Fachbuch, 2014
33 Seiten
1. Einleitung
2. Überblick
3. Gerichtliche Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse)
4. Sicherstellung, Verwahrung, Einziehung,Verwertung und Herausgabe von Sachen nach den Gefahrenabwehrgesetzen
5. Anwendungsbereiche
6. Runderlass zur Präventiven Gewinnabschöpfung in Niedersachsen
7. Kritik
8. § 983 BGB und Nr. 75 Abs. 4 RiStBV
8.1 Zivilrecht: „Deliktische Vermögensveränderungen“
9. Verfassungsmäßigkeit der PräGe
10. Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
11. Statistiken
11.1 Abbildung 1: Fallzahlen nach Bundesländern ohne Niedersachsen
11.2 Abbildung 2: Fallzahlen im Gesamtvergleich
11.3 Abbildung 3: Fallzahlen im Vergleich – Land Niedersachsen
11.4 Abbildung 4: Sichergestelltes Gesamtvolumen in Euro
11.5 Abbildung 5: Fallzahlen, Klagen und aufhebende Entscheidungen
Die vorliegende Arbeit dient dazu, die methodischen Ansätze und die rechtliche Einordnung der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) zu erläutern, um deliktisch erlangte Vermögensvorteile außerhalb des klassischen Strafprozesses wirksam abzuschöpfen und den sogenannten kriminellen Kreislauf zu unterbrechen.
1.2 Sinn und Zweck der PräGe
Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven Mitteln, um
1) Eigentumsansprüche Berechtigter – einschließlich der von Personen, die rechtmäßig die tatsächliche Gewalt innehaben – über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren („Eigentumsschutz“, z.B. § 26 Nr. 2 Nds. SOG) und/oder
2) Sachen dem „kriminellen Kreislauf“ zu entziehen („Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“, z.B. § 26 Nr. 1 Nds. SOG).
Der Erlös der sichergestellten Sachen (Gegenstände) bzw. das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Bund, Länder, Kommunen), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden. Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung.
1. Einleitung: Beschreibt den Ursprung des Osnabrücker Modells der Präventiven Gewinnabschöpfung und die Intention, deliktische Gewinne präventiv abzuschöpfen.
2. Überblick: Bietet eine grafische Übersicht über die Zusammenhänge zwischen historischer Entwicklung, rechtlicher Grundlage und Anwendungsgebieten der PräGe.
3. Gerichtliche Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse): Analysiert wegweisende Urteile des VG Karlsruhe und des VG Berlin, die als Basis für die rechtliche Argumentation der PräGe dienen.
4. Sicherstellung, Verwahrung, Einziehung,Verwertung und Herausgabe von Sachen nach den Gefahrenabwehrgesetzen: Erläutert die prozessualen Schritte bei der Sicherstellung von Gegenständen und Bargeld basierend auf dem Gefahrenabwehrrecht.
5. Anwendungsbereiche: Definiert die Anwendungsfelder für Gegenstände und Bargeld unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr und betont die Subsidiarität der Maßnahme.
6. Runderlass zur Präventiven Gewinnabschöpfung in Niedersachsen: Fasst die zentralen Punkte des Runderlasses von 2007 zusammen, der die Praxis in Niedersachsen regelt.
7. Kritik: Setzt sich kritisch mit den Vorwürfen auseinander, die der polizeilichen Anwendung der PräGe entgegengebracht wurden.
8. § 983 BGB und Nr. 75 Abs. 4 RiStBV: Untersucht die Eignung bürgerlich-rechtlicher und staatsanwaltschaftlicher Richtlinien als Grundlage für die PräGe.
8.1 Zivilrecht: „Deliktische Vermögensveränderungen“: Behandelt die Grenzen des Zivilrechts bei der Unterbindung deliktischer Vermögensvorteile.
9. Verfassungsmäßigkeit der PräGe: Diskutiert die Vereinbarkeit der PräGe mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie der Eigentumsgarantie und der Unschuldsvermutung.
10. Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten: Analysiert die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung von 2006 auf die polizeiliche Praxis.
11. Statistiken: Präsentiert und vergleicht Fallzahlen und sichergestellte Volumina der PräGe über verschiedene Bundesländer und Zeiträume hinweg.
Präventive Gewinnabschöpfung, PräGe, Gefahrenabwehr, Sicherstellung, Strafverfolgung, Osnabrücker Modell, Vermögensabschöpfung, Verwaltungsrecht, Eigentumsschutz, Deliktische Gewinne, Fiskus, Polizei, Bargeld, Kriminalitätsbekämpfung, Rechtsgrundlage
Die Arbeit befasst sich mit der sogenannten Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe), einer Methode, um deliktisch erlangte Vermögenswerte außerhalb des klassischen Strafverfahrens mittels polizeirechtlicher Instrumente sicherzustellen.
Zentrale Themen sind die rechtliche Fundierung durch Verwaltungsgerichtsbarkeit, die operative Umsetzung in der Polizeipraxis, die verfassungsrechtliche Einordnung sowie die statistische Auswertung der Wirksamkeit.
Das primäre Ziel besteht darin, den kriminellen Kreislauf zu unterbrechen, indem Gewinne aus offensichtlich deliktischen Quellen abgeschöpft werden, wenn eine strafrechtliche Einziehung nicht möglich oder nicht mehr zielführend ist.
Der Autor nutzt eine systematische Aufarbeitung von Rechtsprechung, Gesetzestexten, Runderlassen und eigenen statistischen Erhebungen, um ein praxisnahes Modell für die polizeiliche Arbeit zu entwickeln.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse gerichtlicher Entscheidungen, die Darstellung der gefahrenabwehrrechtlichen Abläufe und eine kritische Auseinandersetzung mit den Vorwürfen gegen diese Art der polizeilichen Praxis.
Präventive Gewinnabschöpfung, Gefahrenabwehr, Sicherstellung, Kriminalitätsbekämpfung und Vermögensabschöpfung sind die bestimmenden Begriffe dieser Publikation.
Es gilt als systematisierter Wegweiser für deutsche Bundesländer, um polizeiliche Maßnahmen zur Gewinnabschöpfung auf eine fundierte rechtliche Basis zu stellen und bundesweit zu etablieren.
Die Arbeit erörtert, dass die PräGe als rein gefahrenabwehrrechtliches Instrument nicht gegen die Unschuldsvermutung verstößt, da sie nicht auf die Bestrafung einer Tat, sondern auf die Abwehr einer Gefahr für die Rechtsordnung zielt.
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