Bachelorarbeit, 2012
59 Seiten, Note: 1,9
1. Einführung
1.1 Einleitung
1.2 Aufgabenstellung und Aufbau der Arbeit
1.3 Abgrenzung
2. Grundlagen der Bildung latenter Steuern nach IFRS
2.1 Bildung latenter Steuern nach IFRS
2.2 Aktivierung latenter Steueransprüche nach IAS 12 für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge
3. Aktivierung latenter Steueransprüche nach IFRS für steuerliche Verlustvorträge
3.1 Ermittlung des Bestands der Verlustvorträge
3.2 Verlustnutzungsbeschränkungen
3.3 Voraussetzungen für den Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge
3.4 Bewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge
3.4.1 Anzuwendender Steuersatz
3.4.2 Bewertung nach erstmaligem Ansatz
3.5 Ausweis latenter Steuern auf Verlustvorträge
4. Aktivierung latenter Steueransprüche nach IFRS für steuerliche Zinsvorträge
4.1 Zinsbegriff
4.2 Ermittlung des Bestands der Zinsvorträge / Zinsschrankenregelung
4.3 Ausnahmeregelungen zur Zinsschranke
4.4 Voraussetzungen für den Ansatz latenter Steuern auf Zinsvorträge
4.5 Bewertung latenter Steuern auf Zinsvorträge
4.6 Ausweis latenter Steuern auf Zinsvorträge
5. Analyse des Zusammenhangs zwischen steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen bei der Aktivierung von latenten Steueransprüchen nach IFRS
5.1 Zusammenhang von steuerlichem Verlust- und Zinsvortrag
5.2 Zusammenhang zwischen aktiven latenten Steuern nach IFRS auf steuerliche Verlust- und Zinsvorträge
6. Aktivierung latenter Steueransprüche nach IFRS für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge am Beispiel eines Immobilienunternehmens
6.1 Ausgangssituation
6.2 Problemstellung
6.3 Lösung
6.3.1 Auflösung der latenten Steuern auf den körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag zum 31.12.2010
6.3.2 Erstmalige Aktivierung latenter Steuern auf den Zinsvortrag zum 31.12.2010
6.3.3 Auflösung der latenten Steuern zum 31.12.2011 auf den Zinsvortrag
6.4 Darstellung des Ergebnisses in der IFRS-Bilanz und -GuV des Immobilienkonzerns
6.4.1 Wirtschaftsjahr 2010
6.4.2 Wirtschaftsjahr 2011
6.5 Fazit
7. Zusammenfassung
7.1 Zusammenfassung der Bachelorarbeit
7.2 Kritik an der Aktivierung latenter Steueransprüche nach IFRS für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge / Ausblick
Die Arbeit analysiert die bilanziellen Auswirkungen von steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen auf die Aktivierung latenter Steueransprüche gemäß IAS 12. Ziel ist es, das Zusammenspiel dieser Vortragswerte bei der Bilanzierung zu untersuchen und die faktischen Ermessensspielräume bei der Aktivierung im Kontext der Unternehmenssteuerreform 2008 kritisch zu bewerten.
6.3 Lösung
Wie bereits zuvor festgestellt wurde, gibt es gemäß IAS 12.34 grundsätzlich ein Ansatzgebot für aktive latente Steuern auf werthaltige Verlustvorträge und analog auch für aktive latente Steuern auf werthaltige Zinsvorträge. Allerdings wurde auch festgestellt, dass es sich bei der Aktivierung solcher latenter Steueransprüche aufgrund der hohen Ermessenspielräume aus IAS 12 faktisch um ein Ansatzwahlrecht handelt. Im Folgenden wird die im vorherigen Kapitel beschriebene Problemstellung Schritt für Schritt gelöst und dabei dieses faktische Ansatzwahlrecht bestätigt. Im vorliegenden Praxisfall hatte die ImmobilienTraum GmbH nämlich durch das faktische Entscheidungswahlrecht zur Anwendung der Escape-Klausel auch ein faktisches Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge.
1. Einführung: Grundlegende Hinführung zum Thema der Aktivierung latenter Steuern und Darstellung der Aufgabenstellung.
2. Grundlagen der Bildung latenter Steuern nach IFRS: Erläuterung der systembedingten Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanz sowie der theoretischen Konzepte für latente Steuern.
3. Aktivierung latenter Steueransprüche nach IFRS für steuerliche Verlustvorträge: Darstellung der Kriterien für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von latenten Steueransprüchen auf Verlustvorträge.
4. Aktivierung latenter Steueransprüche nach IFRS für steuerliche Zinsvorträge: Übertragung der Bilanzierungsgrundsätze auf steuerliche Zinsvorträge unter Berücksichtigung der Zinsschrankenregelung.
5. Analyse des Zusammenhangs zwischen steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen bei der Aktivierung von latenten Steueransprüchen nach IFRS: Untersuchung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Verlust- und Zinsvorträgen bei der Aktivierung.
6. Aktivierung latenter Steueransprüche nach IFRS für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge am Beispiel eines Immobilienunternehmens: Anwendung der theoretischen Erkenntnisse auf ein konkretes Praxisbeispiel inklusive Buchungssätzen.
7. Zusammenfassung: Synthese der Untersuchungsergebnisse und kritische Reflexion des Ansatzwahlrechts.
Latente Steuern, IAS 12, Verlustvortrag, Zinsvortrag, Zinsschranke, IFRS, Bilanzierung, Steueransprüche, Escape-Klausel, Mindestbesteuerung, Unternehmenssteuerreform 2008, Konzernabschluss, Steuergestaltung, Ansatzwahlrecht, Immobilienkonzern.
Die Arbeit behandelt die komplexen bilanziellen Anforderungen an die Aktivierung latenter Steueransprüche nach IFRS, wenn steuerliche Verlust- oder Zinsvorträge vorliegen.
Zentral sind die Anwendung von IAS 12, die Wirkungsweise der steuerlichen Zinsschranke, die Mindestbesteuerung sowie die damit verbundenen Ermessensspielräume bei der Bilanzierung.
Ziel ist es, die Auswirkungen von Verlust- und Zinsvorträgen auf die Aktivierung latenter Steuern zu klären und ein faktisches Nachweiswahlrecht für Unternehmen aufzuzeigen.
Die Arbeit kombiniert eine theoretische Analyse der IFRS-Regelungen und Steuergesetze mit einer praxisorientierten Fallstudie anhand eines Immobilienunternehmens.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der Bilanzierungskriterien für Verlust- und Zinsvorträge und deren praktische Anwendung an einem konkreten Beispiel.
Die Arbeit ist maßgeblich durch Begriffe wie Zinsschranke, IAS 12, Verlustvortrag, Escape-Klausel und IFRS-Bilanzierung geprägt.
Sie erzwingt eine Differenzierung zwischen Zins- und Verlustvortrag, wobei die Nutzung des Zinsvortrags primär vom EBITDA abhängt, was eine Anpassung der Planungsrechnung erfordert.
Es veranschaulicht, wie die Auflösung von latenten Steuern auf Verlustvorträge durch die erstmalige Aktivierung latenter Steuern auf Zinsvorträge bilanziell kompensiert werden kann.
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