Masterarbeit, 2012
253 Seiten, Note: 1,0
Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung
1. Einleitung
2. Grundlagen der Themenbearbeitung
2.1 Vorüberlegungen
2.1.1 Zur Arbeitssituation in der Industriearbeiterschaft
2.1.2 Mögliche Analysekriterien
2.2 Fragestellung und Aufbau der Studie
2.3 Ein Forschungsüberblick und bibliographische Hinweise
2.4 Quellenlage
2.4.1 Probleme
2.4.2 Möglichkeiten
2.5 Norm und Devianz – Zugriff auf die Lebenswirklichkeit?
2.6 Entwicklung der Gesetzgebung zur Arbeitsordnung
2.7 Untersuchungszeitraum
3. Sozialdisziplinierung
3.1 Eine Begriffsbestimmung
3.2 Fabrikordnungen im Kontext der Sozialdisziplinierung
4. Analyse der Arbeitsordnung im Hinblick auf Sozialdisziplinierung – Kontrollieren, Überwachen und Strafen?
4.1 Arbeitsordnung, Fabrikordnung, Fabrikreglement und Fabrikgesetze
4.1.1 Vorläufer der Arbeitsordnung
4.1.2 Eine Begriffsbestimmung
4.1.3 Fabrikordnung als Arbeitsvertrag?
4.1.4 Omnipräsenz der Ordnung?
4.2 Untersuchungen zum Inhalt der Arbeitsordnungen
4.3 Inhalte der Quellen im Vergleich
4.4 Wirkungsbereiche der sozialen Disziplinierung
4.4.1 Zeit
4.4.1.1 Festsetzung der Arbeitszeit
4.4.1.2 Einhaltung der Arbeitszeit
4.4.1.3 Kontrolle der Arbeitszeit
4.4.2 Raum
4.4.3 Privatleben der Arbeiter
4.4.4 Normen zum Arbeitsverhalten
4.4.5 Anforderungen an das Betragen
4.4.6 Treue und Kündigungsnormen
4.5 Hierarchie und Kontrolle durch Vorgesetzte und Mitarbeiter
4.5.1 Fabrikherren als höchste Instanz
4.5.2 Wirkungsbereich von Vorgesetzten
4.5.3 Kollegen als Disziplinatoren
4.6 Sanktionspotenzial
4.6.1 Strafe
4.6.2 Belohnung
4.7 Verhaltensmodifikation als Folge?
4.8 Ein Kurswechsel? Arbeitsordnungen nach 1891
5. Schlussbemerkung
6. Quellenedition
6.1 Anmerkungen zu den Editionsprinzipien
6.2. Industrielle Fabrikordnungen aus Nürnberg, Fürth und Augsburg
6.2.1 Sortierung der analysierten Arbeitsordnungen anhand der Datierung
6.2.2 Sortierung der analysierten Arbeitsordnungen anhand ihrer Herkunft (chronologisch)
6.2.2.1 Ordnungen aus Nürnberg
6.2.2.2 Ordnungen aus Fürth
6.2.2.3 Ordnungen aus Augsburg
6.2.3 Angabe der Fundstellen der analysierten Arbeitsordnungen (chronologisch)
6.2.3.1 Zusätzliche Archivsignaturen
6.2.3.2 Weitere bekannte Fundstellen
6.3 Volltexte der analysierten Arbeitsordnungen (chronologisch)
6.3.1 Reglement für die Arbeiter der Maschinenbauanstalt von Johann Wilhelm Spaeth, Nürnberg, 1838/1839
6.3.2 Fabrikordnung der Mechanischen Baumwoll-Spinnerei und Weberei in Augsburg, 10.Juli 1840
6.3.3 Regeln und Vorschriften für die Arbeiter in der Eisengießerei & Maschinenfabrik von Klett & Comp., 14. Oktober 1844
6.3.4 Fabrikordnung der Augsburger Kammgarn-Spinnerei, 1846
6.3.5 Verordnung für die Arbeiter der C. Reichenbach´schen Maschinenfabrik, September 1846
6.3.6 Allgemeine Bestimmungen der Bleistiftfabrik Faber-Castell in Stein, 1. Januar 1846/47
6.3.7 Vorschriften und Anordnungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Bleistiftfabrik von A. W. Faber in Stein, 1. Januar 1850
