Sammelband, 2014
319 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
KAPITEL I
GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand und Zielsetzung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
KAPITEL II
SICHERHEIT, VERANTWORTUNG, FREIER WARENVERKEHR
Artikel 3 Sicherheit
Artikel 4 Verantwortliche Person
Artikel 5 Verpflichtungen von verantwortlichen Personen
Artikel 6 Verpflichtungen der Händler
Artikel 7 Identifizierung innerhalb der Lieferkette
Artikel 8 Gute Herstellungspraxis
Artikel 9 Freier Warenverkehr
KAPITEL III
SICHERHEITSBEWERTUNG, PRODUKTINFORMATIONSDATEI, NOTIFIZIERUNG
Artikel 10 Sicherheitsbewertung
Artikel 11 Produktinformationsdatei
Artikel 12 Probenahme und Analyse
Artikel 13 Notifizierung
KAPITEL IV
EINSCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMTE STOFFE
Artikel 14 Einschränkungen für in den Anhängen aufgeführte Stoffe
Artikel 15 Als CMR-Stoffe eingestufte Stoffe
Artikel 16 Nanomaterialien
Artikel 17 Spuren verbotener Stoffe
CHAPTER V
TIERVERSUCHE
Artikel 18 Tierversuche
KAPITEL VI
INFORMATIONEN FÜR DIE VERBRAUCHER
Artikel 19 Kennzeichnung
Artikel 20 Werbeaussagen
Artikel 21 Zugang der Öffentlichkeit zur Information
KAPITEL VII
MARKTÜBERWACHUNG
Artikel 22 Marktkontrolle
Artikel 23 Meldung ernster unerwünschter Wirkungen
Artikel 24 Angaben über Stoffe
KAPITEL VIII
NICHTEINHALTUNG, SCHUTZKLAUSEL
Artikel 25 Nichteinhaltung durch die verantwortliche Person
Artikel 26 Nichteinhaltung durch die Händler
Artikel 27 Schutzklausel
Artikel 28 Gute Verwaltungspraxis
KAPITEL IX
ZUSAMMENARBEIT DER VERWALTUNGEN
Artikel 29 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
Artikel 30 Zusammenarbeit bei der Überprüfung der Produktinformationsdatei
KAPITEL X
DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN, SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 31 Änderung der Anhänge
Artikel 32 Ausschussverfahren
Artikel 33 Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen von Bestandteilen
Artikel 34 Zuständige Behörden, Giftnotrufzentralen oder gleichartige Stellen
Artikel 35 Jährlicher Bericht über Tierversuche
Artikel 36 Förmlicher Widerspruch gegen harmonisierte Normen
Artikel 37 Sanktionen
Artikel 38 Aufhebung
Artikel 39 Übergangsbestimmungen
Artikel 40 Inkrafttreten und Anwendungsbeginn
Anhänge
Anhang I SICHERHEITSBERICHT FÜR KOSMETISCHE MITTEL
Präambel der Anhänge II bis VI
Anhang II LISTE DER STOFFE, DIE IN KOSMETISCHEN MITTELN VERBOTEN SIND
Anhang III LISTE DER STOFFE, DIE KOSMETISCHE MITTEL NUR UNTER EINHALTUNG DER ANGEGEBENEN EINSCHRÄNKUNGEN ENTHALTEN DÜRFEN
Anhang IV LISTE DER IN KOSMETISCHEN MITTELN ZUGELASSENEN FARBSTOFFE
Anhang V LISTE DER IN KOSMETISCHEN MITTELN ZUGELASSENEN KONSERVIERUNGSSTOFFE
Anhang VI LISTE DER IN KOSMETISCHEN MITTELN ZUGELASSENEN UV-FILTER
Anhang VII AUF VERPACKUNGEN/BEHÄLTERN VERWENDETE SYMBOLE
Das Ziel dieser Verordnung ist die Harmonisierung der Rechtsvorschriften für kosmetische Mittel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, um einen sicheren Binnenmarkt zu gewährleisten und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu garantieren. Dabei werden Verfahren vereinfacht, Begrifflichkeiten vereinheitlicht und der Verwaltungsaufwand reduziert.
Artikel 3 Sicherheit
Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte:
a) Aufmachung, einschließlich Übereinstimmung mit der Richtlinie 87/357/EWG;
b) Kennzeichung;
c) Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen;
d) alle sonstigen Angaben oder Informationen seitens der in Artikel 4 näher bezeichneten verantwortlichen Person.
Die Anbringung von Warnhinweisen entbindet die in den Artikeln 2 und 4 näher bezeichneten Personen nicht von der Verpflichtung, die übrigen Anforderungen dieser Verordnung zu beachten.
KAPITEL I: Definiert den Geltungsbereich der Verordnung und legt zentrale Begriffsbestimmungen fest.
KAPITEL II: Regelt die Sicherheitsanforderungen, Verantwortlichkeiten der Akteure sowie den freien Warenverkehr.
KAPITEL III: Beschreibt die Anforderungen an die Sicherheitsbewertung, die Produktinformationsdatei und die Notifizierung.
KAPITEL IV: Enthält spezifische Einschränkungen für Stoffe, Nanomaterialien und CMR-Stoffe.
CHAPTER V: Legt das Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel und deren Bestandteile fest.
KAPITEL VI: Definiert Anforderungen an die Kennzeichnung, Werbeaussagen und den Informationszugang für Verbraucher.
KAPITEL VII: Regelt die behördliche Marktkontrolle und die Meldepflicht bei unerwünschten Wirkungen.
KAPITEL VIII: Legt Maßnahmen bei Nichteinhaltung und Schutzklauseln fest.
KAPITEL IX: Behandelt die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden.
KAPITEL X: Regelt Durchführungsmaßnahmen und Schlussbestimmungen.
Kosmetische Mittel, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Produktsicherheit, Sicherheitsbewertung, Verantwortliche Person, Produktinformationsdatei, Nanomaterialien, Tierversuchsverbot, CMR-Stoffe, Marktüberwachung, Kennzeichnung, Verbraucherschutz, Inhaltsstoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe.
Es handelt sich um die konsolidierte Fassung der EU-Verordnung 1223/2009 über kosmetische Mittel, die den Rechtsrahmen für den europäischen Kosmetikmarkt definiert.
Die Arbeit behandelt Sicherheitsanforderungen, Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette, Stoffbeschränkungen, Produktkennzeichnung und Verfahren zur Marktkontrolle.
Das Hauptziel ist die Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus für Verbraucher bei gleichzeitigem reibungslosem Funktionieren des Binnenmarktes.
Die Verordnung setzt auf eine umfassende Sicherheitsbewertung durch qualifizierte Personen auf Basis toxikologischer Profile und des aktuellen wissenschaftlichen Wissensstands.
Der Hauptteil gliedert sich in Kapitel, die von den Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten bis hin zur Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden reichen.
Wichtige Begriffe sind u.a. „verantwortliche Person“, „Sicherheitsbericht“, „Produktinformationsdatei“, „CMR-Stoffe“ sowie „Nanomaterialien“.
Die Anhang III-Listen differenzieren oft nach der Art des Mittels hinsichtlich der zulässigen Höchstkonzentrationen, da oxidativer Gebrauch andere Risikoprofile birgt.
Die Anhänge enthalten verbindliche Listen (z.B. verbotene Stoffe, zugelassene Farbstoffe), die für die Konformität eines kosmetischen Mittels entscheidend sind.
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