Bachelorarbeit, 2014
43 Seiten, Note: 1
1 Relevanz des Themas
1.1 Persönliche Relevanz
1.2 Allgemeine Relevanz
2 Forschungsfragen und Methodik
2.1 Forschungsinteresse und Problemstellung
2.2 Methode
2.3 Besprechung der gefundenen Literatur und Forschungslage
3 Zentrale Begriffe und Konzepte
3.1 Konkordat (in seiner allgemeinen Bedeutung)
3.2 Heiliger Stuhl
3.3 Staatskirchenrecht
4 Das Konkordat vom 18. August 1855 mit der österreichischen Monarchie
4.1 Die Ausgangslage
4.2 Krise und Lösung des Konkordats von 1855
5 Historische und rechtliche Grundlagen der Staat-Kirche-Beziehungen vor 1933/34
5.1 Die Erste Republik (1918-1933)
5.2 Staatskirchenrechtliche Entwicklungen von 1918 bis 1933/34
6 Das österreichische Konkordat von 1933/34
6.1 Die Phase der Genese (von 1929 bis Mai 1934)
6.1.1 Erste Initiative
6.1.2 Der Beginn der offiziellen Verhandlungen
6.1.3 Die mündlichen Verhandlungen in Rom im April 1933
6.1.4 Ratifizierung
6.2 Die NS-Zeit (1938-1945)
6.3 Das Konkordat in der Zweiten Republik (1945-heute)
6.3.1 Der Anerkennungsbeschluss von 1957
6.3.2 Die Zusatzprotokolle
7 Erörterung der Ergebnisse in Hinblick auf die Forschungsfragen
Die Arbeit untersucht die Entstehungsgeschichte des österreichischen Konkordats von 1933/34 und geht dabei der zentralen Forschungsfrage nach, ob das Abkommen zu Recht als bloßes Relikt ständestaatlicher bzw. faschistischer Kirchenpolitik zu bewerten ist, wie es häufig in der öffentlichen Debatte unterstellt wird.
6.1.3 Die mündlichen Verhandlungen in Rom im April 1933
Nach dem Einlangen einer Vatikannote im März 1933 „stand endgültig fest, daß die Konkordatsverhandlungen nur mehr mündlich weitergeführt würden. Die Vorbereitungen dazu sind zunächst unberührt von den innenpolitischen Ereignissen getroffen worden.“ Das ist durchaus bemerkenswert, denn genau in jene Zeit fällt der als „Selbstausschaltung des Nationalrats“ bezeichnete Zwischenfall im Parlament, infolge dessen die Regierung Dollfuß beschloss, „vorläufig mit Notverordnungen aufgrund des aus der Monarchie rezipierten KwEG zu regieren.“
Der österreichische Bundeskanzler hielt sich vom 11. bis 17. April 1933 in Rom auf. Diese Zeit nutzte Dollfuß, „um bei Ministerpräsident Mussolini, dem Unterstaatssekretär Suvich und einer Reihe leitender politischer Persönlichkeiten Italiens Verständnis für die außen- wie innenpolitische Lage Österreichs angesichts der drohenden Gefahr einer Machtergreifung durch den Nationalsozialismus zu finden und Zusagen für die Unterstützung der Selbständigkeit Österreichs zu erhalten.“
Im Vatikan traf Dollfuß mehrmals mit dem Kardinalstaatssekretär zusammen – am Ostermontag sogar vier Stunden lang. Und fast eine Stunde sprach er mit dem Heiligen Vater „‚in aller Offenheit‘ über ‚unsere Lage, insbesondere auch Nazi‘ und die Frage der Stellung der Kirche in Deutschland.“ Dollfuß traf in Rom auch mit Vizekanzler von Papen zusammen, welcher seit dem 9. April 1933 ebenfalls in Konkordatsverhandlungen mit Pacelli eingetreten war, die am 8. Juli 1933, drei Tage nach der Selbstauflösung der Zentrumspartei, zur Paraphierung des Reichskonkordates führten. Dollfuß hatte weiterhin Begegnungen mit den Botschaftern Frankreichs, Englands und des Deutschen Reiches, bei welchen er ebenfalls für die Erhaltung der Souveränität Österreichs plädiert. Daraus folgt: „Nicht die Konkordatsverhandlungen standen also im Vordergrund dieser Reise des Bundeskanzlers, sondern die Festigung der Position der österreichischen Regierung nach der Selbstausschaltung des Parlaments.“
Relevanz des Themas: Der Autor erörtert die persönliche und allgemeine Bedeutung des österreichischen Konkordats von 1933/34 und weist auf die Diskrepanz zwischen öffentlicher Kritik und tatsächlicher rechtlicher Relevanz hin.
