Wissenschaftlicher Aufsatz, 2014
14 Seiten
1. Vorwort
2. Die Kanzlei
3. Der Fragebogen
4. Die Durchführung
5. Die Auswertung
6. Die Konsequenzen
7. Resümee
Die vorliegende Arbeit untersucht die praktische Durchführung und Auswertung einer Mandantenzufriedenheitsbefragung in einer Steuerkanzlei, um datengestützte Erkenntnisse zur Servicequalität zu gewinnen und daraus konkrete Maßnahmen zur langfristigen Mandantenbindung abzuleiten.
4. Die Durchführung
Die Befragung wurde sechs Monate lang im Jahr 2011 durchgeführt. Der Fragebogen wurde mit einem Frei-Kuvert, welcher mit einem „clue-dot“ verbunden war an alle Mandanten verschickt, die in diesem Zeitraum die Steuererklärung erhalten haben, egal ob diese postalisch verschickt wurde, vom Mandant abgeholt oder zum Mandaten gebracht wurde. Die Befragung wurde bewusst anlassbezogen, also mit dem Versand der Steuererklärung, durchgeführt, um eine konkrete Erfahrung der Befragten zu testen. Die Beschränkung auf sechs Monate war ebenfalls von Anfang an geplant. Zum einen um den Arbeitsaufwand in Grenzen zu halten und zum anderen um Doppelbefragungen zu vermeiden.
Die Befragung wurde bewusst selbst durchgeführt, also nicht an Marktforschungsinstitute übergeben, weil nach Ansicht der Kanzleileitung dies wegen der Verschwiegenheitspflicht rechtlich nicht möglich ist. Andernfalls hätte man sich diesbezüglich von der Verschwiegenheit von jedem einzelnen befragten Mandanten entbinden lassen müssen, was nicht praktikabel erschien.
Die weit überwiegende Anzahl der Mandanten nutzte das Frei-Kuvert, um den Fragebogen zurückzusenden. Nur wenige brachten ihn persönlich vorbei, legten ihn Unterlagen bei, die an die Kanzlei gerichtet waren, oder sendeten ihn per Email oder Fax zurück.
Rückfragen zum Fragebogen während der Befragung waren nicht zu verzeichnen.
Insgesamt wurden 500 Fragebögen im genannten Zeitraum verschickt. Nach Versand des letzten Fragebogens hat es zwei Monate gedauert, bis der letzte Fragebogen an die Kanzlei zurückkam
1. Vorwort: Erläutert die Bedeutung von Mandantenzufriedenheit für Steuerkanzleien und begründet die Notwendigkeit einer objektiven Befragung statt bloßer Vermutungen.
2. Die Kanzlei: Porträtiert die historische Entwicklung, das Dienstleistungsportfolio sowie die personelle Struktur der untersuchten Kanzlei.
3. Der Fragebogen: Beschreibt die Gestaltung des Fragebogens, die Auswahl der vier zentralen Zufriedenheitskriterien sowie die Methodik der Fragestellung.
4. Die Durchführung: Detailliert den zeitlichen Rahmen, die Auswahl der Befragten und die Entscheidung der Kanzlei, die Umfrage eigenständig durchzuführen.
5. Die Auswertung: Präsentiert die Rücklaufquote sowie die grafische und statistische Aufbereitung der Ergebnisse zu den einzelnen Bewertungskategorien.
6. Die Konsequenzen: Zeigt auf, wie die gewonnenen Erkenntnisse in das Qualitätsmanagementsystem einflossen und welche betrieblichen Anpassungen vorgenommen wurden.
7. Resümee: Zieht ein Fazit über den Nutzen und die Wirkung der Befragung und bewertet das eigene Vorgehen kritisch.
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Die Arbeit dokumentiert das Vorgehen einer Steuerkanzlei bei der Durchführung einer Mandantenbefragung, um die eigene Servicequalität objektiv messbar zu machen.
Im Zentrum stehen die Bereiche Freundlichkeit, Verständlichkeit von Arbeitsergebnissen, zeitliche Bearbeitung sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Ziel war es, eine fundierte Datengrundlage für die Verbesserung interner Abläufe zu erhalten und die langfristige Zufriedenheit der Mandanten sicherzustellen.
Es wurde eine anlassbezogene, schriftliche Befragung bei Mandanten durchgeführt, die im Zeitraum der Erhebung ihre Steuererklärung erhielten.
Der Hauptteil beschreibt die Konzeption des Fragebogens, die operative Durchführung, die statistische Auswertung und die daraus resultierenden organisatorischen Konsequenzen für die Kanzlei.
Die Arbeit lässt sich vor allem durch Begriffe wie Mandantenzufriedenheit, Prozessoptimierung, Qualitätsmanagement und Kanzleimanagement beschreiben.
Die Kanzleileitung sah dies aufgrund der strengen Verschwiegenheitspflicht als rechtlich kritisch an, da man die Mandanten ansonsten von dieser Pflicht hätte entbinden müssen.
Die Kanzlei hat Prozesse wie wöchentliche Mitarbeiterbesprechungen und monatliche Qualitätszirkel eingeführt, um bei Kritik Ursachen zu erforschen und Fehler künftig zu vermeiden.
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