Bachelorarbeit, 2013
71 Seiten, Note: 1,1
1. Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Forschungsstand
1.3 Vorgehensweise und Fallbeispiel
2. Begriffsdefinition und Theorie
2.1 Begriffsdefinitionen
2.2 Theorie: Akteurszentrierter Institutionalismus und das In- und Output-Konzept der komplexen Demokratietheorie nach Scharpf
3. Rahmenbedingungen und Akteure in der Kommunalpolitik
3.1 Der institutionelle Rahmen der Gemeinde und Gemeindevertretung: Rechtliche Grundlagen, Aufgaben, Finanzierung und Organisation
3.2 Historie der Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel auf kommunaler Ebene
3.3 Akteure und Akteurskonstellationen: Etablierte und Newcomer inner- und außerhalb der Gemeindevertretungen
4. Auswirkungen der Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein
4.1 Veränderte Zusammensetzungen der Gemeindevertretungen in Städten ab 20.000 Einwohnern
4.2 Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern: Beispiel Nordrhein-Westfalen
4.3 Fallstudie Lübeck
5. Fazit
Die Arbeit untersucht demokratietheoretisch, inwieweit die Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein tatsächlich zu einer Erhöhung der Chancen- und Stimmengleichheit beigetragen hat, ohne dass begleitende strukturelle Änderungen erfolgten.
3.1 Der institutionelle Rahmen der Gemeinde und Gemeindevertretung: Rechtliche Grundlagen, Aufgaben, Finanzierung und Organisation
Der Kommunalpolitik wird aufgrund ihrer verwaltenden Tätigkeit staatlicher Aufgaben und der defizitären Haushalte meist wenig Gestaltungsspielraum zugeschrieben. Die sinkende Wahlbeteiligung deutet darauf hin, dass die Bürger ihre Einflussnahme auf die Politik unterschätzen, obwohl die Politik direkt vor Ort stattfindet und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem eigenen Lebensumfeld steht. Der Gemeinde oder Kommune (lateinisch communis: allgemein, gemeinschaftlich) obliegt laut Grundgesetz das Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Ihr muss „das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Art. 28 Abs. 2 GG).
Auch die Europäische Union (EU) setzt nach der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung ausdrücklich auf das Recht der Kommunen, die örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln (Art. 2, seit 1985) (vgl. Naßmacher/Naßmacher 2007: 19). Die Kommune als kleinste Einheit des politischen Systems sorgt mit ihrer Dezentralität für eine direkte und effiziente Erledigung der öffentlichen Aufgaben. Die Gemeindeverwaltung untersteht zwar dem Aufsichts- und Weisungsrecht des Landes, dennoch kann sie vor Ort flexibel handeln und auf die regionalen Erfordernisse eingehen (vgl. ebd.: 22). Auf kommunaler Ebene besteht zudem die größte Chance, den Bürger direkt in die politischen Prozesse mit einzubinden.
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Fragestellung zur Abschaffung der Sperrklausel ein, umreißt den Forschungsstand und erläutert die methodische Vorgehensweise sowie die Auswahl des Fallbeispiels Lübeck.
2. Begriffsdefinition und Theorie: Hier werden zentrale Begriffe definiert und Scharpfs akteurszentrierter Institutionalismus sowie sein In- und Output-Konzept als theoretischer Analyserahmen vorgestellt.
3. Rahmenbedingungen und Akteure in der Kommunalpolitik: Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalpolitik sowie die Historie der Sperrklausel-Abschaffung und stellt die Akteurskonstellationen vor.
4. Auswirkungen der Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein: Es erfolgt eine Analyse der veränderten Gremienzusammensetzungen, ein Vergleich mit Nordrhein-Westfalen und eine detaillierte Fallstudie zur Situation in Lübeck.
5. Fazit: Das Fazit bestätigt die Hypothese, dass die Abschaffung der Sperrklausel ohne strukturelle Anpassungen die Chancen- und Stimmengleichheit in der praktischen Politik nicht im erhofften Maße erhöht hat.
Kommunalpolitik, Fünf-Prozent-Sperrklausel, Schleswig-Holstein, Stimmengleichheit, Chancengleichheit, Lübeck, Akteurszentrierter Institutionalismus, Kommunalwahl, Gemeindevertretung, Fraktionsstatus, Politikverdrossenheit, Demokratie, Partizipation, Funktionsfähigkeit, Politikzyklus
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein auf die demokratische Qualität und die Arbeitsweise kommunaler Parlamente.
Zentral sind Fragen der Chancengleichheit von Parteien, der Stimmengleichheit der Wähler, die Funktionsfähigkeit von Gemeindevertretungen und die Veränderung von Akteurskonstellationen durch den Einzug kleinerer Gruppierungen.
Das Ziel ist die Beantwortung der Forschungsfrage, inwieweit sich die Chancen- und Stimmengleichheit durch die Abschaffung der Sperrklausel in der Praxis tatsächlich erhöht hat.
Die Autorin wählt einen deskriptiven Ansatz, der quantitative Daten wie Wahlergebnisse und Antragsstatistiken mit qualitativen Daten aus Fachliteratur, Ratsdokumenten und Experteninterviews kombiniert.
Der Hauptteil umfasst theoretische Grundlagen, eine historische Einordnung, die quantitative Analyse der Parlamentszusammensetzung in Schleswig-Holstein, einen Ländervergleich mit Nordrhein-Westfalen sowie eine tiefgehende Fallstudie der Hansestadt Lübeck.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Kommunalpolitik, Sperrklausel, Chancengleichheit, Stimmengleichheit und akteurszentrierter Institutionalismus charakterisieren.
Lübeck dient als konkretes Beispiel, um zu illustrieren, wie sich die veränderte Zusammensetzung der Bürgerschaft auf Entscheidungsprozesse und die Möglichkeiten kleiner Fraktionen auswirkt.
Die Autorin stellt fest, dass neue Parteien zwar mehr Pluralität einbringen, jedoch oft inhaltlich den Etablierten ähneln und aufgrund mangelnder Ressourcen sowie fehlender struktureller Anpassungen kaum echten Einfluss auf die politische Agenda nehmen können.
Die Schlussfolgerung ist kritisch: Die bloße juristische Abschaffung der Klausel reicht nicht aus, um die demokratische Teilhabe praktisch zu verbessern, solange die strukturellen Rahmenbedingungen der Parlamentsarbeit unverändert bleiben.
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