Diplomarbeit, 2009
47 Seiten, Note: 2,5
1. Geschichtliche Entwicklung des Arbeitskampfes
1.1 Gesellenvereinigung als Vorreiter für Arbeitskampf im Mittelalter
1.2 Ende der Gesellenvereinigungen
1.3 Umgang der Territorialstaaten mit Arbeitskampf
1.4 Industrialisierung – Gewerbefreiheit und Duldung der Vereinigungen
1.5 Koalitionsfreiheit und Zwangsschlichtung in der Weimarer Republik
1.6 Arbeitskampfrecht als Grundrecht seit 1945
2. Arbeitskampf
2.1 Definition
2.1.1 Tarifautonomie
2.1.2 Recht des Arbeitskampfes
2.2 Praktische Maßnahmen im Arbeitskampf
2.2.1 Mehrheitliche Willensbildung - Urabstimmung
2.2.2 Mittel der Arbeitnehmer
2.2.3 Mittel der Arbeitgeber
3. Öffentlicher Dienst
3.1 Bedeutende Arbeitskämpfe im öffentlichen Dienst
3.1.1 Arbeitskampf 1974
3.1.2 Arbeitskampf 1992
3.1.3 Arbeitskampf 2006
3.2 Tarifvertragsparteien
3.2.1 Rechtsgrundlage
3.2.2 Gewerkschaften
3.2.3 Arbeitgeberverbände
3.3 Tarifverträge im öffentlichen Dienst
3.4 Rechtliche Situation der Beamte
3.4.1 Streikverbot - Gewerkschaftszugehörigkeit
3.4.2 Rechtsgrundlage
4. Grundrecht auf Arbeitskampf – der Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
4.1 Entstehung und Wortlaut des Art. 28
4.2 Begriffe des Art. 28
4.3 Rechtliche Einordnung der Charta
4.4 Auswirkungen und Probleme des Art. 28
5. Fazit
Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem Arbeitskampf im öffentlichen Dienst und den besonderen Anforderungen an hoheitliche Aufgaben. Zentrales Forschungsziel ist die Analyse, wie sich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere deren Art. 28, auf das deutsche Streikverbot für Beamte auswirkt und welche Folgen dies für die Rechtshierarchie sowie die zukünftige Gestaltung des Berufsbeamtentums haben könnte.
1. Geschichtliche Entwicklung des Arbeitskampfes
Der Kampf um Arbeit oder Kampf in der Arbeit hat eine lange Tradition, wenn auch im deutschen Sprachgebrauch der Begriff erst seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts verwendet wird2.
In der Weltgeschichte finden sich bereits bei den Ägyptern Aufzeichnungen über eine Art von Arbeitsniederlegung um 1155 v.Chr, eine allgemeine, kollektive Arbeitszurückhaltung. In diesem Fall legten ca. 40 Handwerker, die beim Bau einer Nekropole für den Pharao zum Dienst verpflichtet waren, ihre Arbeit nieder, weil die ihnen vom Pharao als Gegenleistung zugesagten Weizenlieferungen monatelang ausblieben3. Dieser Vorgang wird aus heutiger Sicht nicht wie ein Streik behandelt, sondern aufgrund der heute geltenden Arbeitsrechtregeln als allgemein anerkanntes Recht der Arbeitnehmer anerkannt, ihre Arbeitsleistung kollektiv zurückzuhalten, wenn die Gegenseite, also der Arbeitgeber, mit seinen Leistungen in Verzug ist. Doch es lässt sich bereits aus diesem Vorgang und den damit verbundenen Konsequenzen schließen, dass im Rechtsverständnis die Formel „Leistung für Gegenleistung“ vorherrschend und allgemeinverbindlich war und die Arbeiter nicht für ihr Verhalten bestraft wurden, sondern, wie auch die Verwaltung und Öffentlichkeit in Ägypten anerkannte, „im Recht waren“.
1. Geschichtliche Entwicklung des Arbeitskampfes: Dieses Kapitel zeichnet die historische Evolution des Arbeitskampfes nach, angefangen bei ersten kollektiven Arbeitsniederlegungen im alten Ägypten bis hin zur Entstehung moderner Gewerkschaftsstrukturen und gesetzlicher Regelungen im 20. Jahrhundert.
2. Arbeitskampf: Hier werden die theoretischen Grundlagen des Arbeitskampfes, wie Tarifautonomie und Streikrecht, definiert und die praktischen Mittel für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie Urabstimmungen oder Aussperrungen, erläutert.
3. Öffentlicher Dienst: Dieser Abschnitt analysiert die spezifische Situation im öffentlichen Dienst, beleuchtet historische Streikereignisse und untersucht die rechtlichen Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten.
4. Grundrecht auf Arbeitskampf – der Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Das Kapitel widmet sich der europäischen Dimension des Streikrechts, analysiert den Wortlaut und die Bedeutung des Art. 28 der Charta und diskutiert dessen Auswirkungen auf das deutsche Berufsbeamtentum.
5. Fazit: Die abschließende Betrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die zukünftigen Herausforderungen für das deutsche Dienstrecht im Kontext der fortschreitenden europäischen Integration.
Arbeitskampf, öffentlicher Dienst, Tarifautonomie, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Streikrecht, Beamtenrecht, Kollektivverhandlungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Europarecht, Koalitionsfreiheit, Art. 28 GRC, Berufsbeamtentum, Arbeitsrecht, Streikverbot.
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld des Arbeitskampfes im öffentlichen Dienst, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Charta der Grundrechte der EU neu definierten Rahmenbedingungen für Streiks.
Die zentralen Themen sind die historische Genese von Arbeitskämpfen, die deutsche Tarifautonomie, die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes und die europarechtliche Einordnung von Grundrechten auf Kollektivmaßnahmen.
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie der Art. 28 der Charta der EU das Streikverbot für deutsche Beamte beeinflusst und ob dies eine grundlegende Reform des Berufsbeamtentums erzwingt.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche, der Auswertung von Gerichtsentscheidungen sowie der Analyse europäischer Normen und deren Übertragbarkeit auf das deutsche Rechtssystem.
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Grundlagen von Arbeitskämpfen, dokumentiert wichtige Streikereignisse im öffentlichen Dienst (z. B. 1974, 1992, 2006) und diskutiert die europarechtliche Einordnung der Charta.
Die zentralen Begriffe sind Arbeitskampf, öffentlicher Dienst, Tarifautonomie, Beamtenrecht und Charta der Grundrechte der EU.
Das Streikverbot für Beamte resultiert aus den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die ein spezielles Dienst- und Treueverhältnis begründen, das mit den Anforderungen eines Arbeitskampfes unvereinbar ist.
Da Art. 28 ein weitreichendes Streikrecht formuliert, könnte dies in Zukunft dazu führen, dass der Sonderstatus der Beamten in Deutschland in Frage gestellt wird und eine Liberalisierung des Dienstrechts im Lichte der EU-Grundrechte notwendig wird.
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