Sammelband, 2014
93 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Diese Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 hat das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft der Gemeinschaft zu sichern. Sie beinhaltet umfassende Regelungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich der Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten, sowie die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Zusatzstoffen. Die Verordnung strebt nach Harmonisierung der Vorschriften in allen Mitgliedstaaten und der Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion.
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Pflanzenschutzmittel, Wirkstoffe, Safener, Synergisten, Beistoffe, Zusatzstoffe, Zulassung, Genehmigung, Inverkehrbringen, Verwendung, Gesundheit, Tier, Umwelt, Vorsorgeprinzip, Harmonisierung, Binnenmarkt, landwirtschaftliche Produktion, Rückstände, Risikominimierung, gegenseitige Anerkennung, Parallelhandel, Notfälle, Überwachung, Kontrolle, Datenaustausch, Datenschutz, Kennzeichnung, Werbung.
Sie soll ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten und gleichzeitig den freien Warenverkehr von Pflanzenschutzmitteln in der EU harmonisieren.
Ein Wirkstoff ist die chemische Substanz, die auf EU-Ebene genehmigt wird. Das Pflanzenschutzmittel ist das fertige Produkt, das in den einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen werden muss.
Ein Verfahren, bei dem ein Mitgliedstaat die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels aus einem anderen Mitgliedstaat derselben Zone übernimmt.
Wirkstoffe mit bestimmten bedenklichen Eigenschaften, die durch sicherere Alternativen ersetzt werden sollen, sobald diese verfügbar sind.
Es dient dazu, Risiken für die Gesundheit und Umwelt proaktiv zu minimieren, auch wenn noch wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen.
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