Masterarbeit, 2013
81 Seiten, Note: 1,7
1 Die Bedeutung der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung in Europa
2 Anforderungen an die Verlustverrechnung
2.1 Nationalrechtliche Anforderungen
2.2 Unionsrechtliche Anforderungen
2.3 Ökonomische Anforderungen
3 Der Ausgangsfall: Die Rechtssache Marks & Spencer
3.1 Sachverhalt
3.2 Vorlagefragen
3.3 Entscheidung
3.4 Zusammenfassung
4 Die Rechtssache Lidl Belgium – Übertragung der Marks & Spencer–Grundsätze auf den Betriebsstättenfall?
4.1 Sachverhalt
4.2 Urteil
4.3 Zusammenfassung
5 Offene Fragen aus den Grundsatzentscheidungen Marks & Spencer und Lidl Belgium
5.1 Konkretisierung finaler Verluste
5.2 Abkehr von diesem Konzept durch den EuGH?
5.3 Berücksichtigung finaler Verluste im Rahmen der Gewerbesteuer
5.4 Berücksichtigungszeitpunkt finaler Verluste: phasenverschobene vs. phasengleiche Berücksichtigung
5.5 Fazit – Zweifelsfragen nur unzureichend beantwortet
6 Ermöglichen die Grundsatzentscheidungen eine doppelte Verlustnutzung?
6.1 Negativer Progressionsvorbehalt im deutschen Steuerrecht
6.2 Die Rechtssache Ritter–Coulais
6.3 Möglichkeit zur doppelten Verlustnutzung eröffnet?
7 Reformnotwendigkeit der bestehenden deutschen Organschaftsregelungen
7.1 Bestehende Verletzungen des Unionsrechts
7.2 Vorschläge zur unionsrechtskonformen Ausgestaltung
7.2.1 Korrektur der bestehenden Organschaftsregelungen
7.2.2 Das österreichische Modell
7.2.3 Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer–Bemessungsgrundlage (GKKB)
8 Belastungsvergleich verschiedener Gruppenbesteuerungssyteme
8.1 Modell und –annahmen
8.2 Ergebnisse
9 Quo vadis grenzüberschreitende Verlustnutzung?
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung im EU/EWR-Raum unter besonderer Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung und analysiert deren Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht, insbesondere die Organschaft. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Konkretisierung der Anforderungen an die Verlustnutzung, den verbleibenden Auslegungslücken sowie den Möglichkeiten einer doppelten Verlustnutzung.
3.1 Sachverhalt
Bei der Marks & Spencer plc (im Folgenden: Marks & Spencer) handelt es sich um eine britische Kapitalgesellschaft, die in Großbritannien ansässig und somit unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist. Im Rahmen von Expansionsbestrebungen weitete das Einzelhandelsunternehmen Marks & Spencer ab Mitte der 1970er Jahre ihre Tätigkeit ausgehend von Großbritannien nach Kontinentaleuropa aus. Bis zum Ende der 1990er Jahre unterhielt Marks & Spencer Verkaufsstellen in über 36 Ländern; jedoch ließen sich ab Mitte der 1990er Jahre steigende Verlusttendenzen erkennen. Aufgrund dieser Entwicklungen gab Marks & Spencer im März 2001 den Rückzug aus dem kontinentaleuropäischen Raum bekannt.
Zum Zwecke der Expansion nach Kontinentaleuropa gründete Marks & Spencer eine britische Tochtergesellschaft, die sie zu 100% hielt. Diese gründete wiederum eine Holding in den Niederlanden, welche selbst unmittelbare und mittelbare Beteiligungen i. H. v. 100% an einer belgischen, deutschen und französischen Tochtergesellschaft besaß. Diese Beteiligungsstruktur ist in Abbildung 1, S. 6, zur besseren Verständlichkeit nochmals grafisch aufbereitet.
Im Zeitraum von 1998–2001 generierten die ausländischen Tochtergesellschaften in ihren jeweiligen Ansässigkeitsstaaten Verluste, die sich auf 100 Millionen Pfund summierten. Bis zum 31.12.2001 hat Marks & Spencer schließlich ihre französische Tochtergesellschaft verkauft, und sowohl die deutsche als auch die belgische Tochtergesellschaft hatten jeweils ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt.
Daraufhin beabsichtigte Marks & Spencer die bei den Auslandstöchtern angehäuften Verluste in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen im Rahmen des britischen Konzernbesteuerungsregimes im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft – also Großbritannien – zu berücksichtigen, da diese Verluste in den Ansässigkeitsstaaten der Tochtergesellschaften nicht mehr ausgleichsfähig waren. Dabei stützte sich Marks & Spencer auf das britische Gruppenbesteuerungssystem des group relief, das es über einen sog. Konzernabzug ermöglicht, Gewinne und Verluste innerhalb einer Gruppe auf Antrag zu verrechnen.
