Bachelorarbeit, 2014
31 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Gang der Untersuchung
2. Wirtschaftsprüfer
2.1 Allgemeines und berufliche Aufgaben
2.2 Gesetzliche Pflichten
2.2.1 Gewissenhaftigkeit
2.2.2 Unparteilichkeit
2.2.3 Verschwiegenheitspflicht
2.2.4 Verwertungsverbot
2.3 Vertragliche und sonstige Pflichten
3. Rechtsgrundlagen der Haftung
3.1 Definition einer Pflichtverletzung
3.2 Kausalität
3.3 Schaden
3.4 Haftungssummenbeschränkung nach § 323 Abs. 2 HGB
3.5 Verjährung
3.6 Haftungsbegrenzung
4. Die Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber dem Auftraggeber
4.1 Allgemeines
4.2 Haftung bei nicht rechtzeitiger Ablehnung des Prüfungsauftrags
4.3 Haftung wegen Erstellen eines fehlerhaften Comfort Letter
4.4 Haftung für Insolvenzverschleppungsschäden
5. Die Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten
5.1 Typische Dritthaftungsfälle bei Wirtschaftsprüfern
5.2 Auskunftsvertrag
5.3 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
5.4 Prospekthaftung
5.5 Besonderheiten bei freiwilligen Prüfungen
5.6 Deliktische Dritthaftung
6. Kritische Würdigung
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Haftungssituation von Wirtschaftsprüfern, wenn diese ihren gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht nachkommen und dadurch sowohl dem Auftraggeber als auch vertragsfremden Dritten enorme Schäden entstehen können.
2.2.1 Gewissenhaftigkeit
Die zentrale Pflicht eines Wirtschaftsprüfers ist die der Gewissenhaftigkeit. Die grundsätzlichen Prämissen für diese Pflicht sind Wahrheit, Vollständigkeit und Klarheit.
Der Wirtschaftsprüfer hat die Pflicht, die von dem zu prüfenden Unternehmen vorgelegten Unterlagen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und Annahmen mithilfe von fachspezifischen Plausibilitätskriterien zu beurteilen.
Des Weiteren muss er seine Prüfung grundsätzlich vollständig, lückenlos und ohne Weglassen von wichtigen Informationen durchführen.
Unabhängig davon müssen der Prüfungsbericht sowie der Bestätigungsvermerk sowohl für den Auftraggeber als auch für die Öffentlichkeit gut verständlich sein.
Bei der gesamten Prüfung des Abschlussprüfers muss nach § 276 Abs 2. BGB geforderte Sorgfalt gewährleistet werden.
In § 4 BS WP/vBP wird der Begriff der Gewissenhaftigkeit erläutert, woraus sich u.a. folgende Pflichten ergeben:
Übernahme von Prüfungsaufträgen nur dann, wenn der Wirtschaftsprüfer über die notwendige Sachkunde sowie die Zeit für die Ausführung des Auftrages verfügt
Ordnungsgemäße Darstellung von Sachverhalten sowie planvolle Dokumentation der Abschlussprüfung
Bei Interpretations- und Zweifelsfragen ist der Prüfer dazu verpflichtet, sich am Gebot des relativ sicheren Weges zu orientieren. Dabei ist ihm gestattet, bei ungeklärten oder strittigen Bilanzierungs- oder Bewertungsfragen eine von der zu prüfenden Gesellschaft regelkonforme, vorgeschlagene Auffassung zu akzeptieren
Bei der Zusammenstellung des Prüfungsteams ist auf eine entsprechende Diversität hinsichtlich Erfahrung, Verständnis der fachlichen Regeln, Branchenkenntnis sowie Verständnis für das Qualitätssicherungssystem zu achten
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Problematik durch internationale Bilanzierungsskandale und definiert das Ziel der Arbeit, die Haftungssituation von Wirtschaftsprüfern bei Pflichtverletzungen zu analysieren.
2. Wirtschaftsprüfer: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen und beruflichen Aufgaben sowie die zentralen Verhaltenspflichten, wie Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit.
3. Rechtsgrundlagen der Haftung: Hier werden die juristischen Voraussetzungen für eine Haftung, insbesondere Pflichtverletzung, Kausalität, Schaden und Haftungsbegrenzungen, dargelegt.
4. Die Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber dem Auftraggeber: Dieses Kapitel behandelt die spezifischen Haftungsrisiken im direkten Mandatsverhältnis, inklusive Comfort Letter und Insolvenzverschleppung.
5. Die Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten: Hier werden die verschiedenen Haftungsansätze gegenüber nicht direkt am Vertrag beteiligten Dritten (z. B. Gläubiger, Aktionäre) untersucht.
6. Kritische Würdigung: Das Schlusskapitel bewertet das Spannungsfeld des Wirtschaftsprüfers zwischen individuellen Interessen und der Rolle als Instrument der Kapitalmarktkontrolle.
Wirtschaftsprüfer, Haftung, Pflichtverletzung, Jahresabschlussprüfung, Sorgfaltspflicht, Dritthaftung, HGB, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit, Schadensersatz, Prospekthaftung, Comfort Letter, Kausalität, Mandatsverhältnis, Kapitalmarktkontrolle
Die Arbeit befasst sich mit der Haftung von Wirtschaftsprüfern im Falle von Pflichtverletzungen bei der Prüfung von Unternehmen.
Die Schwerpunkte liegen auf den Berufspflichten, den Rechtsgrundlagen der Haftung, der Haftung gegenüber Auftraggebern sowie der komplexen Haftung gegenüber Dritten.
Das Ziel ist eine fundierte Analyse der Haftungssituation von Wirtschaftsprüfern, um aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen sie für verursachte Schäden bei Auftraggebern oder Dritten haftbar gemacht werden können.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf Gesetzesauslegungen, der geltenden Rechtsprechung und der einschlägigen Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der beruflichen Pflichten, die rechtlichen Voraussetzungen der Haftung sowie eine detaillierte Untersuchung der Haftung gegenüber dem Auftraggeber und gegenüber Dritten.
Wirtschaftsprüfer, Haftung, Pflichtverletzung, Jahresabschlussprüfung, Dritthaftung, Schaden und Sorgfaltspflicht sind die zentralen Begriffe.
Ein Comfort Letter ist ein Dokument, das häufig bei Börsenneuemissionen von Wirtschaftsprüfern erstellt wird, um Banken oder andere Parteien zu informieren; die Haftung hierbei ist ein gesondertes, vertraglich geregeltes Thema.
Gewissenhaftigkeit umfasst die Pflicht zur Wahrheit, Vollständigkeit und Klarheit, die Überprüfung von Unterlagen auf Richtigkeit sowie das Handeln nach fachspezifischen Plausibilitätskriterien.
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