Bachelorarbeit, 2014
70 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Möglichkeiten der Schuldenregulierung für Privatpersonen in Deutschland
2.1 Angesprochener Personenkreis
2.2 Verbraucherinsolvenzverfahren
2.2.1 Ablauf des Verfahrens
2.2.1.1 Außergerichtlicher Einigungsversuch
2.2.1.2 Eröffnungsantrag und gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
2.2.1.3 Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren
2.2.1.4 Wohlverhaltensphase
2.3 Verfahrenskosten und Stundungsmöglichkeiten
2.4 Änderungen des Insolvenzrechts ab dem 01.07.2014
3. Möglichkeiten der Schuldenregulierung für Privatpersonen in Belgien
3.1. Angesprochener Personenkreis
3.2. Ablauf des Prozesses
3.2.1 Der Antrag an das Gericht
3.2.2 Der gütliche Tilgungsplan
3.2.3 Der gerichtliche Tilgungsplan
3.2.3.1 Gerichtlicher Tilgungsplan ohne Ermäßigung
3.2.3.2 Gerichtlicher Tilgungsplan mit Ermäßigung
3.2.4 Der komplette Schuldenerlass
3.2.5 Beendigung des Verfahrens
3.3. Die Rolle des Schuldenvermittlers
3.4. Die Verfahrenskosten
4. Möglichkeiten der Schuldenregulierung für Privatpersonen in den Niederlanden
4.1 Angesprochener Personenkreis
4.2 Schuldenregelung
4.2.1 Schuldenregelung auf Basis einer geregelten Rückzahlung
4.2.2 Schuldregelung auf Basis einer Sanierung der Schulden
4.2.3 Schuldregelung auf Basis einer Sanierung mit Ablösebetrag
4.2.4 Vergütungen
4.3 „Wet schuldsanering natuurlijke personen (WSNP)“
4.3.1 Ablauf des WSNP
4.3.1.1 Antrag auf gesetzliche Schuldensanierung
4.3.1.2 Verfahrensrichter und Treuhänder
4.3.1.3 gerichtlicher Einigungsversuch
4.3.1.4 Bestandsaufnahme und Schuldensanierungsplan
4.3.1.5 Ausführungsphase
4.3.1.6 Restschuldbefreiung
4.3.2 Verfahrenskosten
5. Grenzen überschreitende Möglichkeiten für die Klienten
5.1 Europäisches Recht
5.1.1 Allgemeine Personenfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit
5.2.1 Verordnung 1346/2000 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über Insolvenzverfahren
5.2 Praxisfall
5.2.1 Fallbeschreibung
5.2.2 Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland vor dem 01.07.2014
5.2.3 Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland nach dem 01.07.2014
5.2.4 Kollektive Schuldenregelung in Belgien
5.2.5 WSNP oder Schuldenregelung in den Niederlanden
5.3 Fazit Praxisfall
6. Abschlussfazit
Die Arbeit untersucht und vergleicht die Möglichkeiten der Schuldenregulierung für Privatpersonen in der Euregio-Maas-Rhein (Deutschland, Belgien, Niederlande). Ziel ist es, Schuldnerberatern einen Überblick zu verschaffen, um Klienten, die einen Wohnortwechsel innerhalb dieser Region planen, fundiert über die Auswirkungen auf ihre Entschuldungsmöglichkeiten beraten zu können.
2.2.1.1 Außergerichtlicher Einigungsversuch
Die außergerichtliche Einigung ist somit der erste Schritt auf dem Weg zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Dabei sollte der Schuldner die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen, denn nur diese kann im Falle eines Scheiterns dieses auch dokumentieren. Das ist für den Antrag auf Verbraucherinsolvenz zwingend notwendig. Was eine geeignete Stelle ist, bestimmt, wie oben schon beschrieben, die Landesvorschrift AV-AGInsO.
Der außergerichtliche Einigungsversuch birgt aber neben der Tatsache, dass er Voraussetzung für den Zugang zum gerichtlichen Verfahren ist, auch einige Vorteile.
„Aus Sicht der Schuldner- und Insolvenzberatung ist die außergerichtliche Einigung insbesondere deshalb vorzuziehen, weil die Vertragsfreiheit einzelfalladäquate Lösungen ermöglicht, der Schuldner psychisch weniger belastet wird, das formstrenge Insolvenzverfahren entfällt und trotzdem auch die Gläubigerinteressen gewahrt werden. Ein fachkundig unterstützter Aushandlungsprozess zwischen (zerstrittenen) Parteien kann manchen Konflikt entschärfen und ermöglicht so dem Schuldner eine Rückkehr zur Normalität“ (Groth et al. 2014, Kap. 6, S. 28).