1 Die Bedeutung der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung in Europa: Einleitende Darlegung der Relevanz grenzüberschreitender Verlustverrechnung infolge der europäischen Integration und der wirtschaftlichen Krisen.
2 Anforderungen an die Verlustverrechnung: Erörterung der verfassungsrechtlichen, unionsrechtlichen und ökonomischen Prinzipien, die an ein steuerliches Verlustverrechnungssystem gestellt werden.
3 Der Ausgangsfall: Die Rechtssache Marks & Spencer: Analyse des grundlegenden Urteils zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung, inklusive Sachverhalt und der rechtlichen Beurteilung durch den EuGH.
4 Die Rechtssache Lidl Belgium – Übertragung der Marks & Spencer–Grundsätze auf den Betriebsstättenfall?: Untersuchung der Anwendung der Marks & Spencer-Rechtsprechung auf den speziellen Fall von ausländischen Betriebsstätten.
5 Offene Fragen aus den Grundsatzentscheidungen Marks & Spencer und Lidl Belgium: Identifikation und Diskussion der verbleibenden Auslegungslücken hinsichtlich der Definition und Handhabung finaler Verluste.
6 Ermöglichen die Grundsatzentscheidungen eine doppelte Verlustnutzung?: Diskussion von Gestaltungsmöglichkeiten, die eine doppelte Verlustnutzung im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts oder spezieller Rechtsprechung erlauben könnten.
7 Reformnotwendigkeit der bestehenden deutschen Organschaftsregelungen: Analyse des Reformbedarfs aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben und Vorstellung möglicher Lösungsansätze.
8 Belastungsvergleich verschiedener Gruppenbesteuerungssyteme: Quantitative Analyse der steuerlichen Auswirkungen verschiedener Systeme anhand eines Kapitalwertmodells.
9 Quo vadis grenzüberschreitende Verlustnutzung?: Zusammenfassender Ausblick auf die zukünftige Entwicklung und Handhabung der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung in Europa.
Grenzüberschreitende Verlustverrechnung, EuGH-Rechtsprechung, Marks & Spencer, Lidl Belgium, finale Verluste, Niederlassungsfreiheit, Gruppenbesteuerung, Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Konzernabzug, Steuerwettbewerb, Betriebsstätten, Double-Dip-Effekt, Investitionsneutralität, GKKB.
Die Arbeit analysiert die Problematik der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten innerhalb der EU unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsprechung.
Die zentralen Themen sind die Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung (insb. Marks & Spencer und Lidl Belgium), die Definition finaler Verluste und die Analyse der deutschen Organschaftsregelungen im Lichte des Unionsrechts.
Ziel ist es, die Vorgaben des EuGH für die grenzüberschreitende Verlustverrechnung aufzuzeigen, verbleibende Unklarheiten bei der Anwendung auf nationales Recht zu identifizieren und Handlungsempfehlungen zur unionsrechtskonformen Ausgestaltung zu geben.
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende und analytische Arbeit, die durch eine quantitative Modellrechnung (Kapitalwertberechnungen) ergänzt wird, um die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Systeme zu vergleichen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der EuGH-Urteile, die Analyse von Auslegungslücken bei der Bestimmung finaler Verluste, die Diskussion der Organschaftsreform sowie einen Vergleich verschiedener Gruppenbesteuerungsmodelle.
Zu den prägenden Begriffen gehören die finale Verlustnutzung, der Ultima-Ratio-Gedanke, die Niederlassungsfreiheit sowie die Konzernbesteuerung.
Finale Verluste liegen vor, wenn alle Möglichkeiten zur Verlustnutzung im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft ausgeschöpft wurden und zukünftig keine weiteren Nutzungsmöglichkeiten bestehen.
Das österreichische Modell dient als Praxisbeispiel für ein grenzüberschreitendes Gruppenbesteuerungssystem, das durch den Verzicht auf den doppelten Inlandsbezug und den GAV eine Vorbildfunktion einnehmen kann.
Der Double-Dip-Effekt beschreibt eine steuerliche Gestaltungsform, bei der Verluste durch die Kombination verschiedener nationaler Regelungen und dem Finalitätskonzept des EuGH faktisch doppelt genutzt werden können.
Die deutsche Organschaft steht aufgrund des Erfordernisses eines Gewinnabführungsvertrags und des doppelten Inlandsbezugs unter starkem Druck, da diese Regelungen nach Ansicht vieler Experten die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit verletzen.
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