Bachelorarbeit, 2013
69 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Ziel
1.2 Historische Entwicklung der Sanierungsgewinnbesteuerung
2. Einordnung und Abgrenzung des Sanierungsgewinns
2.1 Begriff und Tatbestandsvoraussetzungen
2.1.1 Begriff der Sanierung
2.1.2 Sanierungsbedürftigkeit
2.1.3 Sanierungsfähigkeit
2.1.4 Sanierungsabsicht
2.1.5 Sanierungseignung
2.2 Entstehung und Bilanzierung von Sanierungsgewinnen
2.2.1 Sanierungsgewinn
2.2.2 Arten des Schulderlasses
2.2.2.1 Erlassvertrag
2.2.2.2 Negatives Schuldanerkenntnis
2.2.3 Bilanzierung
3. Ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen auf Basis des BMF-Schreibens vom 27. März 2003
3.1 Allgemeines
3.2 Verlustverrechnung und Ermittlung der Steuer
3.2.1 Natürliche Personen
3.2.2 Personengesellschaften
3.2.3 Kapitalgesellschaften
3.3 Freistellung von Sanierungsgewinnüberhängen durch Billigkeitsmaßnahmen
3.3.1 Inhalt und Anwendungsbereich
3.3.2 Unbilligkeit als zentrales Tatbestandsmerkmal
3.3.2.1 Sachliche Unbilligkeit
3.3.2.1.1 Theoretischer Ansatz
3.3.2.1.2 Übertragung auf die Besteuerung von Sanierungsgewinnen
3.3.2.2 Persönliche Unbilligkeit
3.3.2.2.1 Theoretischer Ansatz
3.3.2.2.2 Übertragung auf die Besteuerung von Sanierungsgewinnen
3.3.3 Stundung
3.3.4 Erlass
3.4 Sonderfall: Gewerbesteuer
4. Alternativvorschläge der steuerlichen Behandlung
4.1 Rückkehr zur Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns
4.2 Verteilung des Sanierungsgewinns auf mehrere Jahre
4.3 Besserungsscheine gegenüber dem Finanzamt
5. Schlussfolgerung
Die Arbeit analysiert die ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen nach der Aufhebung der Steuerbefreiung durch den Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG (a. F.). Ziel ist es, die aktuelle Besteuerungspraxis auf Basis von Finanzverwaltung und Rechtsprechung kritisch zu untersuchen und künftige Alternativen für ein rechtssicheres Verfahren zu diskutieren.
1.2 Historische Entwicklung der Sanierungsgewinnbesteuerung
Die kontinuierliche Auseinandersetzung in Literatur und Rechtsprechung mit der Thematik der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen blickt auf eine lange Historie zurück. Nachdem sich bereits 1896 das Preußische Oberverwaltungsgericht in Staats- und Steuersachen hiermit beschäftigte, legte der VI. Senat des RFH den eigentlichen Grundstein. Dieser stufte Sanierungsgewinne im Bereich der Einkommensteuer als steuerfrei ein. Das Gericht vertrat die Auffassung, der Schulderlass vollziehe sich allein im privaten Bereich mit einer anschließenden erfolgsneutralen Einbringung in das betriebliche Vermögen.
In der nachfolgenden Zeit vertrat derselbe Senat die Ansicht, dass der Schulderlass zwar den betrieblichen Bereich betreffe. Da jedoch die Vermögensmehrung nicht auf einer werbenden Tätigkeit beruhe, müsse der Schulderlass für die Besteuerung unberücksichtigt bleiben. Sanierungsgewinne im Bereich der Körperschaftssteuer stufte der I. Senat des RFH hingegen als vollumfänglichen steuerpflichtigen Vermögenszuwachs ein.
Der zunächst noch vorhandenen Ungleichbehandlung von Sanierungsgewinnen in beiden Steuerarten folgte eine schrittweise Gleichstellung. Der Runderlass der Exekutive ermöglichte zunächst den Erlass der auf Sanierungsgewinne entfallenden Körperschaftssteuer. Gleiches geschah später auch legislativ durch die Einführung einer entsprechenden Steuerbefreiung in § 11 Nr. 4 KStG (a. F.).
