Bachelorarbeit, 2013
40 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Die Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
2.1 Vertrag von Maastricht 1993
2.2 Vertrag von Amsterdam 1999
2.3 Vertrag von Lissabon 2009
3 Institutionelle Akteure der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
3.1 Europäischer Rat
3.2 Rat der Europäischen Union
3.3 EU-Kommission
3.4 Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
3.5 Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee
3.6 Sonderbeauftragter
3.7 EU-Parlament
3.8 Präsident des Europäischen Rates
3.9 Kommissionspräsident
3.10 Europäischer Auswärtiger Dienst
4 Die Gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitspolitik
4.1 Entstehung
4.2 Thematische Schwerpunkte
5 Europäische Außen- und Sicherheitspolitik in der Praxis
5.1 Abgeschlossene militärische Missionen
5.2 Laufende militärische Missionen
5.3 Streitfälle
6 Analyse des Status Quo und mögliche Reformansätze
7 Fazit
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung, die institutionelle Struktur sowie die praktische Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Das primäre Ziel ist es zu analysieren, warum trotz der Stärkung zentraler Institutionen keine handlungsfähige EU-Außenpolitik entsteht, da die Mitgliedstaaten häufig intergouvernemental handeln.
3.1 Europäischer Rat
Die politischen Grundlagen, auf denen die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aufgebaut ist, werden vom Europäischen Rat entworfen. Dieser „Impuls- und Leitliniengeber“ (Regelsberger 2008: 42) legt die strategischen Interessen und außenpolitischen Ziele fest, die im weiteren Verlauf vom Rat der Europäischen Union konkretisiert werden, wonach mehrere angeschlossene Institutionen versuchen, die erarbeiteten Beschlüsse praktisch umzusetzen.
Zusammengesetzt wird der Europäische Rat aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer. Sie repräsentieren in dem intergouvernementalen Organ dementsprechend die Exekutiven der Einzelstaaten. Diese – momentan 27 – Spitzen der Nationalstaaten wählen den Präsidenten des Europäischen Rates für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren, welcher dieser Institution der Europäischen Union vorsitzt.
Komplettiert wird das Gremium vom Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt als Berater an den Sitzungen teil. Die Treffen des Europäischen Rates finden im Normalfall zweimal pro Halbjahr statt, allerdings besteht die Möglichkeit zu außerordentlichen beziehungsweise kurzfristig organisierten Sitzungen. Diese Konferenzen werden zu besonderen Entwicklungen und oftmals unter dem Druck einer raschen Entscheidungsfindung abgehalten.
Das umgangssprachliche Synonym „EU-Gipfel“ wird in diesem Zusammenhang besonders häufig verwendet, da es den exekutiven Charakter der führenden Entscheidungsträger der Europäischen Union unterstreicht. Unter dem Prinzip der Einstimmigkeit trifft der Europäische Rat als „oberste Entscheidungsinstanz“ (Regelsberger 2008: 42) der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik weitreichende politische Beschlüsse, die ausschlaggebend sind und dem Rat der Europäischen Union, dem Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik sowie den angeschlossenen Institutionen die zentralen Ziele und Strategien für die Zukunft vorgeben.
1 Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die Diskrepanz zwischen dem Anspruch der EU, in Außenfragen mit einer Stimme zu sprechen, und der Realität, in der Nationalstaaten oft eigenständig entscheiden.
2 Die Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik: Hier werden die vertraglichen Grundlagen von Maastricht über Amsterdam bis hin zu Lissabon analysiert, die den Rahmen für die heutige Außen- und Sicherheitspolitik bilden.
3 Institutionelle Akteure der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik: Dieses Kapitel stellt die Rollen und Kompetenzen der zentralen Akteure wie des Europäischen Rates, des Hohen Vertreters und des Europäischen Auswärtigen Dienstes detailliert dar.
4 Die Gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitspolitik: Der Fokus liegt auf der Entstehung und den thematischen Schwerpunkten der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit, die parallel zur Außenpolitik existiert.
5 Europäische Außen- und Sicherheitspolitik in der Praxis: Anhand abgeschlossener und laufender Missionen sowie politischer Streitfälle wird die tatsächliche Durchsetzungsfähigkeit der EU-Außenpolitik in der Praxis untersucht.
6 Analyse des Status Quo und mögliche Reformansätze: Die institutionelle Komplexität wird kritisch hinterfragt und Lösungsansätze, wie etwa die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip, werden diskutiert.
7 Fazit: Das Fazit resümiert die Ergebnisse und stellt fest, dass die GASP ein fortlaufender Prozess ist, bei dem die nationale Souveränität bisher eine wirksame supranationale Handlungsfähigkeit verhindert.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Europäische Union, GASP, Intergouvernementalismus, Einstimmigkeitsprinzip, Hoher Vertreter, Lissabon-Vertrag, Außenpolitik, Europäischer Rat, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Krisenbewältigung, Institutionengefüge, Integration, Europäischer Auswärtiger Dienst, Souveränität.
Die Arbeit analysiert die Strukturen und die praktische Wirksamkeit der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.
Die zentralen Themen sind die historische Entwicklung der Verträge, das komplexe institutionelle Gefüge, militärische Missionen der EU und die Spannungen zwischen nationaler Souveränität und supranationalem Anspruch.
Die Forschungsfrage untersucht, warum trotz der fortlaufenden institutionellen Stärkung der GASP keine handlungsfähige europäische Außenpolitik entsteht, die über ein rein intergouvernementales Handeln der Nationalstaaten hinausgeht.
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Analyse der vertraglichen Grundlagen, stellt die Institutionen dar und evaluiert deren Handlungsfähigkeit anhand von praktischen Fallbeispielen und Streitfällen.
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die Vorstellung der Institutionen, die Verteidigungspolitik sowie eine Analyse praktischer Einsätze und diplomatischer Konflikte.
Wichtige Begriffe sind GASP, Intergouvernementalismus, Einstimmigkeitsprinzip, institutionelle Fragmentierung und europäische Integration.
Der "Doppelhut" soll die Kohärenz erhöhen, indem der Hohe Vertreter gleichzeitig Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender des Rates für Auswärtige Angelegenheiten ist, was in der Praxis jedoch an mangelnden Ressourcen und fehlender Akzeptanz leidet.
Das Einstimmigkeitsprinzip wird als Haupthemmnis für eine effektive Außenpolitik identifiziert, da es die Einigung bei 27 Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Interessen erschwert und zu ineffektiven kleinsten gemeinsamen Nennern führt.
Der Dienst wird als wichtiges neues Instrument zur Koordination gesehen, muss seine Durchsetzungsfähigkeit jedoch noch beweisen und steht aufgrund der resultierenden längeren Entscheidungswege in der Kritik.
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