Forschungsfragen und Methodik: Hier werden die Hypothese der Arbeit sowie die Fallstudienmethode und die ereignisgeschichtliche Rekonstruktion als wissenschaftliches Vorgehen dargelegt.
Zentrale Begriffe und Konzepte: Dieser Abschnitt definiert die für die Arbeit essenziellen Begriffe Konkordat, Heiliger Stuhl und Staatskirchenrecht.
Das Konkordat vom 18. August 1855 mit der österreichischen Monarchie: Das Kapitel behandelt die historische Ausgangslage des josephinischen Kirchenregiments sowie die Entstehung und das Scheitern des Konkordats von 1855.
Historische und rechtliche Grundlagen der Staat-Kirche-Beziehungen vor 1933/34: Hier werden die politische Situation der Ersten Republik und die damit verbundenen kirchenrechtlichen Entwicklungen analysiert.
Das österreichische Konkordat von 1933/34: Das Hauptkapitel detailliert die Entstehungsphase, die offiziellen Verhandlungen, die Ratifizierung sowie die Auswirkungen der NS-Zeit und die Fortführung des Konkordats in der Zweiten Republik.
Erörterung der Ergebnisse in Hinblick auf die Forschungsfragen: Der Autor resümiert die gewonnenen Erkenntnisse und bestätigt seine Hypothese, dass das Konkordat kein bloßes Relikt ständestaatlicher Politik ist.
Konkordat, Österreich, Staat-Kirche-Beziehung, Staatskirchenrecht, Engelbert Dollfuß, Vatikan, Heiliger Stuhl, Konkordat 1933/34, Konkordat 1855, Eherecht, Völkerrecht, Ständestaat, Zeitgeschichte, Rechtsgeschichte, Souveränität.
Die Bachelorarbeit setzt sich mit der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Einordnung des österreichischen Konkordats von 1933/34 auseinander und bewertet dessen Rolle in der österreichischen Geschichte.
Zu den Schwerpunkten gehören das Konkordatsrecht, die historische Entwicklung der Staat-Kirche-Beziehungen in Österreich, die Rolle des Heiligen Stuhls sowie die politische Transformation Österreichs zwischen den Weltkriegen.
Das Hauptziel ist es, den Vorwurf zu entkräften, dass das Konkordat von 1933/34 ausschließlich ein Produkt der autoritären Diktatur des Ständestaates war, und stattdessen dessen Entwicklungslinien aufzuzeigen.
Die Arbeit nutzt die Fallstudienmethode, kombiniert mit einer analytischen Ereignisrekonstruktion und einer historischen Quellenanalyse.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Genese des Konkordats von 1929 bis 1934, die historischen Vorläufer, die Auswirkungen der NS-Zeit sowie die Bedeutung der Nachkriegs-Zusatzprotokolle.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Konkordat, Staatskirchenrecht, Dollfuß, Vatikan und Rechtsgeschichte charakterisiert.
Die Analyse des Konkordats von 1855 dient als notwendige historische Basis, um die Motivation und die Entstehungsbedingungen des späteren Konkordats von 1933/34 besser zu verstehen.
Die Arbeit zeigt, dass während der NS-Besatzung ein konkordatsfreier Zustand herrschte, der für eine radikale Umgestaltung des Eherechts genutzt wurde.
Die Zusatzprotokolle, insbesondere der Vermögensvertrag von 1960, dienten der Konsolidierung der Konkordatsbeziehungen und führten zu einer historischen Bereinigung von Vermögensfragen zwischen Staat und Kirche.
Der Autor bezeichnet die zeitliche Nähe der Kundmachung als einen „Geburtsfehler“, der den Vertrag fälschlicherweise in ein schiefes Licht rückt, wobei er betont, dass der inhaltliche Kern des Konkordats davon unberührt bleibt.
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