Bachelorarbeit, 2014
67 Seiten
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Frage, ob die Kunstfreiheit nach Art. 5 III GG eine Beleidigung nach § 185 StGB rechtfertigen kann. Anhand des Urteils des BayObLG vom 15.07.1993 wird die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht im Kontext von Kabarett und Satire analysiert.
Die Einleitung führt in das Thema der Bachelorarbeit ein und stellt die Relevanz der Fragestellung dar. Der Sachverhalt beschreibt den konkreten Fall, der im Urteil des BayObLG vom 15.07.1993 behandelt wurde. Der Verfahrensgang beleuchtet die verschiedenen Instanzen, die an der Entscheidung beteiligt waren. Kapitel IV bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Beleidigung nach § 185 StGB. Kapitel V widmet sich der Kunstfreiheit aus Art. 5 III GG und ihrer Bedeutung als Rechtfertigungsgrund für eine mögliche Beleidigung.
Kapitel VI analysiert die Kernaussage des Urteils und die Argumentation der Gerichte. Es werden die verschiedenen Äußerungen des Kabarettisten, die Gegenstand des Verfahrens waren, im Detail betrachtet und die Auslegung des Tatbestands der Beleidigung durch die Gerichte dargestellt. Die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht wird im Kontext von „Public figures“ und Satire untersucht.
Das Resumée fasst die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammen und zieht Schlussfolgerungen für die Anwendung der Kunstfreiheit im Kontext von Kabarett und Satire. Das Literaturverzeichnis listet die Quellen auf, die für die Erstellung der Arbeit herangezogen wurden.
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Kunstfreiheit, die Beleidigung nach § 185 StGB, das Persönlichkeitsrecht, Kabarett, Satire, „Public figures“, Abwägung, Gesamtzusammenhang, Auslegung, Urteil des BayObLG vom 15.07.1993.
Das Urteil befasst sich mit Äußerungen des bayerischen Liedermachers Hans Söllner über die Politiker Peter Gauweiler, Edmund Stoiber und Franz Josef Strauß und der Frage, ob diese als Beleidigung nach § 185 StGB zu werten sind.
Die Arbeit untersucht, ob die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit die Beleidigung rechtfertigen kann und wo die verfassungsrechtlichen Grenzen der künstlerischen Freiheit liegen.
Dies ist eine Hauptproblematik des Urteils: Es wird geprüft, ob die Aussagen Söllners überprüfbare Fakten (Tatsachen) oder subjektive Meinungen (Werturteile) darstellen, da dies die rechtliche Einordnung beeinflusst.
Die Abwägung ist eine Einzelfallbetrachtung, bei der das Recht auf freie künstlerische Entfaltung gegen den Schutz der Ehre und des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Personen (insbesondere „Public Figures“) gewogen wird.
Ja, die Arbeit setzt sich mit der Einordnung von Kabarett als Kunstform auseinander und analysiert, wie Satire im Kontext der Kunstfreiheit zu bewerten ist.
Dieser Paragraph regelt die Wahrnehmung berechtigter Interessen, die im Rahmen einer Beleidigung als Rechtfertigungsgrund herangezogen werden können.
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