6.3.8 Fabrikgesetze der Nürnberger Kammgarnspinnerei in Wöhrd bei Nürnberg, Juli 1852
6.3.9 Fabrikgesetze für männliche und weibliche Arbeiter in der Tabak- und Zigarrenfabrik von Carl Otto Müller, Nürnberg, 12. November 1860
6.3.10 Fabrikordnung für die Zigarrenfabrik Karpf & Frank, Fürth, 1. Oktober 1861
6.3.11 Vorschriften und Anordnungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Bleistiftfabrik von A. W. Faber in Stein, 27. Januar 1872
6.3.12 Arbeitsordnung für die Werkstätten der Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vormals Schuckert & Co., Nürnberg, 15. März 1892
6.3.13 Fabrikordnung der Tafel- Salin- und Spielgelglasfabriken, Aktiengesellschaft, Fürth, 27. April 1892
6.3.14 Arbeitsordnung der Metallgusswarenfabrik Nürnberg, Loeblein & Krafft, 12. Mai 1892
6.3.15 Arbeitsvertrag der Armaturen- & Maschinenfabrik AG, vormals J.A. Hilpert in Nürnberg, 16. Mai 1892
6.3.16 Arbeitsordnung der Maschinenfabrik & Kesselschmiede von Jul. Wacker & Comp., Nürnberg, 1. August 1892
6.3.17 Arbeitsordnung für die Hadern- und Papieranstalt von Lippmann Wolff & Sohn in Doos, Nürnberg, 12. Mai 1893
6.3.18 Arbeitsordnung der Firma D. Regensburger, Mechanische Weberei in Fürth, 1. Januar 1894
6.3.19 Fabrikordnung der Elektrizitätsgesellschaft Soldan & Co. Nürnberg, 23. Juni 1898
6.3.20 Arbeitsordnung der Metallgusswarenfabrik Nürnberg, Loeblein & Krafft, 20. Oktober 1898
6.3.21 Arbeitsordnung der Mechanischen Baumwollspinnerei und Weberei in Augsburg, 14. Dezember 1901
6.3.22 Arbeitsordnung der Möbel- & Spiegelfabrik von Ammersdörfer und Haas in Fürth, 15. Dezember 1904
6.3.23 Arbeitsordnung der Mech. Buntweberei Raff & Söhne in Pfersee-Augsburg, 11. Dezember 1905
6.3.24 Arbeitsordnung für die Metallwarenfabrik Louis Vetter in Nürnberg-Schniegling, 16. Mai 1906
6.3.25 Arbeitsordnung für die Arbeiter der Brauerei, Aktienbrauerei Fürth, vorm. Gebr. Grüner, 14. Juli 1910
6.3.26 Arbeitsordnung der Firma Erste Augsburger Laubsägen- und Uhrfedernfabrik J. N. Eberle & Cie. in Augsburg-Pfersee, 2. August 1910
6.3.27 Arbeitsordnung H.P. Volkamer´s & Wb. & Forster zu Betrieb I: Messingwalz- und Hammerwerk; Elektrizitäts-Ueberlandzentrale in Hammer bei Nürnberg, Mai 1912
6.3.28 Arbeitsordnung der Wickels Metallpapiere-Werke GmbH, Fürth, 27. Juni 1912
6.4 Gesetz, Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891, Auszug
6.5 Das Rothe Strafbuch, Auszug
7. Literatur und Quellenverzeichnis
7.1 Quellenverzeichnis und Archivalien
7.2 Auswahlbibliographie
7.3 Bild- und Standortnachweis
Die Arbeit untersucht die industrielle Sozialdisziplinierung in Bayern im 19. und frühen 20. Jahrhundert anhand von Fabrikordnungen aus Nürnberg, Fürth und Augsburg. Im Fokus steht die Frage, inwieweit diese Regelwerke als Herrschaftsinstrumente zur Regulation des betrieblichen Alltags und der Lebensführung der Fabrikarbeiter dienten.
