Bachelorarbeit, 2013
55 Seiten, Note: 1,5
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Allgemeine Einleitung
B. Investitionen und deren Wirkung
I. Risiken von Investitionen im Ausland für Investoren
II. Auswirkungen von Investitionen auf das Gastgeberland
C. Schutzmechanismen
I. Allgemeiner Schutz im Völkerrecht
II. Investitionsgarantiesysteme
1. Nationale Garantiesysteme
a. Die Overseas Private Investment Coproration
aa. Voraussetzungen für die Übernahme einer Garantie
bb. Garantieumfang
cc. Entschädigung
b. Die Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
aa. Voraussetzungen für die Übernahme einer Garantie
bb. Garantieumfang
cc. Entschädigung
2. Multilaterales Garantiesystem
a. Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA)
aa.Voraussetzungen für die Übernahme einer Garantie
bb. Garantieumfang
cc. Entschädigung
3. Zwischenfazit
D. Verpflichtung von Staaten zum Schutz von Menschenrechten im Völkerrecht
I. Allgemeiner Menschenrechtsschutz
II. Schutzpflicht aus dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte
III. Schutzpflicht aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR)
IV. Kooperationspflicht zur Verwirklichung von Gemeinwohlbelangen
V. Staatenverantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen nach dem Verbot der Beihilfe
VI. Zwischenfazit
E. Die Verantwortung der MIGA als internationale Organisation für Menschenrechtsverletzungen
I. Bindung aufgrund der Stellung in der UN-Familie
II. Bindung durch Völkergewohnheitsrecht
F. Die Verpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten
I. Verpflichtung von Unternehmen im Völkerrecht
II. Steuerungsmöglichkeiten des Heimatstaates
III. Verpflichtung von Unternehmen bei Investitionsgarantien
1. Umweltstandards
a. Deutschland
b. Amerika
c. MIGA
2. Menschenrechte
a. Deutschland
b. Amerika
c. MIGA
3. Zwischenfazit
G. Internationale Rahmenvereinbarungen
I. Berner Union „Guiding Principles“
II. Die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen
III. „Safeguard Policies“ der Weltbank
IV. Die IFC „Performance Standards“
V. Die „Common Approaches“ der OECD
VI. Zwischenfazit
H. Neue Entwicklungen
I. Guiding principles: „Protect, respect and remedy“
1. Protect
2. Respect
3. Access to remedies
II. Zwischenfazit
I. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle von Investitionsgarantiesystemen bei der Verfolgung allgemeiner menschenrechtlicher Ziele und der Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen im Ausland. Dabei wird analysiert, inwieweit staatliche Garantiesysteme – am Beispiel Deutschlands, der USA (OPIC) und der MIGA – als Instrumente genutzt werden können, um Unternehmen zur Einhaltung internationaler Standards zu verpflichten und menschenrechtliche Schutzpflichten extraterritorial wahrzunehmen.
I. Risiken von Investitionen im Ausland für Investoren
Bei Investitionen von Unternehmen im Ausland müssen die Investoren überlegen, wie ihr Auslandsprojekt wirksam geschützt werden kann. Der Großteil an wichtigen Rohstoffen liegt in Entwicklungsländern, die politisch instabil sind und keine mit dem europäischen Standard vergleichbaren Rechtssysteme besitzen. Diese Rahmenbedingungen sind Grund dafür, dass es bei Investitionen immer wieder zu direkten und indirekten Maßnahmen durch den Gaststaat kommt. Direkte Maßnahmen sind z.B. Enteignungen, sowie die zwangsweise Übertragung von Anteilen an Einheimische oder eine Staatsagentur, während Abgabenerhöhungen, Veränderung von Zöllen und Kapitaltransfervorschriften als indirekte Maßnahmen bezeichnet werden. Zu den Risiken, die direkt vom Gastgeberstaat ausgehen, kommen auch Risiken durch Terror, Kriege und Revolutionen. Diese oft unkalkulierbaren politischen Risiken schrecken Unternehmen häufig von Investitionen ab.
A. Allgemeine Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die hohe Bedeutung von Rohstoffzugängen für Industrienationen und identifiziert Investitionsgarantien als wichtiges Instrument, das jedoch hinsichtlich seiner negativen Auswirkungen auf Menschenrechte kritisch zu hinterfragen ist.
