Wissenschaftliche Studie, 2014
84 Seiten
Einleitung
I. Das Sozialversicherungsgesetz der VR China
A. Ziele des Sozialversicherungsgesetzes der VR China
B. Mangelnde Rechtssicherheit infolge Rechtszersplitterung
II. Die Entsendung von schweizerischen Arbeitnehmern in die VR China
III. Unterstellung des schweizerischen Expats unter das Sozialversicherungsgesetz der VR China
A. Pflichten und Rechte von Einsatzbetrieb und Entsandtem
B. Grundaltersrentenversicherung
1. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
2. Voraussetzungen und Umfang der Leistungen (Anwartschaftszeiten)
C. Unfallversicherung (Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung)
1. Finanzierung
2. Leistungen
D. Grundkrankenversicherung
1. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
2. Leistungen
E. Mutterschaftsversicherung (Schwangerschaftsversicherung)
1. Finanzierung
2. Leistungen
F. Arbeitslosenversicherung
1. Finanzierung und Beiträge
2. Leistungen
G. Bezug von chinesischen Rentenleistungen
IV. Doppelversicherung des schweizerischen Entsandten mangels eines Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und der VR China
A. Weiterführung der Unterstellung unter die AHV/IV
1. Mit Weiterführungserklärung
2. Mit Beitrittserklärung
B. Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)
1. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
2. Leistungen
a) Altersleistungen
b) Hinterlassenenleistungen
C. Invalidenversicherung (IV)
1. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
2. Leistungen
D. Unfallversicherung (UV)
1. Finanzierung
2. Leistungen
E. Berufliche Vorsorge
1. BVG-Unterstellung
2. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge
3. Leistungen
a) Altersleistungen
b) Hinterlassenenleistungen
c) Invalidenleistungen
F. Krankenversicherung (KV)
1. Finanzierung
2. Leistungen
G. Mutterschaftsversicherung (Schwangerschaftsversicherung)
1. Finanzierung
2. Leistungen
H. Familienzulagen
1. Finanzierung
2. Leistungen
I. Arbeitslosenversicherung (ALV)
1. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
2. Leistungen
a) Arbeitslosenentschädigung
b) Unfallversicherung für Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
c) Obligatorische Versicherung für Bezüger von Arbeitslosenentschädigung
J. Folgen der Doppelversicherung
1. Alter
2. Berufsunfall, Berufskrankheit und Nichtberufsunfall
3. Nichtberufskrankheit
4. Anrechnung von Leistungen chinesischer Sozialversicherungen bei Invalidität und Tod infolge eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit
5. Mutterschaft
V. Ablauf der Entsendungsfrist
A. Rückkehr des Entsandten in die Schweiz
B. Lokalisierung des Entsandten in der VR China
1. Freiwilliger AHV/IV-Beitritt und Erhaltung des Vorsorgeschutzes
2. Transfer des Vorsorgeguthabens auf eine chinesische Vorsorgeeinrichtung
3. Rückkehr des lokalisierten Arbeitnehmers in die Schweiz und Transfer des Vorsorgeguthabens auf eine schweizerische Vorsorgeeinrichtung
4. Offshore-Pensionskassen für Expats in internationalen Konzernen
VI. Zusammenfassung und Würdigung
Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen der Doppelunterstellung schweizerischer Expatriates unter die chinesische und schweizerische Sozialversicherung, um Unternehmen und Geschäftsleuten die notwendige Orientierung für eine erfolgreiche geschäftliche Tätigkeit in der Volksrepublik China zu bieten.
B. Mangelnde Rechtssicherheit infolge Rechtszersplitterung
Das neue Sozialversicherungsgesetz geht vom bestehenden System aus, Detailregeln enthält es keine. Zudem finden sich darin etliche Ermächtigungen an den Staatsrat, der als das höchste vollziehende Organ des NVK die Funktion der Regierung wahrnimmt und die Arbeit der lokalen Regierungen leitet. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zum SVG sind als Verordnungen vom Staatsrat bzw. vom Arbeitsministerium erlassen worden. Diese betreffen verschiedene Regelungsgegenstände des Versicherungsrechts. Folge der Widersprüchlichkeit mancher Regelungen ist, dass die von den Kommunen eingeführten Erlasse und deren Auslegung sowie die beschlossenen Beiträge und Versicherungsleistungen je nach Region erheblich voneinander abweichen. Die Interpretation und Umsetzung der auf zentraler Ebene erlassenen Richtlinien zur chinesischen Sozialversicherung erfolgen nämlich auf lokaler Ebene. Ebenso bestehen hinsichtlich der anspruchsberechtigten Personen, des Finanzierungsverfahrens sowie der Organisation erhebliche regionale Unterschiede. Arbeitgeber, die in mehreren Regionen ausländische Mitarbeiter eingesetzt haben, müssen im Übrigen für jede Region separat prüfen, inwiefern die „Einstweiligen Massnahmen zur Sozialversicherungspflicht“ bereits umgesetzt werden.
