändler und Drucker, unter anderem in der Mescalero-Affäre und dem Fall Agit-Druck, werden hier detailliert aufgezeigt.
5 Reaktionen in der Öffentlichkeit: Das Kapitel behandelt den Widerstand der Gegenöffentlichkeit, einschließlich Demonstrationen, Solidaritätsbekundungen und das internationale Russell-Tribunal.
6 Fazit: §88a StGB – Ein Instrument der Zensur?: Das abschließende Fazit reflektiert die Frage, ob der Paragraph tatsächlich eine Form der Zensur darstellte und wie er das gesellschaftliche Klima beeinflusste.
§ 88a StGB, Zensur, linke Literatur, Bundesrepublik Deutschland, Innere Sicherheit, Außerparlamentarische Opposition, Terrorismus, Rote Armee Fraktion, Meinungsfreiheit, Strafrecht, Vorfeldkriminalisierung, Mescalero-Affäre, Agit-Druck-Kollektiv, Russell-Tribunal.
Die Arbeit untersucht die staatliche Verfolgung linker Literatur in der BRD zwischen 1976 und 1981 unter besonderer Berücksichtigung strafrechtlicher Maßnahmen.
Die zentralen Felder umfassen die Geschichte der Inneren Sicherheit, die legislativen Verschärfungen im Strafgesetzbuch und die Reaktion der linken Gegenöffentlichkeit.
Es wird der Frage nachgegangen, inwiefern der § 88a StGB als Instrument einer Zensurpraxis gegen linke politische Schriften eingesetzt wurde.
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Quellenanalyse, wobei sie zeitgenössische Dokumente, Pressemeldungen und juristische Texte auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die politische Einordnung der 70er Jahre, die Analyse der Gesetzeslage sowie die detaillierte Darstellung von Anwendungsfällen und öffentlichen Reaktionen.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Zensurparagraph, Vorfeldkriminalisierung, politische Justiz und Gegenöffentlichkeit charakterisieren.
Die Mescalero-Affäre diente als prominentes Beispiel für die strafrechtliche Verfolgung aufgrund einer "klammheimlichen Freude" über den Mord an Generalbundesanwalt Buback und führte zu bundesweiten Solidarisierungswellen.
Das Kollektiv wurde angeklagt, weil es als Druckerei die Zeitschrift "Info-Bug" herstellte, was der Staat als Unterstützung terroristischer Vereinigungen wertete.
Die Regierung lehnte das Tribunal entschieden ab und rief zur Nichtbeteiligung auf, da sie die Gleichstellung der BRD mit Diktaturen wie Chile als diffamierend empfand.
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass der Paragraph primär ein Mittel der staatlichen Interpretation von Schriften war, welches die Meinungsfreiheit einschränkte und die berufliche Existenz kritischer Akteure gefährdete.
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