Diplomarbeit, 2013
137 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
2.1 Begriffsklärung
2.2 Daten und Fakten
2.2.1 Fluchtmotive
2.2.2 Zahlen und Herkunftsländer
2.2.3 Einreise und Verteilung
2.3 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Berlin
3 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Kinder- und Jugendhilfegesetz
3.1 Rechtliche Grundlagen im SGB VIII
3.1.1 Inobhutnahme
3.1.2 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
3.1.3 Vormundschaften
3.2 Akteure/innen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
4 Exkurs: Internationale Übereinkommen
5 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Deutsches Ausländerrecht
5.1 Ausländerrechtliche Grundlagen
5.1.1 Aufenthaltsgesetz
5.1.2 Asylverfahrensgesetz
5.2 Das Asylverfahren
6 Gegenüberstellung SGB VIII – Ausländerrecht
6.1 Handlungsauftrag: Kinder- und Jugendhilfe versus Ausländerrecht
6.2 Das Spannungsfeld zwischen SGB VIII und Ausländerrecht
6.3 Kinder- und Jugendhilfe im Spannungsfeld
7 Zwischenfazit
8 Empirischer Zugang zum Spannungsfeld – Das Spannungsfeld aus der Perspektive der Akteure/innen von Kinder- und Jugendhilfe
8.1 Erhebungsmethode – Das Experten/innen-Interview
8.1.1 Das Experten/innen-Interview als eine Methode der qualitativen Sozialforschung
8.2 Durchführung der Erhebung
8.2.1 Beschreibung der Interviewpartner/innen und der Interviewsituationen
8.3 Auswertung – Die qualitative Inhaltsanalyse
8.4 Ergebnisse
9 Fazit
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen den gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII und dem deutschen Ausländerrecht sowie deren Auswirkungen auf die praktische Arbeit der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF).
2.1 Begriffsklärung
Laut Artikel 2 (i) der am 29.April 2004 vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Richtlinie Nr. 2004/83/EG, der so genannten ‚Qualifikationsrichtlinie‘, handelt es sich bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen um „Drittstaatenangehörige oder Staatenlose unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines gesetzlich oder nach den Geflogenheiten für sie verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einreisen, solange sie nicht tatsächlich in die Obhut einer solchen Person genommen werden; hierzu gehören auch Minderjährige, die ohne Begleitung zurückgelassen werden, nachdem sie in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eingereist sind.“ (Rat der Europäischen Union Art.2 (i) Richtlinie Nr. 2004/83/EG 2004, zit. n. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2009, S.13).
In dieser Definition werden die Termini ‚unbegleitet‘ sowie ‚minderjährig‘ deutlich herausgestellt. Demzufolge bedeutet ‚unbegleitet‘, dass sich die betreffenden Personen nicht in Begleitung ihrer Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten befinden, sei es, dass sie direkt ohne Begleitung in ein Land eingereist sind, oder aber nach der Einreise von möglichen Begleitpersonen getrennt wurden und davon auszugehen ist, dass die Trennung über einen längeren Zeitraum andauert (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2009, S. 13.).
Als ‚minderjährig‘ wird laut den zivilrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 2 BGB) bezeichnet, wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Bürgerliches Gesetzbuch 2011, S. 7). Bis zur Volljährigkeit werden die Interessen der Minderjährigen von ihren Erziehungsberechtigten oder Vormündern vertreten (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2009, S. 13).
1 Einleitung: Einführung in die Thematik der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) und Darlegung der zentralen Forschungsfrage zum Spannungsfeld zwischen SGB VIII und Ausländerrecht.
2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Definition der Zielgruppe, Darstellung von Fluchtmotiven sowie aktuelle Daten und Fakten zur Situation der UMF.
3 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Kinder- und Jugendhilfegesetz: Analyse der rechtlichen Grundlagen im SGB VIII und Erläuterung der Aufgaben der beteiligten Akteure.
4 Exkurs: Internationale Übereinkommen: Überblick über internationale kinderrechtliche Abkommen und deren Bedeutung für die nationale Rechtslage.
5 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Deutsches Ausländerrecht: Darstellung der ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen inklusive Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz.
6 Gegenüberstellung SGB VIII – Ausländerrecht: Vergleich und Analyse des Handlungsauftrags der Jugendhilfe gegenüber den Anforderungen des Ausländerrechts sowie der resultierenden Konfliktpunkte.
7 Zwischenfazit: Zusammenfassung der theoretischen Erkenntnisse vor dem Übergang zur empirischen Untersuchung.
8 Empirischer Zugang zum Spannungsfeld – Das Spannungsfeld aus der Perspektive der Akteure/innen von Kinder- und Jugendhilfe: methodische Beschreibung der Experteninterviews, Durchführung und Darstellung der Ergebnisse aus der qualitativen Inhaltsanalyse.
9 Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Arbeitsfeld.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, UMF, SGB VIII, Ausländerrecht, Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme, Vormundschaft, Clearingverfahren, Experteninterview, Qualitative Inhaltsanalyse, Kindeswohl, Aufenthaltsstatus, Asylverfahren, Spannungsfeld, Integration
Die Arbeit befasst sich mit der Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) in Deutschland und dem daraus resultierenden rechtlichen und praktischen Spannungsfeld zwischen den Anforderungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und des deutschen Ausländerrechts.
Die zentralen Felder sind die rechtlichen Grundlagen beider Systeme, die Praxis der Inobhutnahme und Unterbringung, die Rolle von Vormunden sowie die Kooperation der beteiligten Akteure unter Berücksichtigung des Kindeswohl-Prinzips.
Das Ziel ist es, zu untersuchen, inwieweit sich das Spannungsfeld zwischen dem SGB VIII und dem Ausländerrecht auf die tägliche Arbeit der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe auswirkt und wie diese Fachkräfte diese Konflikte wahrnehmen.
Es handelt sich um eine explorative qualitative Untersuchung. Die Autorin führt Experteninterviews mit Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin durch und wertet diese mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring aus.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Aufarbeitung der rechtlichen Grundlagen beider Rechtsgebiete, eine Gegenüberstellung der Konfliktpunkte und einen empirischen Teil, in dem die Ergebnisse der Experteninterviews systematisch dargestellt werden.
Kernbegriffe sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, SGB VIII, Ausländerrecht, Kindeswohl, Inobhutnahme, Clearingverfahren und qualitative Inhaltsanalyse.
Das 16. Lebensjahr stellt eine wichtige Zäsur dar, da ab diesem Alter eine gewisse Rechts- und Handlungsfähigkeit im Asylverfahren zugeschrieben wird, was die praktische Betreuung und die Verantwortung der Jugendhilfe im Vergleich zu jüngeren Kindern maßgeblich verändert.
Das Clearingverfahren dient der Feststellung der persönlichen Daten, der gesundheitlichen Situation sowie des spezifischen pädagogischen Unterstützungsbedarfs, um eine passgenaue Hilfeplanung und Unterbringungsentscheidung zu treffen.
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