Masterarbeit, 2014
57 Seiten
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema der organisierten Kriminalität in Deutschland und Aserbaidschan. Sie analysiert die historische Entwicklung des Phänomens in beiden Ländern, beleuchtet die aktuelle Situation und untersucht die verschiedenen Formen der Beteiligung an kriminellen Straftaten. Im Fokus stehen dabei die Unterscheidung zwischen professionellen Tätergruppen und organisierten Banden, die Rolle der kriminellen Vereinigung und die Bedeutung des Terrorismus im Kontext der organisierten Kriminalität.
Das erste Kapitel bietet eine Einführung in die organisierte Kriminalität als weltweites Phänomen. Im zweiten Kapitel wird die historische Entwicklung der organisierten Kriminalität in Deutschland und Aserbaidschan beleuchtet. Das dritte Kapitel widmet sich der aktuellen Situation in beiden Ländern. Hier werden die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die wichtigsten Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität vorgestellt.
Kapitel B beschäftigt sich mit den verschiedenen Formen der Beteiligung an kriminellen Straftaten. Es werden unterschiedliche Täterrollen und Beteiligungsformen, wie Anstiftung, Beihilfe und Täterschaftliche Mitwirkung, analysiert. Besondere Aufmerksamkeit wird den spezifischen Formen der Tätergruppen in Aserbaidschan geschenkt.
Im Folgenden wird die Bande als eine besondere Form der Tätergruppe untersucht. Es wird die Bedeutung der Struktur und der Bandentaten sowie die rechtliche Einordnung der Bandendelikte in Deutschland und Aserbaidschan beleuchtet.
Das Kapitel über die kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB befasst sich mit dem Begriff der kriminellen Vereinigung, dem Vereinigungszweck, den verschiedenen Formen der Beteiligung und der kriminellen Einheit als Form der Teilnahme.
Schließlich werden die Aspekte des Terrorismus in Deutschland und Aserbaidschan beleuchtet, wobei der Fokus auf der terroristischen Vereinigung in Deutschland nach § 129 a StGB liegt.
Organisierte Kriminalität, Deutschland, Aserbaidschan, Kriminalität, Tätergruppe, Bande, kriminelle Vereinigung, Terrorismus, Anstiftung, Beihilfe, Täterschaft, Rechtsordnung, RiStBV, Art. 35 CM, § 129 StGB, § 129a StGB.
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