Bachelorarbeit, 2013
42 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Technische und rechtliche Grundlagen
2.1 Begriffsbestimmung und Varianten des Streamings
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.2.1 Der kommunale Öffentlichkeitsgrundsatz
2.2.2 Kommunalrechtliche Pflicht oder Kür?
3. Rechtliche Probleme kreiseigener Live-Streaming-Angebote
3.1 Funktionsfähigkeit des Kreistages und Mitgliedschaftsrechte der Kreistagsmitglieder
3.2 Vereinbarkeit mit den Grundrechten
3.2.1 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als unbenanntes Freiheitsrecht
3.2.1.1 Das Recht am eigenen Bild
3.2.1.2 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
3.2.1.3 Überschneidung der visuellen und informationellen Selbstbestimmung
3.2.2 Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
3.2.2.1 Kreistagsmitglieder
3.2.2.2 Zuschauer
3.2.3 Rechtfertigung
3.3 Einwilligung
3.3.1 Kunsturheberrecht
3.3.2 Telemedienrecht
3.3.3 Datenschutzrecht
3.4 Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte
3.5 Regelungen in der Geschäftsordnung
4. Auswirkungen auf die kommunalpolitische Praxis
4.1 Beispiel 1: Die Bundesstadt Bonn
4.2 Beispiel 2: Der Landkreis Vorpommern-Greifswald
4.3 Beurteilung der Beispiele
5. Zusammenfassung und Ausblick
Diese Bachelorarbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Live-Übertragungen öffentlicher Kreistagssitzungen im Internet unter Berücksichtigung der spezifischen Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei steht die Abwägung zwischen dem Ziel einer gesteigerten Transparenz und Bürgerbeteiligung einerseits und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der gefilmten Personen andererseits im Fokus, um Empfehlungen für eine rechtssichere Umsetzung in der kommunalen Praxis zu erarbeiten.
3.1 Funktionsfähigkeit des Kreistages und Mitgliedschaftsrechte der Kreistagsmitglieder
Rechtsprechung und Literatur haben sich soweit ersichtlich mangels konkreten Anlasses bisher noch nicht zur Zulässigkeit von Live-Übertragungen öffentlicher Gemeindevertreter- bzw. Kreistagssitzungen durch die Kommunen geäußert. Es können jedoch Rechtsprechung und Literatur zu Film- und Tonbandaufnahmen durch die Medien herangezogen werden.
Nach der Rechtsprechung des BVerwG sei durch Tonbandaufnahmen in öffentlichen Gemeindevertretersitzungen die Fähigkeit der Gemeindeverwaltung, ihre Aufgaben sachgerecht zu erfüllen, gefährdet. Die Funktionsfähigkeit erfordere auch die ungestörte Ausübung des Rechts der Mitglieder auf freie Rede. Mit der Aufnahme werde jede Nuance der Rede, einschließlich der rhetorischen Fehlleistungen, sprachlichen Unzulänglichkeiten und der Gemütsregungen des Redners, dauerhaft und ständig reproduzierbar konserviert. Durch das Bewusstsein des Tonbandmitschnitts könnten „insbesondere in kleineren und ländlichen Gemeinden“ die Mitglieder ihre Spontanität verlieren. Eine von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre gehöre aber zu den notwendigen Voraussetzungen eines geordneten Sitzungsbetriebs. Das gründe auf dem in der Gewährleistung der Selbstverwaltung durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verankerten öffentlichen Interesse daran, dass die Willensbildung in der Gemeindevertretung ungezwungen, freimütig und in aller Offenheit verlaufe.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderungen der physischen Sitzungsteilnahme und stellt Live-Streaming als bürgerfreundliche Alternative vor, deren rechtliche Zulässigkeit und praktische Auswirkungen im Fokus der Arbeit stehen.
2. Technische und rechtliche Grundlagen: Dieses Kapitel definiert die Begriffe des Streamings und erörtert den verfassungsrechtlichen Öffentlichkeitsgrundsatz sowie den Informationsauftrag der Landkreise im kommunalen Kontext.
3. Rechtliche Probleme kreiseigener Live-Streaming-Angebote: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Vereinbarkeit der Übertragungen mit der Funktionsfähigkeit des Kreistages und den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere unter Aspekten des Persönlichkeitsrechtsschutzes und der Erforderlichkeit von Einwilligungen.
4. Auswirkungen auf die kommunalpolitische Praxis: Anhand praktischer Fallbeispiele aus Bonn und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald wird der Einfluss von Kameraaufzeichnungen auf das Verhalten von Mandatsträgern und die allgemeine Sitzungskultur bewertet.
5. Zusammenfassung und Ausblick: Das abschließende Kapitel resümiert, dass Live-Streaming ein wichtiges Instrument für Transparenz ist, jedoch eine klare gesetzliche oder satzungsrechtliche Grundlage zur Rechtssicherheit erfordert.
Live-Streaming, Kreistagssitzungen, Kommunalrecht, Persönlichkeitsrecht, Öffentlichkeit, Recht am eigenen Bild, Informationelle Selbstbestimmung, Transparenz, Satzungsautonomie, Mandatsträger, Datenschutz, Einwilligung, Mecklenburg-Vorpommern, Kommunalpolitik, Sitzungskultur
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit und den praktischen Auswirkungen von Live-Übertragungen kreiseigener Sitzungen im Internet, insbesondere innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
Die zentralen Themen sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen, der kommunale Öffentlichkeitsgrundsatz, die Rolle der Einwilligung sowie die technische und organisatorische Umsetzung solcher Angebote.
Das Ziel ist es, zu klären, wie der Konflikt zwischen dem Wunsch nach mehr Transparenz in der Kommunalpolitik und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Sitzungsteilnehmern rechtssicher aufgelöst werden kann.
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der geltenden Gesetzeslage und einschlägiger Rechtsprechung sowie auf eine Auswertung praktischer Fallbeispiele zur Auswirkungen auf die kommunalpolitische Praxis.
Im Hauptteil werden die Funktionsfähigkeit des Kreistages, die Vereinbarkeit mit Grundrechten, die Problematik von Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht bei Mandatsträgern und Zuschauern sowie die Notwendigkeit von Rechtsgrundlagen detailliert erörtert.
Wichtige Begriffe sind Live-Streaming, Kommunalrecht, Persönlichkeitsrecht, Öffentlichkeit, Transparenz, Satzungsautonomie und Einwilligung.
Laut der Arbeit ist eine pauschale Lösung problematisch; empfohlen wird eine vorsorgliche Einwilligung, etwa durch Hinweisschilder und mündliche Bekanntmachungen vor Beginn der Sitzung.
Der Autor schlägt einen konkreten Formulierungsvorschlag vor, der die Übertragung regelt, den Ausschluss der Einwohnerfragestunde vorsieht und eine Zeitverzögerung von 30 Sekunden zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten empfiehlt.
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