Bachelorarbeit, 2013
70 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Einleitung
A. Richtlinie 2008/52/EG und das deutsche Gesetz
1. Mediationsrichtlinie
2. Mediationsgesetz
B. Kritik an der Umsetzung
1. Umgang mit der gerichtsinternen Mediation
1.1 Ausgangssituation in Deutschland
a) Außergerichtliche Güteverfahren (§ 15 a EGZPO, die obligatorische Streitschlichtung)
b) Gerichtliche Güteverhandlung (§ 278 ZPO, die obligatorische Güteverhandlung)
c) Güterichtermodell (§ 278 Abs. 5 S. 1 ZPO analog)
1.2 Umsetzung der gerichtsinternen Mediation
1.3 Kritik
2. Änderungen zur Erklärungspflicht bei Verfahrenseinleitung (§ 253 Abs. 3 S. 1 ZPO)
2.1 Ausgangssituation
2.2 Änderungen durch das Mediationsgesetz
a) § 253 Abs. 3 Nr. 1, 1. Hs. ZPO – vorprozessualer Versuch
b) § 253 Abs. 3 Nr. 1, 2. Hs. ZPO – entgegenstehende Gründe
2.3 Kritik
a) Gefahr der Standardisierung
b) Fehlen des verpflichtenden Charakters
2.4 Anregungen
a) Modifizierung des § 253 ZPO
b) Informiertheit
c) Informationsgespräche in der ZPO
d) Obligatorisch, angeordnet oder freiwillig?
3. Kosten
3.1 Ausgangssituation
3.1.1 Prozess
a) RVG
b) Vergütungsvereinbarung
c) Finanzielle Unterstützung
a. Rechtschutzversicherung
b. Beratungshilfe vor dem Prozess (Beratungshilfegesetz)
c. Prozesskostenhilfe (§§ 114-127 ZPO)
d. Verfahrenskostenhilfe (§§ 76-78, 113 und 246 FamFG)
3.1.2 Mediation
a) Mediation beim Güterichter
b) Außergerichtliche Mediation beim Mediator
c) Finanzierungshilfen
a. Rechtschutzversicherung
b. Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe
aa. Mediation beim Güterichter
bb. Außergerichtliche Mediation während eines Gerichtsverfahrens
cc. Außergerichtliche Mediation
c. Beratungshilfe
d. Kostenlose oder kostengünstige Angebote
3.2 Änderungen durch das Mediationsgesetz
3.3 Kritik
3.4 Lösungsmöglichkeiten
a) Keine Einführung staatlicher Unterstützung
b) Einführung einer Mediationskostenhilfe
c) Modifizierung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
d) Gerichtskostenreduzierung
C. Fazit
D. Ausblick
Ziel dieser Arbeit ist es, die Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie in das deutsche Recht kritisch zu beleuchten, dabei zentrale Problemfelder wie die gerichtsinterne Mediation und die neuen Erklärungspflichten in der ZPO zu analysieren und konkrete Verbesserungsvorschläge für eine künftige gesetzliche Evaluierung aufzuzeigen.
1.1 Ausgangssituation in Deutschland
Am 15.12.1999 wurde mit dem „Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung“30 der Paragraph 15a EGZPO (Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung) eingeführt, der den Ländern die Möglichkeit bot, die Zulässigkeit der Klageerhebung von einem vorherigen außergerichtlichen Schlichtungsversuch vor einer Gütestelle abhängig zu machen. Die Landesjustizverwaltungen konnten in ihrem Schlichtungsgesetz eine solche Gütestelle bestimmen.31 Fehlte dieser gütliche Einigungsversuch vor einer Gütestelle, so war die Klage abzuweisen.32
Neben acht weiteren Ländern33 entschied sich auch Bayern34 mit der Einführung des Bayerischen Schlichtungsgesetzes (BaySchlG) vom 25.04.2000 für diese Prozessvoraussetzung.35 Nachbarrechtliche Streitigkeiten, Ehrverletzungen und Konflikte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Art. 1 BaySchlG) sollten somit mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, eines Notars oder unter Zuhilfenahme von dauerhaft eingerichteten Schlichtungsstellen (Kammern, Innungen, Berufsverbänden)36 vor dem Rechtsweg zum Amtsgericht einvernehmlich beigelegt werden können. Das Bayerische Schlichtungsgesetz wurde mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 13.12.2011 unbefristet gültig.37
Ziel war es, die Gerichte zu entlasten und deren Ressourcen effektiver zu nutzen. Weiter sollten die konsensuale Streitbeilegung gefördert sowie der Rechtsfrieden gewahrt werden.38 Ob aber auch die angestrebte Bürgerzufriedenheit erreicht wird, wenn man aufgrund eines fehlenden Einigungsversuchs den Bürgern den Zugang zu staatlichen Gerichten verwehrt, mag bezweifelt werden.39
A. Richtlinie 2008/52/EG und das deutsche Gesetz: Diese Kapitel beleuchten die europarechtlichen Grundlagen sowie den langwierigen Gesetzgebungsprozess zur Implementierung der Mediation in das deutsche Recht.
