Masterarbeit, 2004
73 Seiten, Note: 1,3
1. EINLEITUNG
2. ALLGEMEINER TEIL
2.1. Gesellschafts- und handelsrechtliche Grundlagen
2.1.1. Wirtschaftsgesellschaften in Ungarn
2.1.2. Gründung einer ungarischen Gesellschaft
2.1.3. Zweigniederlassung und Handelsrepräsentanz
2.2. Steuerrechtliche Grundlagen
2.2.1. Körperschaftssteuer
2.2.1.1. Steuersubjekte
2.2.1.2. Steuerobjekte
2.2.1.3. Bemessungsgrundlage
2.2.1.3.1. Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze
2.2.1.3.2. Abzugsfähige Posten
2.2.1.3.3. Hinzurechungen
2.2.1.3.4. Steuerliche Beschränkungen bei der Fremdfinanzierung
2.2.1.3.5. Verrechnungspreise
2.2.1.4. Steuertarif
2.2.2. Einkommensteuer
2.2.2.1. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
2.2.2.2. Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit
2.2.2.3. Sonstige Einkünfte
2.2.2.4. Befreiung von und Minderung der Einkommensteuer
2.2.2.5. Werbungskosten
2.2.2.6. Bemessungsgrundlage und Steuertarif
2.2.3. Umsatzsteuer
2.2.3.1. Steuersubjekte und -objekte
2.2.3.2. Steuerbefreiungen
2.2.3.3. Bemessungsgrundlage und Tarif
2.2.3.4. Andere Verbrauchsteuern
2.2.4. Vereinfachte Unternehmersteuer
2.2.5. Gewerbesteuer und andere kommunale Steuern
2.2.6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
2.2.7. Doppelbesteuerungsabkommen
2.2.7.1. Überblick
2.2.7.2. Qualifizierungsprobleme von Personengesellschaften
2.2.7.2.1. Ansicht der Finanzverwaltung
2.2.7.2.2. Andere Ansicht
2.2.7.2.3. Stellungnahme
2.2.7.3. Abkommensrechtliche Behandlung von ungarischen Zweigniederlassungen
2.2.8. Zollrecht
2.2.9. Steuerverwaltung
2.2.10. Zusammenfassung zum ungarischen Steuerrecht
2.3. Förderung von ausländischen Investitionen
2.4. Vergleich mit der Besteuerung in anderen Beitrittsländern
3. STEUERBELASTUNGSVERGLEICH
4. SCHLUSSBETRACHTUNG
Die vorliegende Masterthesis bewertet Investitionen deutscher Unternehmen in Ungarn aus steuerlicher Sicht. Ziel der Arbeit ist es zu zeigen, dass sich ein Investment in Ungarn bereits unter steuerlichen Aspekten lohnen kann, indem die rechtlichen Grundlagen, wesentliche Steuerarten sowie Fördermöglichkeiten analysiert und durch einen Steuerbelastungsvergleich veranschaulicht werden.
2.2.1.3.4. Steuerliche Beschränkungen bei der Fremdfinanzierung
Bei der Finanzierung einer ausländischen Tochtergesellschaft stellt sich die Frage nach ihrer Kapitalausstattung. Die Finanzierung kann durch Eigen und/oder Fremdkapital erfolgen. Für die Beantwortung dieser Frage spielt die Abzugsfähigkeit von Zinsen eine wesentliche Rolle. Ungarn führte bereits frühzeitig nach der politischen Wende eine Regelung zur Begrenzung der Gesellschafterfremdfinanzierung, die so genannte thin-capitalisation-rule ein (Reith 2000: Rdnr. 70). Diese Regelung wurde im Laufe der Jahre immer weiter verschärft. Im Wesentlichen entspricht sie dem deutschen § 8a KStG. Der essentielle Unterschied zum deutschen Recht besteht heute aber darin, dass sich die Beschränkung nicht allein auf Darlehen von Gesellschaftern beschränkt, sondern auch zahlreiche andere Finanzierungsinstrumente erfasst. Ausgenommen von diesen Regelungen sind lediglich Finanzinstitute. Anzuwenden ist sie auf alle dem ungarischen Körperschaftssteuergesetz unterliegenden Gesellschaften. Damit fallen nicht nur Kapitalgesellschaften wie in Deutschland, sondern auch Personengesellschaften und alle Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen darunter.
Nach § 8 Abs. 1j GDStG-U sind Zinsen auf Darlehen dann nicht abziehbar, wenn das Darlehen das Dreifache des Eigenkapitals der Gesellschaft überschreitet (safe haven). Bei der Ermittlung des Eigenkapitals wird nicht auf den Jahresabschluss, sondern auf den tagesdurchschnittlichen Bestand des Steuerjahres abgestellt. Das Eigenkapital von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen ist das vom Stammhaus dauerhaft zur Verfügung gestellte Vermögen. Dem safe-haven-Test wird jedes Darlehen einzeln unterworfen. Daher ist ein Aufsplitten des Darlehens möglich, um den safe haven ausnutzen zu können (Kastl/Schleweit 2003: 460).
1. EINLEITUNG: Darstellung der Bedeutung Ungarns als Investitionsstandort für deutsche Unternehmen sowie Erläuterung der Zielsetzung der Arbeit.
2. ALLGEMEINER TEIL: Detaillierte Analyse der gesellschafts- und handelsrechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen sowie umfassender Überblick über das ungarische Steuersystem und Investitionsförderungen.
3. STEUERBELASTUNGSVERGLEICH: Praktische Veranschaulichung der steuerlichen Auswirkungen für deutsche Investoren durch Modellberechnungen.
4. SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende Bewertung der Attraktivität des Investitionsstandorts Ungarn aus steuerlicher Sicht.
Ungarn, Investition, deutsches Unternehmen, Steuerrecht, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, Fremdfinanzierung, Verrechnungspreise, Standortvorteil, Beitrittsländer, Steuerbelastung, Gesellschaftsrecht
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Bewertung von Investitionen, die deutsche Unternehmen in Ungarn tätigen.
Zentrale Themen sind die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen in Ungarn, die Struktur des dortigen Steuersystems, die steuerlichen Aspekte bei grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie die steuerliche Belastung im Vergleich zu anderen Beitrittsstaaten.
Das primäre Ziel ist es, den Nachweis zu erbringen, dass Investitionen in Ungarn auch unter steuerlichen Gesichtspunkten eine vorteilhafte Option darstellen.
Es wird eine deskriptive Analyse der geltenden ungarischen Steuergesetze durchgeführt, die durch praxisnahe Modellrechnungen zum Steuerbelastungsvergleich ergänzt wird.
Im Hauptteil werden neben den Rechtsformen die einzelnen Steuerarten (Körperschaft-, Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe-, Erbschaftssteuer), Besonderheiten bei Doppelbesteuerungsabkommen sowie staatliche Fördermöglichkeiten für Investitionen detailliert erläutert.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Steuerrecht, Investitionsstandort Ungarn, Doppelbesteuerung, Körperschaftssteuer und Standortwettbewerb charakterisiert.
Der Beitritt zur EU führt zu einer Harmonisierung der Steuerregelungen, beispielsweise bei der Umsatzsteuer, und verbessert den Rechtsschutz für Investoren durch die engere Zusammenarbeit der Steuerbehörden.
Im Gegensatz zum deutschen Recht werden Personengesellschaften in Ungarn nicht als transparent behandelt, sondern unterliegen als eigenständige Steuersubjekte der Körperschaftssteuer, was sie für Investoren steuerlich oft weniger attraktiv macht.
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