Magisterarbeit, 2009
88 Seiten, Note: 2,0
A. Kategorisierung, Begriffsdefinitionen, rechtliche Bestimmungen, Herangehensweise an die Thematik des Vetorechts
I. Historische Heranführung an das Vetorecht des Präsidenten
II. Die Verankerung des Vetorechts in der Verfassung
III. Gerichtsurteile und Vorgangsbestimmungen im Rahmen der reconsideration
IV. Fragestellungen, Hauptthese und Methodik der Arbeit
B. Das Veto als Instrument zur Errichtung einer starken Exekutive in der frühen Republik
I. George Washington: Hüter der Verfassung
II. Die Nullrunden von John Adams und Thomas Jefferson
III. James Madison: erster Vetoschmied
IV. James Monroes Veto: Initiator zukünftiger Vetos gegen Infrastrukturmaßnahmen
V. Die Nullrunde von John Quincy Adams
VI. Andrew Jackson
C. Die Pflicht der Einmischung in die Legislative
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und den Wandel des präsidentiellen Vetorechts in den Vereinigten Staaten von der frühen Republik bis zum Ende der Ära von Andrew Jackson. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie sich das Veto von einer ursprünglich als korrigierend verstandenen "revisionary power" zu einem machtpolitischen Instrument der Exekutive entwickelte.
Die Verankerung des Vetorechts in der Verfassung
Nach dieser historischen Hinführung zur Thematik widmen wir uns nun einer längeren rechtlichen Analyse über das Veto, angefangen mit einer kurzen Untersuchung des Artikel I Abschnitt 7 der Verfassung, der vier Möglichkeiten erläutert, die nach Verabschiedung eines Gesetzes eintreten können. Sobald der Präsident das Gesetz erhält, hat er zehn Tage (Sonntag ausgenommen) Zeit, sich zu entscheiden. Wichtig dabei ist, dass die Zehntagesfrist für den Präsidenten erst ab Erhalt des Dokuments, nicht ab Verabschiedung im Kongress läuft.
Die erste Alternative ist die einfachste und häufigste: der Präsident unterschreibt die Gesetzesvorlage und dieselbe tritt in Kraft.
Die zweite Alternative ist, dass der Präsident sein ordentliches Veto ausdrücklich einlegt. Dabei muss er seine Einwendung(en) gegen die Gesetzesvorlage begründet darlegen. Die Vetobotschaft geht an dasjenige Haus des Kongresses zurück, in dem die Gesetzesvorlage entstand, nicht verabschiedet wurde. In beiden Häusern muss sich im Falle einer Abstimmung jeweils eine Zweidrittelmehrheit unter anwesenden Kongressmitgliedern (siehe dazu Kapitel B II) finden, um das Veto zu überstimmen.
Weiterhin kann der Präsident die Vorlage auf seinem Schreibtisch liegen lassen und einfach nicht unterschreiben. Dann ist das Tagungsverhalten des Kongresses innerhalb der Zehntagesfrist entscheidend, welche der beiden letzten möglichen Alternativen eintritt. Tagt der Kongress auch nach der Frist, so tritt das Gesetz in Kraft, als ob der Präsident es unterschrieben hätte. Dies passiert äußerst selten. Geht allerdings eine Tagungsperiode des Kongresses innerhalb der Zehntagesfrist zu Ende, ist die Gesetzesvorlage gestorben. Dies ist vor allem darin begründet, dass der Präsident bei Kongressabwesenheit keine Möglichkeit hätte, bei Einlegung seines Vetos diese Benachrichtigung der Legislatur zukommen zu lassen, weil diese das Veto außerhalb einer Geschäftsperiode gar nicht entgegen nehmen könnte. Dieses sogenannte pocket veto wird später noch einmal detaillierter aufgegriffen (Kapitel A II c).
A. Kategorisierung, Begriffsdefinitionen, rechtliche Bestimmungen, Herangehensweise an die Thematik des Vetorechts: Dieses Kapitel liefert den theoretischen Rahmen, definiert zentrale Begriffe und erläutert die rechtlichen Grundlagen des Vetos sowie die methodische Herangehensweise der Arbeit.
B. Das Veto als Instrument zur Errichtung einer starken Exekutive in der frühen Republik: Der Hauptteil analysiert detailliert die Vetopraxis der Präsidenten von Washington bis Jackson und zeigt auf, wie das Veto zur Stärkung der exekutiven Macht genutzt wurde.
C. Die Pflicht der Einmischung in die Legislative: Das abschließende Kapitel resümiert die verfassungsrechtliche Notwendigkeit der präsidentiellen Beteiligung am Gesetzgebungsprozess und reflektiert die daraus resultierende politische Machtverschiebung.
Vetorecht, Amerikanischer Präsident, Verfassung, Legislative, Exekutive, Revisionary power, Jacksonian Era, Pocket veto, Checks and balances, Gesetzgebung, Frühe Republik, Nationalbank, Infrastrukturmaßnahmen, Verfassungswidrigkeit, Politische Instrumentalisierung.
Die Arbeit analysiert das Vetorecht des amerikanischen Präsidenten und dessen Wandel von einem rein verfassungsrechtlichen Kontrollinstrument hin zu einem machtpolitischen Steuerungsmittel während der frühen Republik und der Ära von Andrew Jackson.
Im Zentrum stehen die historische Entwicklung der präsidentiellen Vetomacht, die rechtliche Auslegung der Verfassung (insbesondere Artikel I, Abschnitt 7), die Rolle des Obersten Gerichtshofs sowie der politische Kontext des Verhältnisses zwischen Präsident und Kongress.
Das Ziel ist es, nachzuweisen, dass sich der Zweck des Vetos von einer bewahrenden Funktion (revisionary power) hin zu einem offensiven Instrument zur Stärkung der Exekutive gegenüber der Legislative verschoben hat.
Die Arbeit basiert auf einer historischen Analyse unter Anwendung der "multiple case study" nach Copeland, um einzelne Vetoereignisse zu untersuchen und in einen chronologischen sowie thematischen Entwicklungszusammenhang zu stellen.
Der Hauptteil widmet sich chronologisch der Vetopraxis verschiedener Präsidenten – beginnend mit Washingtons verfassungsorientiertem Ansatz, über die Nicht-Anwendung durch Adams und Jefferson, bis hin zu Madisons systematischer Vetonutzung und Jacksons massiver Politisierung des Vetos.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Vetorecht, Exekutive, Legislative, Verfassungsinterpretation, politische Instrumentalisierung und die historische Epoche der frühen amerikanischen Republik geprägt.
Jackson intensivierte die Politisierung des Vetos erheblich und nutzte es konsequent als Instrument zur Durchsetzung seiner fiskal- und wirtschaftspolitischen Ziele, insbesondere im Kampf gegen die Nationalbank.
Während das reguläre Veto eine begründete Einwendung des Präsidenten erfordert, ermöglicht das "pocket veto" eine Art absolutes Veto durch bloßes Untätigbleiben des Präsidenten nach Ende einer Sitzungsperiode, was rechtliche und politische Debatten über die parlamentarische Kontrolle auslöste.
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