Bachelorarbeit, 2013
53 Seiten, Note: 1,3
Einleitung
1. Theoretischer Teil
1.1. Das Bildungssystem in der BRD – Aufbau in einem föderalen System
1.2. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in privater Trägerschaft
1.3. Staatliche Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
1.4. Zusammenfassung
2. Empirischer Teil
2.1. Die Erhebungsmethode
2.2. Das Erhebungsinstrument
2.3. Die Stichprobe
2.4. Datenerhebung
2.5. Datenanalyse
2.6. Darstellung der Daten
2.7. Interpretation und Schlussfolgerung
2.7.1. Interview 1
2.7.2. Interview 2
3. Fazit und Ausblick
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die strukturellen und ressourcenbezogenen Unterschiede zwischen privaten und staatlichen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Bundesland Sachsen-Anhalt. Das primäre Forschungsziel besteht darin zu klären, wie sich die jeweilige Trägerschaft auf die materielle und personelle Ausstattung auswirkt und inwieweit pädagogische Freiräume durch die geltende Gesetzeslage beeinflusst werden.
1.1. Das Bildungssystem in der BRD – Aufbau in einem föderalen System
Das Bildungssystem der BRD ist vielgliedrig und zum Teil, durch die Hoheit der einzelnen Bundesländer, auch sehr undurchsichtig. Im Folgenden soll nun versucht werden eine Darstellung des allgemeinbildenden Schulsystems kurz zu skizzieren und die bestehenden Strukturmerkmale aufzuzeigen.
In Deutschland gilt seit der Weimarer Verfassung 1919 die allgemeine Schulpflicht. Sie setzt mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres ein und von da an umfasst sie in den meisten Bundesländern zwölf Jahre. Neun dieser Jahre – in manchen Bundesländern auch zehn – müssen an allgemeinbildenden Schulen absolviert werden. Jedes Kind beginnt seine Schullaufbahn in der Grundschule. Hat ein Kind aufgrund einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung Schwierigkeiten dem Unterricht der allgemeinbildenden Schule folgen zu können, so gibt es unterschiedliche Förderschulen, die es besuchen kann. Es besteht, je nach Art der Diagnose, die Möglichkeit sofort in eine der zuständigen Förderschulen eingeschult zu werden oder aber von einer allgemeinbildenden Schule überwiesen zu werden. Noch gibt es Förderschulen mit den verschiedensten Förderschwerpunkten, wie zum Beispiel mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sehen, Hören, geistige Entwicklung u.a. Der Trend geht allerdings dahin, dass Kinder mit einem Förderbedarf nicht mehr in die jeweilige Förderschule eingeschult werden, sondern integrativ gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf in allgemeinbildende Schulen unterrichtet werden.
Im Anschluss an die vier Jahre der Grundschule (in Berlin und Brandenburg sind es sechs Jahre) stehen im Bereich der Sekundarstufe I (Klassen fünf bis zehn) und II (Klassen elf bis dreizehn) fünf verschiedene Schulformen zur Verfügung. Diese Schulformen sind jedoch nicht einheitlich in den verschiedenen Bundesländern. So gibt es in Bayern beispielsweise nur die drei tradierten Schulformen Haupt- und Realschule und das Gymnasium. In Hessen wiederum gibt es zusätzlich noch die Gesamtschule. In allen fünf neuen Bundesländern gibt es lediglich Gymnasium und eine Schulform, die Haupt- und Realschule miteinander verbindet. Eine unheimliche Fülle von Angeboten breitet sich aus, die lediglich einen gemeinsamen Nenner – sieht man mal von den Förderschulen ab – im Gymnasium findet.
Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, ob private Förderschulen bessere Bedingungen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bieten und definiert das Ziel, diese Unterschiede in Sachsen-Anhalt zu untersuchen.
1. Theoretischer Teil: Dieses Kapitel erläutert das föderale Bildungssystem der BRD und analysiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die ressourcenbezogenen Unterschiede zwischen privater und staatlicher Trägerschaft.
2. Empirischer Teil: Dieser Abschnitt beschreibt die qualitative Forschungsmethodik mittels Leitfadeninterviews und dokumentiert die Analyse der erhobenen Daten unter Anwendung der Grounded Theory.
3. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen, bewertet die Vor- und Nachteile beider Schulformen und diskutiert die Rolle von Privatschulen als Ergänzung zum staatlichen System.
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Die Arbeit untersucht die Unterschiede zwischen privaten und staatlichen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Zentrale Themen sind die gesetzlichen Vorgaben, die personelle und materielle Ressourcenausstattung sowie der Vergleich der organisatorischen Freiheiten beider Schulformen.
Ziel ist es, objektiv zu klären, ob sich die Trägerschaft einer Förderschule signifikant auf die Qualität und Gestaltung der pädagogischen Arbeit und die Ausstattung auswirkt.
Der empirische Teil nutzt die qualitative Sozialforschung, insbesondere Leitfadeninterviews mit Schulleitern, die mittels Grounded Theory ausgewertet wurden.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Aufarbeitung der rechtlichen Grundlagen in Sachsen-Anhalt und eine empirische Analyse, in der Experten ihre Sicht auf die Unterschiede darlegen.
Wichtige Begriffe sind Förderschule, geistige Entwicklung, Trägerschaft, Sachsen-Anhalt, Ressourcen, Inklusion und Grounded Theory.
Während staatliche Schulen Lehrkräfte zugewiesen bekommen, haben Privatschulen mehr Flexibilität bei der Auswahl und Einstellung von Personal, unterliegen jedoch strengen Anforderungen an die pädagogische Ausbildung.
Diese Sätze sind das zentrale Finanzierungsinstrument des Landes, das es privaten Schulen ermöglicht, Personal- und Sachkosten zu decken und ihr Budget eigenständig zu verwalten.
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