Zudem muss in einzelnen Punkten auf häufig überholte und sich widersprechende Bestimmungen oft noch aus den 1990er Jahren zurückgegriffen werden. Häufig gibt es gar keine zentralen, sondern lediglich lokale Vorschriften. Dies führt zur Unübersichtlichkeit von sozialrechtlichen Regelungen und damit zu einer intransparenten Rechtslage, da in jeder Provinz und jedem Bezirk andere sozialrechtliche Regelungen gelten. Die unklare rechtliche Lage ermöglicht eine „Flexibilität, wie sie in westlichen Rechtssystemen nicht vorhanden ist“.
I. Das Sozialversicherungsgesetz der VR China: Dieses Kapitel erläutert die Ziele und den regulatorischen Kontext des seit 2011 geltenden Sozialversicherungsgesetzes der VR China.
II. Die Entsendung von schweizerischen Arbeitnehmern in die VR China: Hier werden die arbeitsrechtlichen und personalpolitischen Rahmenbedingungen einer Entsendung in die chinesische Region definiert.
III. Unterstellung des schweizerischen Expats unter das Sozialversicherungsgesetz der VR China: Dieses Kapitel detailliert die Pflichten des Arbeitgebers sowie die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, in die Expats einzahlen müssen.
IV. Doppelversicherung des schweizerischen Entsandten mangels eines Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und der VR China: Hier wird aufgezeigt, wie die Beiträge und Leistungen in der Schweiz trotz der chinesischen Unterstellung weitergeführt oder koordiniert werden können.
V. Ablauf der Entsendungsfrist: Das Kapitel behandelt die Konsequenzen für die soziale Absicherung bei Rückkehr in die Schweiz oder bei dauerhafter Lokalisierung in China.
VI. Zusammenfassung und Würdigung: Der Autor resümiert die Risiken und die mangelnde Rechtssicherheit für schweizerische Arbeitnehmer und stellt kritisch fest, dass die Schutzfunktion des chinesischen Systems für Ausländer nur begrenzt greift.
Soziale Sicherheit, Sozialversicherungsgesetz, VR China, Expatriates, Entsendung, Sozialversicherungsabkommen, Doppelversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, AHV/IV, Vorsorgeschutz, Rechtssicherheit, Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Publikation befasst sich mit der sozialversicherungsrechtlichen Situation von Schweizer Arbeitnehmern, die zeitweise oder unbefristet in der Volksrepublik China tätig sind.
Im Zentrum stehen die chinesischen Sozialversicherungsvorschriften, die Problematik der Doppelversicherung aufgrund fehlender Abkommen sowie die Möglichkeiten zur Vorsorgeerhaltung in der Schweiz.
Ziel ist es, Schweizer Geschäftsleuten und Unternehmen die komplexe Rechtslage aufzuzeigen, damit diese die Risiken und Anforderungen bei einer Entsendung nach China besser einschätzen können.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse relevanter Gesetze, Verordnungen und Reglemente sowie einer Auswertung von Fachliteratur zum chinesischen und schweizerischen Sozialversicherungsrecht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des chinesischen Sozialversicherungssystems, die Folgen der Doppelunterstellung sowie die spezifischen Vorgehensweisen bei Rückkehr oder dauerhafter Lokalisierung.
Wichtige Schlagworte sind Sozialversicherungsgesetz der VR China, Doppelversicherung, Entsendung, AHV, berufliche Vorsorge und Rechtssicherheit.
Es entsteht eine Doppelbelastung, da Beiträge in beiden Systemen entrichtet werden müssen, wobei der Schutzumfang in China oft als unzureichend oder rechtlich unsicher empfunden wird.
Der Bezug ist zwar möglich, unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen, wie einer Mindestbeitragsdauer von 15 Jahren, und ist zudem von bürokratischen Hürden und Besteuerungsfragen geprägt.
Bei einer Lokalisierung werden die vertraglichen Beziehungen zum Schweizer Arbeitgeber abgebrochen; der Vorsorgeschutz muss in der Schweiz individuell aufrechterhalten werden, um eine Schmälerung des Kapitals zu vermeiden.
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