B. Investitionen und deren Wirkung: Hier werden die Risiken für Investoren in politisch instabilen Ländern sowie die teilweise prekären Auswirkungen ausländischer Direktinvestitionen auf die Menschenrechtssituation im Gastgeberland dargelegt.
C. Schutzmechanismen: Es erfolgt eine detaillierte Analyse nationaler (Deutschland, USA/OPIC) und multilateraler (MIGA) Garantiesysteme, wobei deren Aufbau, Voraussetzungen für Garantien und Entschädigungsmechanismen gegenübergestellt werden.
D. Verpflichtung von Staaten zum Schutz von Menschenrechten im Völkerrecht: Dieses Kapitel erörtert die staatliche Schutzpflicht für Menschenrechte sowie die Frage der extraterritorialen Anwendung und der staatlichen Verantwortlichkeit bei Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen.
E. Die Verantwortung der MIGA als internationale Organisation für Menschenrechtsverletzungen: Hier wird untersucht, ob und inwieweit die MIGA aufgrund ihrer Stellung in der UN-Familie oder durch Völkergewohnheitsrecht an menschenrechtliche Standards gebunden ist.
F. Die Verpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten: Das Kapitel behandelt die völkerrechtliche Position von Unternehmen, Möglichkeiten des Heimatstaates zur Regulierung sowie die Integration von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in die Vergabepraxis von Garantien.
G. Internationale Rahmenvereinbarungen: Es werden Instrumente wie die OECD-Leitsätze, die „Safeguard Policies“ der Weltbank und die „Performance Standards“ der IFC hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Garantievergabe geprüft.
H. Neue Entwicklungen: Hier wird das UN-Konzept „Protect, respect and remedy“ nach John Ruggie analysiert, insbesondere die drei Säulen der staatlichen Schutzpflicht, der unternehmerischen Verantwortung und des Zugangs zu Rechtsbehelfen.
I. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass eine stärkere Verknüpfung von Investitionsgarantien mit verbindlichen Menschenrechtsstandards notwendig ist, um die Verantwortung von Staaten und Unternehmen bei Auslandsprojekten effektiv zu wahren.
Investitionsgarantien, Menschenrechte, Völkerrecht, Staatenverantwortlichkeit, MIGA, OPIC, Umweltschutz, extraterritoriale Schutzpflicht, multinationale Unternehmen, OECD-Leitsätze, Investitionsschutz, soziale Nachhaltigkeit, Beihilfe, Rohstoffförderung, Unternehmensverantwortung.
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der staatlichen Förderung von Auslands-Investitionen durch Garantiesysteme und der gleichzeitigen Verpflichtung, dabei Menschenrechte und Umweltstandards im Gastland zu schützen.
Die Schwerpunkte liegen auf dem Völkerrecht, der Staatenverantwortlichkeit, der Struktur von Garantiesystemen (national/multilateral) sowie der Frage, wie Unternehmen völkerrechtlich zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet werden können.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Garantiesysteme so ausgestaltet werden können, dass sie nicht nur wirtschaftliche Interessen sichern, sondern auch effektiv zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards durch die unterstützten Unternehmen beitragen.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die völkerrechtliche Verträge, nationale Gesetze, Richtlinien internationaler Organisationen sowie die einschlägige Fachliteratur und Rechtsprechung auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der Garantiesysteme, eine völkerrechtliche Untersuchung der staatlichen Schutzpflichten und eine Analyse von internationalen Rahmenvereinbarungen und neuen Konzepten wie dem Ruggie-Framework.
Wichtige Begriffe sind Investitionsgarantien, Menschenrechte, Völkerrecht, Staatenverantwortlichkeit, extraterritoriale Schutzpflicht, Corporate Social Responsibility und internationale Rahmenvereinbarungen.
Die OPIC ist eine institutionell verankerte Behörde mit expliziten Richtlinien für soziale und ökologische Aspekte, während das deutsche System stärker durch Mandatare (PwC/EulerHermes) abgewickelt wird und die menschenrechtliche Prüfung teilweise weniger direkt erfolgt.
Diese Standards dienen als international anerkannte Richtlinien für soziale und ökologische Nachhaltigkeit, an denen sich viele Garantiesysteme, einschließlich der MIGA, bei der Risikoprüfung ihrer Projekte orientieren.
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