1. Einleitung
§ 20. Wer während der Frei-Viertelstunden und während der Freistunde Mittags ohne Er- laubniß in den Garten geht, wird mit ¼ Tag und wer im Garten Vögel fangt, mit 1 Tag Lohnabzug bestraft.1
In obigem – auf den ersten Blick amüsant anmutenden – Paragraph von 1872 aus den Vorschriften und Anordnungen für die Arbeiter der Bleistiftfabrik von A.W. Faber in Stein konstituieren sich die Verhaltensansprüche, die an Fabrikarbeiter des 19. und 20. Jahrhunderts gerichtet waren. Sie sind Ausdruck des großen sozialen und gesellschaftlichen Umwälzungsprozesses im Europa dieser Jahrhunderte – der Industrialisierung – und damit verbundener Normengenese. Der vielschichtige und vieldiskutierte Epochenbegriff Industrialisierung beschreibt die „Ausweitung des industriellen Wirtschaftsbereichs in einer Volkswirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen wie dem Handwerk oder dem Handel“2, wie sie für den – nach heutigem Verständnis – deutschen Raum schon vielfach untersucht und dargestellt wurde.3
Trotzdem scheint es noch nicht gelungen, einen paradigmatischen Entwurf zu finden, der alle Kontinuitäten und Diskontinuitäten dieses Prozesses kohärent in Beziehung setzt, interdisziplinäre Erkenntnisse verarbeitet, den diachronen Verlauf berücksichtigt und die Heterogenität der Schauplätze einkalkuliert. Eine ganzheitliche Darstellung ist prekär, stellte doch „die territoriale Zerstückelung die deutsche Industrialisierung vor besondere Probleme“, daher bleibt es „nahezu unmöglich ein für alle Staaten gültiges Urteil zu treffen.“4 Bis auf wenige Ausnahmen galt der regionalen Ebene bisher bestenfalls peripheres Interesse, dabei lassen sich gerade für das agrarisch geprägte Bayern interessante Entwicklungslinien nachvollziehen.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Sozialdisziplinierung durch Fabrikordnungen im industrialisierten Bayern ein und verortet die Arbeit im historischen Kontext.
2. Grundlagen der Themenbearbeitung: In diesem Kapitel werden der Forschungsstand, die Quellenlage sowie die Kriterien für die Analyse der Fabrikordnungen dargelegt.
3. Sozialdisziplinierung: Hier erfolgt eine theoretische Begriffsbestimmung der Sozialdisziplinierung und deren Einordnung in den Kontext der Fabrikordnungen.
4. Analyse der Arbeitsordnung im Hinblick auf Sozialdisziplinierung – Kontrollieren, Überwachen und Strafen?: Der Hauptteil untersucht detailliert die Inhalte der Fabrikordnungen hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Arbeitsalltag, Zeitökonomie und Sanktionsmechanismen.
5. Schlussbemerkung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und zieht Bilanz über die Rolle der Arbeitsordnungen als Instrumente der industriellen Disziplinierung.
6. Quellenedition: Dies stellt den edierten Quellenteil dar, in dem die analysierten Arbeitsordnungen chronologisch im Wortlaut aufgeführt sind.
7. Literatur und Quellenverzeichnis: Hier werden sämtliche verwendeten Primär- und Sekundärquellen dokumentiert.
Sozialdisziplinierung, Fabrikordnungen, Industrialisierung, Bayern, Nürnberg, Fürth, Augsburg, Arbeitsrecht, Fabrikdisziplin, Arbeitsalltag, Kontrollmechanismen, Sanktionen, Lohnabzug, Arbeitnehmerschutz, Betriebsverfassung
Die Arbeit untersucht, wie Fabrikherren durch verbindliche Arbeitsordnungen versuchten, das Verhalten und die Lebensweise der Arbeiterschaft während der Industrialisierung in Bayern zu reglementieren und zu disziplinieren.
Die Untersuchung konzentriert sich primär auf die industriellen Zentren Nürnberg, Fürth und Augsburg.
Das Ziel ist es, die Bedeutung und Funktion der Fabrikordnungen als Schlüsseldokumente für die Lebenswelt der Arbeiterschaft zu analysieren und zu prüfen, ob diese als Mittel der Sozialdisziplinierung fungierten.
Die Arbeit basiert auf einer quellenorientierten Analyse der Fabrikordnungen, unterstützt durch statistische Auswertungen des Vokabulars und des Inhalts der Paragraphen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Arbeitszeit, Raum, Sanktionen, Hierarchie, Anforderungen an das Betragen sowie die Rolle von Vorgesetzten und Kollegen bei der Durchsetzung der Ordnung.
Sie zeichnen sich durch absolute Formulierungen, eine restriktive Diktion und eine imperativische Sprache aus, die in den frühen Jahren oft ein patriarchalisches Herrschaftsverhältnis widerspiegeln.
Sie bildet eine wichtige Zäsur, da sie erstmals verbindliche Rahmenbedingungen schuf und die Gestaltungsautonomie der Fabrikherren einschränkte.
Sanktionen reichten von Geldstrafen und Lohnabzügen bis hin zur fristlosen Entlassung, wobei auch „shame-sanctions“ wie die öffentliche Bloßstellung von Dieben eingesetzt wurden.
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