Nach einem darauf aufbauenden Beschluss des Großen Senats des BFH im Jahr 1968 mussten Sanierungsgewinne nicht mit Verlustvorträgen verrechnet werden. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die gesetzlich gewollte Steuerfreiheit bei Verrechnung mit Verlustvorträgen bedeutungslos wäre. So entschied das Gericht, dass ein körperschaftssteuerfreier Sanierungsgewinn i. S. d. § 11 Nr. 4 KStG (a. F.) weder mit einem ohne ihn in demselben Veranlagungszeitraum entstehenden Verlust noch mit einem abzugsfähigen Verlust aus einem vorherigen Veranlagungszeitraum verrechenbar ist.
1. Einleitung: Einführung in die Problematik von Unternehmensinsolvenzen und die Notwendigkeit einer klaren steuerlichen Regelung für Sanierungsgewinne.
2. Einordnung und Abgrenzung des Sanierungsgewinns: Definition der für die steuerliche Privilegierung erforderlichen Kriterien wie Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsabsicht sowie Erläuterung der Bilanzierung.
3. Ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen auf Basis des BMF-Schreibens vom 27. März 2003: Detaillierte Darstellung der Verlustverrechnung und der Anwendung von Billigkeitsmaßnahmen zur Vermeidung von Steuern auf Sanierungsgewinne.
4. Alternativvorschläge der steuerlichen Behandlung: Diskussion über eine Rückkehr zur Steuerfreiheit oder alternative Verteilungsmodelle zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
5. Schlussfolgerung: Fazit zur aktuellen Rechtslage und Plädoyer für eine einheitliche gesetzliche Regelung, um Sanierungen nicht durch steuerliche Belastungen zu gefährden.
Sanierungsgewinn, BMF-Schreiben, Billigkeitsmaßnahme, Schulderlass, Steuerbefreiung, Verlustverrechnung, Ertragsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Insolvenzrecht, Steuersubjekt, Liquiditätsengpass, § 3 Nr. 66 EStG, Sanierungsabsicht, Sanierungsbedürftigkeit.
Die Bachelor-Thesis befasst sich mit der ertragssteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen nach dem Wegfall der gesetzlichen Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 66 EStG a. F.) und der heutigen Praxis durch Billigkeitsmaßnahmen.
Die zentralen Themen sind die historische Entwicklung der Besteuerung von Sanierungsgewinnen, die Definition der Tatbestandsvoraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung sowie die Rolle des Sanierungserlasses des BMF.
Das Ziel ist es, einen Überblick über die Besteuerung zu verschaffen, die Anwendung der aktuellen Verwaltungsanweisungen zu hinterfragen und zu beurteilen, wie eine zukünftige, rechtssichere steuerliche Behandlung aussehen könnte.
Der Autor führt eine Literatur- und Rechtsprechungsanalyse durch, um die steuerrechtliche Einordnung der Sanierungsgewinne vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzverwaltungspraxis zu systematisieren.
Der Hauptteil gliedert sich in die steuerliche Einordnung von Sanierungsgewinnen, die detaillierte Darstellung der Verlustverrechnung bei unterschiedlichen Unternehmenstypen sowie die Analyse von Billigkeitsmaßnahmen (Stundung und Erlass).
Wichtige Begriffe sind Sanierungsgewinn, BMF-Sanierungserlass, Billigkeitsmaßnahmen, Verlustverrechnung, Ertragsteuer, Gewerbesteuer und Rechtssicherheit.
Während bei Kapitalgesellschaften das Trennungsprinzip gilt und der Sanierungsgewinn auf Unternehmensebene betrachtet wird, findet bei Personengesellschaften eine Zurechnung der Gewinne auf Gesellschafterebene statt.
Da der Gesetzgeber die generelle Steuerfreiheit abgeschafft hat, dienen Billigkeitsmaßnahmen gemäß §§ 163, 227 AO dazu, in Krisensituationen auf Antrag unbillige Härten bei der Steuererhebung zu vermeiden.
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