Diplomarbeit, 2004
85 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Ausgangssituation
2.1 Verwaltungsstruktur
2.2 Kameralistik
2.3 Doppik
3 Speyerer-Verfahren
3.1 Entstehung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens
3.2 Rechnungskonzept
3.3 Drei-Komponenten-System
3.3.1 Ergebnisrechnung
3.3.2 Vermögensrechnung
3.3.3 Finanzrechnung
4 Inventur am Beispiel der Samtgemeinde Dannenberg
4.1 Bestandsaufnahme
4.2 Inventurgrundsätze
4.3 Inventurplanung
4.4 Inventar
4.5 Immobilienerfassung
5 Bewertung in der kommunalen Eröffnungsbilanz
5.1 Ansatz- und Bewertungsregeln
5.1.1 Bewertungsgrundsätze
5.1.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren
5.1.3 Wertbegriffe
5.1.4 Verfahren der Zeitwertermittlung
5.2 Schulden
5.2.1 Geldschulden und Verbindlichkeiten
5.2.2 Rückstellungen
5.3 Verwaltungsvermögen
5.3.1 Immaterielles Vermögen
5.3.2 Sachvermögen
5.3.3 Finanzanlagen
5.4 Realisierbares Vermögen
5.4.1 Sachvermögen
5.4.2 Finanzvermögen
5.5 Abgrenzungsposten und Nettoposition
6 Entwicklungsstand des Umstellungsprozesses
7 Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die Einführung eines doppisch geprägten öffentlichen Rechnungswesens, das sogenannte „Speyerer-Verfahren“, als Alternative zur traditionellen Kameralistik. Das primäre Ziel ist es, die Notwendigkeit und den Nutzen eines integrierten Rechnungssystems für die kommunale Verwaltung aufzuzeigen, um eine effiziente und zukunftsfähige ökonomische Steuerung zu gewährleisten, insbesondere durch eine präzise Vermögensbewertung.
3.3.2 Vermögensrechnung
Die Vermögensrechnung, auch kommunale Bilanz genannt, ist ein wesentliches Element zur praktischen Einführung des „Neuen Kommunalen Rechnungswesens“, sie baut auf der Inventur auf. Es ist zweckmäßig die Vermögensrechnung genau wie die Ergebnisrechnung in Staffelform zu führen. So zeigt die Abschlussrechnung Zwischensalden auf, wie beispielsweise den Ausweis der Nettogesamtschulden. Neben der Darstellung der Bilanz in Staffelform ist die Kontoform möglich.
Die Rechnung beginnt mit der Auflistung der Schuldenpositionen, da die Differenz zwischen dem realisierbarem Vermögen und den Schulden in der Regel negativ ist. In der Vermögensrechnung wird das öffentliche Vermögen den öffentlichen Schulden gegenübergestellt. Gemäß dem Vollständigkeitsgebot nach § 11 BHO (Bundeshaushaltsordnung) sind alle Vermögensgegenstände und Schulden zu erfassen. Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden wird als Nettoposition bezeichnet. Ist dieser Wert positiv, kann die Nettoposition als Reinvermögen ausgelegt werden. Entsteht auch nach Abzug der Bewertungsrücklage ein positives Reinvermögen, kann daraus in längerfristiger Betrachtung angenommen werden, dass laufende Ausgaben nicht kreditfinanziert wurden.
Das Verbindungsglied zur Ergebnisrechnung ist die Veränderung des Reinvermögens. An ihr lässt sich der Nettoressourcenverbrauch oder das Nettoressourcenaufkommen einer Periode ablesen. Damit ist in der Vermögensrechnung auch der Periodenerfolg erkennbar. Im Vordergrund steht die Dokumentation der periodenübergreifenden körperlichen Ressourcen, geldmäßigen Ressourcen und Ansprüche (Forderungen) sowie der Verpflichtungen der Gebietskörperschaften.
1 Einleitung: Die Arbeit begründet die Notwendigkeit einer Abkehr von der traditionellen Kameralistik hin zum modernen doppischen Rechnungswesen in Kommunen.
2 Ausgangssituation: Eine Analyse der bestehenden Verwaltungsstruktur und der Unzulänglichkeiten der Kameralistik bei der Erfassung der wirtschaftlichen Lage.
3 Speyerer-Verfahren: Vorstellung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) als integriertes System mit Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung.
4 Inventur am Beispiel der Samtgemeinde Dannenberg: Praktische Darstellung der Bestandsaufnahme und Planung einer ordnungsgemäßen Inventur.
5 Bewertung in der kommunalen Eröffnungsbilanz: Vertiefende Auseinandersetzung mit Regeln zur Vermögensbewertung und der Behandlung von Schulden sowie Rückstellungen.
6 Entwicklungsstand des Umstellungsprozesses: Ein Überblick über die Fortschritte der Reformbemühungen in den deutschen Bundesländern und im internationalen Vergleich.
7 Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Potenziale des Speyerer-Verfahrens für die zukünftige kommunale Steuerung.
Speyerer-Verfahren, Doppik, Kameralistik, Neues Kommunales Rechnungswesen, Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Inventur, Bewertungsregeln, Eröffnungsbilanz, Haushaltsführung, Ressourcenverbrauch, öffentliche Verwaltung, kommunale Bilanzierung, Verwaltungsmodernisierung.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Reform des kommunalen Rechnungswesens in Deutschland, insbesondere mit der Einführung des doppischen Rechnungssystems („Speyerer-Verfahren“) als Ersatz für die veraltete Kameralistik.
Die zentralen Themen sind die Umstellung der kommunalen Buchhaltung, das Drei-Komponenten-System (Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung), die Durchführung einer Inventur sowie die spezifischen Bewertungsregeln für kommunales Vermögen.
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie Städte und Gemeinden durch ein doppisch geprägtes Rechnungssystem eine zukunftssichere finanzielle Basis und eine effektivere wirtschaftliche Steuerung erreichen können.
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse sowie auf praktische Erfahrungen, die während einer Mitarbeit bei der Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Dannenberg gewonnen wurden.
Der Hauptteil analysiert die theoretischen Grundlagen des Speyerer-Verfahrens, beschreibt den Prozess der Inventur am Beispiel Dannenberg und erörtert detailliert die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für kommunale Aktiva und Passiva.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Speyerer-Verfahren, Doppik, Kameralistik, NKR, Vermögensbewertung, Eröffnungsbilanz und Ressourcenverbrauch.
Die Unterscheidung ist entscheidend, da sie unterschiedliche Bewertungsansätze erfordert und Transparenz darüber schafft, welche Teile des Vermögens für die Aufgabenerfüllung genutzt werden und welche zur Deckung von finanziellen Risiken oder zur Veräußerung bereitstehen.
Rückstellungen dienen im NKR der periodengerechten Zuordnung künftiger finanzieller Belastungen, deren Höhe oder Zeitpunkt zum Bilanzstichtag noch unsicher ist, was in der klassischen Kameralistik bisher vernachlässigt wurde.
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