Bachelorarbeit, 2013
35 Seiten, Note: 1,0
A) Einführung
B) Normative Herleitung
C) Materieller Gehalt
I. Allgemeine Zulässigkeit formeller Schranken
II. Begrenzung durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
1. Geeignetheit
2. Erforderlichkeit
3. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne / Angemessenheit
III. Ausgestaltung durch einfachgesetzliches Recht
D) Prozessuale Implikationen – Anwendungsbeispiele
I. Zuständigkeitsregelungen
II. Formvoraussetzungen
III. Fristen
IV. Präklusion, Verwirkung, Verzicht
V. Prozesskosten
VI. Vertretungszwang
VII. Vorverfahren
VIII. Zugang zu Rechtsmittelgerichten
E) Supranationale Entsprechungen
I. Europäische Menschenrechtskonvention
II. Recht der Europäischen Union
III. Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte
F) Zusammenfassung und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit staatliche Schranken, die den Zugang zu den Gerichten begrenzen, mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes vereinbar sind und unter welchen Voraussetzungen diese Einschränkungen zulässig sind.
C) Materieller Gehalt
Der Rechtsweg steht „nicht schrankenlos offen“, sondern darf ebenso wie das rechtliche Gehör von der Erfüllung formeller Prozessvoraussetzungen abhängig gemacht werden. Dies ist insbesondere Wahrung anderer Verfassungsgrundsätze, wie der gleichfalls durch das Rechtsstaatsprinzip gebotenen Rechtssicherheit, der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege oder der Rechte anderer (v.a. im Zivilprozess oder bei multipolaren Rechtsverhältnissen im Verwaltungsprozess) zulässig. Dabei erweisen sich die einfachgesetzlichen Prozessordnungen nicht als einschränkend, sondern als notwendig, da sich Rechtsschutz nur in einem geordneten Verfahren gewährleisten lässt.
II. Begrenzung durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wie alle staatlichen Akte, die den Bürger in seinen Rechten begrenzen, müssen auch formelle Prozessvoraussetzungen dem Prinzip der allgemeinen Verhältnismäßigkeit entsprechen. Der Staat darf den Einzelnen nur soweit in seinen Rechten einschränken, wie es im Interesse der Allgemeinheit geboten ist, staatlicher Willkür werden Grenzen gesetzt. Das einschränkende staatliche Handeln muss einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet, erforderlich und angemessen bzw. verhältnismäßig i.e.S. sein.
1. Geeignetheit
Der Zweck muss nicht vollständig erreicht werden, es ist ausreichend, wenn das Gesetz geeignet ist, den angestrebten Zweck zu fördern. Dem Gesetzgeber steht ein Ermessensspielraum zu, nur bei offensichtlicher Untauglichkeit oder Willkür wird den Erfordernissen an die Geeignetheit nicht genügt.
2. Erforderlichkeit
Das gewählte Mittel ist erforderlich, wenn es kein milderes, weniger in die Rechte des Betroffenen eingreifendes, Mittel gibt, das dem Zweck ebenso gut oder gar besser dient.
A) Einführung: Diese Einleitung thematisiert die gesellschaftliche Debatte um den Zugang zu Gerichten und skizziert die Fragestellung nach der Vereinbarkeit von Zugangsbarrieren mit dem Rechtsstaatsprinzip.
B) Normative Herleitung: Hier wird der verfassungsrechtliche Ursprung des Anspruchs auf Rechtsschutz dargelegt, insbesondere unter Bezugnahme auf das Rechtsstaatsprinzip und die Rechtsschutzgarantie.
C) Materieller Gehalt: Dieses Kapitel erörtert die Zulässigkeit formeller Schranken und legt dar, wie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Maßstab für prozessuale Einschränkungen dient.
D) Prozessuale Implikationen – Anwendungsbeispiele: Die konkrete Anwendung verfassungsrechtlicher Anforderungen wird anhand von Beispielen wie Fristen, Prozesskosten und Vertretungszwang untersucht.
E) Supranationale Entsprechungen: Hier wird untersucht, wie die EMRK, das EU-Recht und der IPbpR den Zugang zu Gerichten regeln und wie sie sich zur deutschen Rechtslage verhalten.
F) Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und reflektiert die Annäherung der deutschen Rechtsprechung an die europäische Rechtsprechung.
Rechtsweg, Rechtsschutzgarantie, Grundgesetz, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Prozessvoraussetzungen, Zugang zu Gerichten, EMRK, Prozesskosten, Fristen, Vertretungszwang, Rechtsstaat, Verfahrensgerechtigkeit, Effektiver Rechtsschutz.
Die Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen, die den Zugang zu Gerichten beschränken, und bewertet deren Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip.
Zentrale Themen sind die Rechtsschutzgarantie, das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Gestaltung von Prozessordnungen sowie die Untersuchung konkreter prozessualer Schranken wie Kosten, Fristen und Vertretungszwang.
Ziel ist es aufzuzeigen, inwieweit und in welchem Ausmaß den Zugang zu den Gerichten begrenzende Schranken mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes vereinbar und zulässig sind.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die den geltenden Rechtsrahmen analysiert, die Rechtsprechung (insbesondere des BVerfG und europäischer Gerichte) auswertet und die dogmatische Herleitung von Rechtsschutzansprüchen prüft.
Der Hauptteil gliedert sich in die materielle Grundlegung des Rechtsschutzes, die detaillierte Analyse prozessualer Anwendungsszenarien sowie den rechtsvergleichenden Blick auf supranationale Regelungen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Rechtsschutzgarantie, Verhältnismäßigkeit, Rechtsweg, Prozesskosten und effektiver Rechtsschutz charakterisiert.
Der Autor stellt fest, dass die PKH ein notwendiges Instrument ist, um den durch das Rechtsstaatsprinzip geforderten Zugang zu Gerichten für finanziell weniger Bemittelte zu gewährleisten, wobei eine Abwägung zwischen Kostenrisiko und Rechtsverfolgung stattfindet.
Die EMRK gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich die deutsche Rechtsprechung in ihrer Auslegung der Zugangsbarrieren zu den Gerichten in vielen Bereichen der europäischen Rechtsprechung annähert.
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