Bachelorarbeit, 2011
55 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. NKF vs. HGB - Vorschriften zum Sachanlagevermögen
2.1. Neues kommunales Finanzmanagement - Vorschriften zum Sachanlagevermögen
2.1.1. Inventar- und Inventurvorschriften
2.1.2. Bilanzierung
2.1.3. Planmäßige Abschreibung
2.1.4. Außerplanmäßige Abschreibung/ Zuschreibung
2.1.5. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Grund und Bauten in der Eröffnungsbilanz
2.1.6. Anlagenspiegel
2.2. Wesentliche Unterschiede der öffentlichen Vorschriften zu denen des Referenzmodells (HGB a.F.)
2.3. Zwischenfazit
3. International Public Sector Accounting Standards
3.1. IASB, IFAC und IPSASB
3.2. IPSAS - Vorschriften zum Sachanlagevermögen
3.2.1. Zugangsbewertung
3.2.1.1. AHK-Modell
3.2.1.2. Erfassung zu Zeitwerten
3.2.1.3. Kulturgüter
3.2.2. Folgebewertung
3.2.2.1. Folgebewertung nach Anschaffungskostenmodell
3.2.2.2. Folgebewertung nach Neubewertungsmodell
3.2.3. Vorschriften zur Abschreibung
3.2.3.1. Planmäßige Abschreibung
3.2.3.2. Außerplanmäßige Abschreibung
3.2.4. Leasing: Finanzierungsleasing
3.3. Zwischenfazit
4. Vergleich: NKF vs. IPSAS
4.1. Rechnungslegungskonzepte der IPSAS und des NKF
4.1.1. Rechnungslegungszwecke des NKF
4.1.1.1. Rechenschaftszweck des Jahresabschlusses
4.1.1.2. Kapitalerhaltung
4.1.2. "Ture and Fair View"-Grundsatz des Jahresabschluss nach IPSAS
4.1.3. Vergleich der Rechnungslegungskonzepte
4.1.4. Bewertungsvorschriften zum Sachanlagevermögen - Fair Value Bewertungskonzept der IPSAS
4.1.5. Diskussion des Fair Value in Bezug auf die Rechnungslegungsziele des Gesetzgebers im NKF
4.1.5.1. Steigerung der Transparenz gegenüber Bürgern
4.1.5.2. Verbesserung der Steuerungsfähigkeit der Kommunen
4.1.5.3. Intergenerative Gerechtigkeit (bzw. interperiodische Gerechtigkeit)
4.1.5.4. Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses
4.6. Fazit
Diese Arbeit erörtert, welche Vorteile internationale Rechnungslegungsstandards (IPSAS) gegenüber dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) besitzen und inwieweit die IPSAS in der Lage sind, die Rechnungslegungsziele des NKF umzusetzen. Der Fokus liegt dabei auf den Vorschriften für das Sachanlagevermögen.
3.2.1.2 Erfassung zu Zeitwerten
Gemäß IPSAS 17.27 darf der Bilanzierende vom AHK-Modell für die Zugangsbewertung abweichen, wenn die Transaktion keine zurechenbare Gegenleistung besitzt. In dem Fall darf der Vermögensgegenstand zum tatsächlichen Wert angesetzt werden. Ein Beispiel für eine solche Transaktion wäre der Erwerb eines Vermögensgegenstandes im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Dieses "Ausweisrecht" der IPSAS steht im Kontrast zu den Vorschriften des Referenzmodells. In den IAS/IFRS wird im Rahmen der Erfassung von Sachanlagevermögen lediglich das AHK-Modell erlaubt.
Der "tatsächliche Wert" wird auch unter dem Begriff des "Fair Value" subsumiert. Dieser Wert basiert auf der Annahme einer fiktiven Transaktion zwischen zwei tauschwilligen, informierten und unabhängigen Personen. Der "tatsächliche Wert" gleicht dem nach dem Marktwert bzw. dem Verkehrswert und kann über alle sachgerechten Bewertungsverfahren ermittelt werden. Zu bedenken ist jedoch, dass der Marktpreis für eine Vielzahl an Vermögensgegenständen nicht so einfach zu ermitteln ist (bspw. Spezialmaschinen, Spezialgebäude). Deshalb kommt im Rahmen der Bewertung nach Fair Value eine Vielzahl unterschiedlicher Bewertungsmethoden in Betracht und im Zweifelsfall können verschiedenen Methoden auch zusammen angewandt werden. Dies ist zwar notwendig um einen hinreichend marktkonformen Wert ermitteln zu können, dennoch dürfte dies Nachteile hinsichtlich der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bewertung von Sachanlagevermögen mit sich bringen.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den aktuellen Umbruch des öffentlichen Rechnungswesens weltweit und formuliert die Forschungsfrage hinsichtlich der Vorteile der IPSAS gegenüber dem NKF im Bereich des Sachanlagevermögens.
2. NKF vs. HGB - Vorschriften zum Sachanlagevermögen: Dieses Kapitel vergleicht die Regelungen der kommunalen Doppik in NRW mit denen des HGB und analysiert detailliert Inventur, Bilanzierung und Abschreibungsmodalitäten.
3. International Public Sector Accounting Standards: Hier werden die Ursprünge der IPSAS sowie ihre spezifischen Bewertungsvorschriften für das Sachanlagevermögen, einschließlich Zugangsbewertung und Leasing, erläutert.
4. Vergleich: NKF vs. IPSAS: Der Schlussteil setzt die beiden Rechnungslegungskonzeptionen in Bezug auf Ziele wie Transparenz und intergenerative Gerechtigkeit in Beziehung und diskutiert insbesondere die Rolle des Fair Value.
NKF, IPSAS, Sachanlagevermögen, Rechnungslegung, Fair Value, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Kommunalverwaltung, Bilanzierung, Abschreibung, Transparenz, Intergenerative Gerechtigkeit, Haushaltsausgleich, IAS/IFRS, Bewertungsverfahren
Die Arbeit analysiert die Rechnungslegungssysteme NKF und IPSAS im Hinblick auf ihre Vorschriften für das Sachanlagevermögen und untersucht, welches System die Anforderungen an eine moderne öffentliche Haushaltsführung besser erfüllt.
Zentrale Themen sind der Vergleich zwischen dem HGB-basierten NKF und den auf IAS/IFRS basierenden IPSAS, insbesondere in den Bereichen der Anlagenbewertung, der Abschreibungsmethoden und der allgemeinen Rechnungslegungszwecke.
Das Hauptziel besteht darin zu erörtern, ob die IPSAS die Rechnungslegungsziele des NKF – wie Transparenz und Steuerungsfähigkeit – besser umsetzen können als das bestehende NKF-System selbst.
Es handelt sich um einen komparativen Regelungsvergleich, der die jeweiligen Vorschriften des NKF und der IPSAS analysiert und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rechnungslegungsziele kritisch bewertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der NKF-Vorschriften, die Einführung in das IPSAS-System sowie einen fundierten Vergleich beider Systeme, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Fair-Value-Bewertung liegt.
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe NKF, IPSAS, Sachanlagevermögen, Fair Value und kommunale Haushaltsführung charakterisieren.
Im HGB ist das Prinzip der Unternehmensfortführung zentral. Im NKF spielt es eine untergeordnete Rolle, da Kommunen aufgrund ihrer gesetzlichen Stellung in Deutschland grundsätzlich nicht insolvent gehen können.
Die größte Herausforderung ist die mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Ermittlung von Werten, insbesondere wenn keine aktiven Märkte für spezifische öffentliche Vermögensgegenstände vorhanden sind.
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