Bachelorarbeit, 2014
56 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Die historische Entwicklung der Steuerbefreiung von ärztlichen Heilbehandlungen
2.1 Das deutsche Kaiserreich ab 1871
2.1.1 Einführung der Warenstempelsteuer
2.1.2 Manifestierung der Umsatzsteuer in Deutschland 1918
2.2 Die Weimarer Republik ab 1919
2.2.1 Die Erzbergersche Reichsfinanzreform
2.2.2 Das Umsatzsteuergesetz 1919
2.2.3 Die wirtschaftliche Entlastung der Krankenkassen
2.2.4 Die Umsatzsteuer im wirtschaftlichen Aufschwung Deutschlands
2.2.5 Das UStG 1932 nach der Neuregelung des Ärztevergütungssystems
2.3 Umsatzsteuerliche Entwicklung unter dem Nationalsozialismus
2.4 Die Finanzwirtschaft Deutschlands nach Kriegsende bis 1951
2.4.1 Maßnahmen zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft
2.4.2 Das Umsatzsteuergesetz aus dem Jahr 1951
2.5 Europäische Einflussnahme auf die nationale Gesetzgebung
2.5.1 Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft
2.5.2 Die Erste und Zweite EG-Richtlinie
2.5.3 Das Umsatzsteuergesetz aus dem Jahr 1968
2.5.3.1 Kritik an der Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer
2.5.3.2 Einführung der Nettoumsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug
2.5.3.3 Überlegungen zur Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Leistungen
2.5.3.4 Steuerbefreiungen ärztlicher Leistungen im reformierten UStG
2.5.3.5 Umsatzsteuerpflicht für Umsätze aus Arzneimittel
2.5.4 Das UStG 1973 - Auswirkungen auf die Befreiungsvorschrift der heilberuflichen Leistungen
2.5.5 Weiterführung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems
2.5.5.1 Steuerbefreiung von Heilbehandlungen in der sechsten EG-Richtlinie
2.5.5.2 Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die Sechste EG-Richtlinie
2.5.5.3 Keine Umsatzsteuerbegünstigung für Arzneimittel
2.5.6 Die Wiedervereinigung zweier deutsche Staaten
2.5.7 Die Einführung des Binnenmarktes
2.6 Entwicklung der Umsatzsteuerbefreiung Schönheitsoperationen
2.6.1 Ärztliche Heilbehandlung in der europäischen Rechtsprechung
2.6.2 Das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 15. Juli 2004
2.6.3 Die medizinische Indikation bei Schönheitsoperationen
2.7 Rechtsformunabhängige Steuerbefreiung von Heilbehandlungen
2.8 Steuerbefreiungen von ärztlichen Heilbehandlungen in der Sechsten EG-Richtlinie
2.9 Umsatzsteuererhöhung zum Ausgleich des staatlichen Defizites
3 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die 90-jährige historische Entwicklung der Umsatzsteuerbefreiung ärztlicher Heilbehandlungen in Deutschland detailliert nachzuzeichnen, von deren Entstehung während des Kaiserreichs bis hin zur europarechtlich geprägten Rechtsprechung des Jahres 2006.
2.1.1 Einführung der Warenstempelsteuer
Der von 1914 bis 1918 geführte Erste Weltkrieg wurde überwiegend durch Kriegsanleihen finanziert. Aus der nachstehenden Abbildung wird ersichtlich, dass in diesem Zeitraum die deutsche Reichsbank zur Finanzierung der Kriegskosten neun Kriegsanleihen mit etwa 98,2 Milliarden Reichsmark aufnahm. Weiterhin ist insbesondere zu erkennen, dass auch im letzten Jahr des Krieges ein erhöhter Bedarf an finanziellen Mitteln bestand, da hierfür etwa 25,4 Milliarden Reichsmark aufgenommen wurden.