Doch wie läuft ein außergerichtlicher Einigungsversuch ab? Zunächst ist es erforderlich, eine genaue Aufstellung der aktuellen Forderungssalden (aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten) von den Gläubigern zu erhalten. (vgl. Groth et al. 2014, Kap. 6, S. 29) Auf Grundlage der erhaltenen Angaben wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dabei werden die Verteilungsquoten an den Quoten angelehnt, die auch in einem eventuellen Verbraucherinsolvenzverfahren gelten würden.
„Es entspricht einer `professionellen Ethik´, dass grundsätzlich den Gläubigern im obligatorischen außergerichtlichen Einigungsverfahren keine höheren Tilgungssummen angeboten werden, als das Verwertungsergebnis der 3. Phase (gerichtliches Insolvenzverfahren, d. Verf.) ausmachen würde.“ (Groth et al. 2014, Kap. 6, S. 29).
1. Einleitung: Definiert den Begriff Euregio und erläutert die Relevanz der sozialen Schuldnerberatung in einem grenzüberschreitenden Kontext.
2. Möglichkeiten der Schuldenregulierung für Privatpersonen in Deutschland: Beschreibt das deutsche Verbraucherinsolvenzverfahren, den außergerichtlichen Einigungsversuch sowie die spezifischen gesetzlichen Änderungen zum 01.07.2014.
3. Möglichkeiten der Schuldenregulierung für Privatpersonen in Belgien: Erläutert die kollektive Schuldenregelung in Belgien, das Verfahren vor dem Arbeitsgericht und die Rolle des Schuldenvermittlers.
4. Möglichkeiten der Schuldenregulierung für Privatpersonen in den Niederlanden: Analysiert das niederländische Modell, inklusive der integralen Schuldnerberatung und dem WSNP-Verfahren.
5. Grenzen überschreitende Möglichkeiten für die Klienten: Diskutiert die europäische Freizügigkeit und die EU-Insolvenzverordnung anhand eines Praxisfalles, der die Unterschiede der Entschuldungsszenarien in den drei Ländern verdeutlicht.
6. Abschlussfazit: Fasst die wesentlichen Unterschiede zusammen und betont die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Perspektive in der Schuldnerberatung.
Schuldnerberatung, Euregio, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, Insolvenzrecht, Schuldenregelung, WSNP, kollektive Schuldenregelung, Schuldensanierung, Europäisches Insolvenzrecht, Wohlverhaltensphase, Treuhänder, Überschuldung, Insolvenzverwalter.
Die Arbeit analysiert die verschiedenen Systeme zur Entschuldung von Privatpersonen in der Euregio-Maas-Rhein und untersucht, wie diese bei einem Wohnortwechsel zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden ineinandergreifen.
Die Schwerpunkte liegen auf den jeweiligen nationalen Insolvenzverfahren, der europäischen Freizügigkeit, der Rolle der Schuldnerberatungsstellen sowie den Kostenstrukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Schuldensanierung.
Das Ziel ist es, Schuldnerberatern einen Überblick über die Systeme der Nachbarländer zu geben, damit sie Klienten, die ihren Wohnort über die Grenze verlegen, fundiert zu ihren Möglichkeiten beraten können.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende Analyse sowie die Anwendung der theoretischen Erkenntnisse auf einen konkreten Praxisfall, um die Auswirkungen der verschiedenen Regelungen zu verdeutlichen.
Der Hauptteil gliedert sich in drei Länderkapitel (Deutschland, Belgien, Niederlande) sowie eine Analyse der europäischen Rahmenbedingungen und eines Praxisfalls, der die finanziellen Unterschiede für einen Klienten bei verschiedenen Wohnorten darstellt.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Schuldnerberatung, Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, Euregio, grenzüberschreitende Mobilität und Schuldensanierung.
Die Reform sieht unter anderem die Verkürzung der Laufzeiten der Restschuldbefreiung bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, den Wegfall des speziellen Verbraucherinsolvenzverfahrens und eine Anpassung der Vergütungen für Insolvenzverwalter vor.
Die Niederlande verfolgen einen "integralen Ansatz", der nicht nur die rein finanzielle Entschuldung betrachtet, sondern auch psychosoziale Ursachen und Präventionsmaßnahmen in einem ganzheitlichen System bündelt.
Belgien zeigt im Vergleich der Fallrechnungen tendenziell höhere Rückzahlungsquoten und längere Laufzeiten bei intensiverer Kontrolle durch den Schuldenvermittler, was für den untersuchten Klienten bei einem Umzug eine finanziell schlechtere Position bedeuten würde.
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