B. Kritik an der Umsetzung: In diesem Hauptteil erfolgt eine tiefgehende Analyse der Kontroversen rund um die gerichtsinterne Mediation, die neuen Erklärungspflichten für Kläger gemäß ZPO sowie die komplexen Kostenfragen und Finanzierungshilfen bei Mediationsverfahren.
C. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Mediationsgesetz zwar einen wichtigen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat, aber in den Bereichen Kosten und Anreizstrukturen noch deutliche Nachbesserungsbedarfe für die Zukunft bestehen.
D. Ausblick: Der Ausblick konstatiert, dass das Mediationsrecht in Deutschland noch in den Anfängen steckt und durch die geplante Evaluierung 2017 weiter reifen muss, um die Mediation als echte Alternative zum klassischen Prozess zu etablieren.
Mediation, Mediationsgesetz, Mediationsrichtlinie, Güterichter, Zivilprozessordnung, ZPO, außergerichtliche Streitbeilegung, Kostenrecht, Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Konfliktlösung, Rechtsfrieden, Justizentlastung, Klageerhebung
Die Bachelor-Thesis untersucht kritisch die Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie 2008/52/EG in das deutsche Recht und analysiert dabei bestehende Defizite und Verbesserungspotenziale.
Zentrale Themen sind die gerichtsinterne Mediation (Güterichtermodell), die neuen Erklärungspflichten bei Klageeinreichung (§ 253 ZPO) sowie die finanzielle Ausgestaltung und Kostenaspekte von Mediationsverfahren.
Ziel ist es, wichtige Kritikpunkte an der aktuellen gesetzlichen Umsetzung aufzuzeigen und fundierte Verbesserungsvorschläge zu formulieren, die bei der geplanten gesetzlichen Evaluierung im Jahr 2017 hilfreich sein könnten.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Gesetzestexte, Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden und Experten sowie weiterführende Fachliteratur und einschlägige Rechtsprechung auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Diskussion um die Rolle des Güterichters, die verfahrensrechtlichen Änderungen durch das Mediationsgesetz sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Finanzierung von Mediation für finanzschwache Parteien.
Die Arbeit zeichnet sich durch Begriffe wie Mediationsgesetz, Güterichter, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung und alternative Konfliktlösung aus.
Der Güterichter ist ein Richter, der keine hoheitlichen Entscheidungen im konkreten Streitfall trifft, aber im Gegensatz zu einem privaten Mediator rechtliche Bewertungen vornehmen und Lösungsvorschläge unterbreiten darf.
Die Autorin befürchtet, dass diese Pflicht zu einem bloßen, standardisierten Textbaustein degradiert wird, der keinen echten Mehrwert für die Förderung der Mediation bietet, solange kein wirklicher Zwang oder Anreiz damit verknüpft ist.
Es besteht ein erhebliches Ungleichgewicht: Während wohlhabende Parteien Mediation problemlos nutzen können, fehlt es für einkommensschwache Schichten an einer adäquaten, staatlich geförderten „Mediationskostenhilfe“, was sie oft in den teureren Prozess zwingt.
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