Da das Deutsche Reich die Zinsen der Kriegsanleihen nicht mehr durch die bisherigen Steuereinnahmen begleichen konnte, wurde durch die Einführung des Warenumsatzstempelgesetzes vom 26. Juni 1916 eine Stempelbelegung auf Warenlieferungen in folgender Weise festgesetzt:
„Das WUStG. sah eine Abgabe von 1 v. T. von den Zahlungen für Lieferungen innerhalb inländischer Gewerbe vor, und zwar in Form der jährlichen Anmeldungen mit gleichzeitiger Einzahlung der Steuer und nachfolgendem Prüfungsverfahren der Steuerstellen.“
Dies bedeutete eine zusätzliche Belastung der Lieferungen, die in Abhängigkeit von der Warenmenge auftrat. Die Umsatzsteuer wurde aufgrund des erhöhten Finanzbedarfs für die Kriegsführung eingeführt. Daher trug diese auch die Bezeichnung „Kind der Not“.
1 Einleitung: Vorstellung des Forschungsziels, der historischen Zeitspanne der Umsatzsteuerentwicklung sowie der Relevanz der Steuerbefreiung ärztlicher Heilbehandlungen.
2 Die historische Entwicklung der Steuerbefreiung von ärztlichen Heilbehandlungen: Detaillierte chronologische Analyse der steuerlichen Rahmenbedingungen von der Reichsgründung über die Weimarer Republik und den Nationalsozialismus bis hin zur europäischen Integration.
3 Schlussbetrachtung: Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse bezüglich des Stellenwerts der Umsatzsteuer als fiskalisches Instrument und der gewandelten Prämisse der Steuerbefreiung ärztlicher Leistungen.
Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Heilbehandlungen, Ärzte, Umsatzsteuergesetz, Mehrwertsteuersystem, Europäischer Gerichtshof, Sozialversicherungsträger, medizinische Indikation, Schönheitsoperationen, Warenstempelsteuer, Finanzreform, Wettbewerbsneutralität, Vorsteuerabzug, Fiskalpolitik.
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die rechtliche Ausgestaltung der Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungen in Deutschland über einen Zeitraum von 90 Jahren.
Zu den Schwerpunkten zählen die Entwicklung der allgemeinen Umsatzsteuer in Deutschland, die sozialpolitischen Hintergründe der Steuerbefreiung für Heilberufe sowie der Einfluss der europäischen Richtlinien auf die nationale Gesetzgebung.
Das Ziel ist die Darstellung des Entwicklungsprozesses der Steuerbefreiung, inklusive der Begründungen für diese Sonderstellung und der zunehmenden Einschränkungen durch die Rechtsprechung.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten historisch-analytischen Untersuchung von Gesetzestexten, Rechtsprechung des BFH und EuGH sowie fachspezifischer Literatur zur Steuergeschichte.
Der Hauptteil gliedert sich in chronologische Phasen, von den Ursprüngen im Kaiserreich, über die Weimarer Republik und das NS-Regime bis hin zu den tiefgreifenden Änderungen durch die Mehrwertsteuersystem-Richtlinien der EU.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Umsatzsteuerbefreiung, Heilbehandlungen, ärztliche Tätigkeit, Mehrwertsteuersystem und Sozialversicherung geprägt.
Die Entlastung der Sozialversicherungsträger und Krankenkassen von der Umsatzsteuerlast war ein entscheidendes Argument für die Steuerbefreiung ärztlicher Leistungen in der historischen Entwicklung.
Schönheitsoperationen dienen oft ästhetischen Zwecken und weniger der Heilung, was zu komplexen Abgrenzungsfragen bezüglich der medizinischen Indikation und der Umsatzsteuerpflicht geführt hat.
Der EuGH hat durch seine Urteile maßgeblich dazu beigetragen, den Begriff der „Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin“ zu definieren und damit die Steuerbefreiung zunehmend an eine medizinische Indikation zu knüpfen.
Die Arbeit analysiert, warum die frühere Verknüpfung der Steuerbefreiung an bestimmte Berufsbezeichnungen oder Rechtsformen durch die Rechtsprechung aufgehoben wurde, um dem Neutralitätsgebot gerecht zu werden.
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