Bachelorarbeit, 2010
53 Seiten
Diese Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Begrenzung der Fremdfinanzierung in Deutschland, im Besonderen mit der Zinsschranke. Die Zielsetzung ist es, die Funktionsweise der Zinsschranke zu analysieren und ihre rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung zu beleuchten.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik der steuerlichen Begrenzung der Fremdfinanzierung in Deutschland. Dabei wird die Problemstellung dargelegt und die Zielsetzung der Arbeit definiert.
Im zweiten Kapitel wird die Zinsschranke im Detail analysiert. Es wird zunächst die historische Entwicklung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für die Gesellschafter-Fremdfinanzierung beleuchtet. Anschließend werden die Grundregel der Zinsschranke, ihre Funktionsweise und ihre Tatbestandsmerkmale erläutert. Des Weiteren werden die Rechtsfolgen der Zinsschranke, wie der EBITDA-Vortrag und der Zinsvortrag, besprochen.
Im dritten Kapitel werden die Ausnahmen von der Zinsschranke betrachtet. Dazu gehören die Freigrenze, die Konzernklausel und die Escape-Klausel. Die einzelnen Ausnahmen werden detailliert erläutert und deren Funktionsweise und Anwendungsbereiche dargestellt.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den zentralen Begriffen der steuerlichen Begrenzung der Fremdfinanzierung in Deutschland, wie Zinsschranke, EBITDA, Zinsvortrag, Freigrenze, Konzernklausel, Escape-Klausel, Niederlassungsfreiheit und Zins- und Lizenzrichtlinie. Die Arbeit analysiert die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung dieser Begriffe im Kontext der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen.
Die Grundregel legt fest, dass Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe der Zinserträge abziehbar sind; darüber hinausgehende Aufwendungen sind nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzugsfähig.
Es gibt drei Ausnahmen: die Freigrenze (unter drei Mio. Euro Zinssaldo), die Konzernklausel (für nicht konzernzugehörige Betriebe) und die Escape-Klausel (basierend auf der Eigenkapitalquote).
Ein Betrieb wird von der Anwendung der Zinsschranke entbunden, wenn der negative Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen weniger als drei Millionen Euro beträgt.
Konzernzugehörige Betriebe fallen nicht unter die Zinsschranke, wenn ihre Eigenkapitalquote am Abschlussstichtag gleich hoch oder höher ist als die des gesamten Konzerns.
Das Ziel ist die Sanktionierung missbräuchlicher Formen der Fremdfinanzierung, um das deutsche Steuersubstrat vor Gewinnverlagerungen ins Ausland zu sichern.
Kritiker sehen in der aktuellen Ausgestaltung Verstöße gegen geltendes Verfassungsrecht sowie gegen Europarecht, insbesondere die Niederlassungsfreiheit.
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