Forschungsarbeit, 2014
77 Seiten, Note: 1,0
1. Die Verwaltung und das Verwaltungshandeln – Demokratisierung des Verwaltungsverfahrens und frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – Aarhus-Konvention
2. Die Verwaltung und das Verwaltungshandeln
3. Das Verwaltungsverfahren – verfahrensrechtliche Bedeutung und Funktion
4. Demokratisierung des Verwaltungsverfahrens – frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Zur Einklagbarkeit von Mängeln der Umweltverträglichkeitsprüfung (Altrip)
Die Arbeit analysiert die demokratische Legitimation und die Rolle des Verwaltungsverfahrens im Kontext moderner Verwaltungsstrukturen, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen der Aarhus-Konvention und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben.
Die Verwaltung und das Verwaltungshandeln – Demokratisierung des Verwaltungsverfahrens und frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – Aarhus-Konvention
Mitwirkungsoffenes Verwaltungshandeln gibt dem Bürger ein Stück persönlichkeitsbildender Selbstbestimmung zurück. Die analytisch kommunikative Verwaltung steht den Bürgern in liberalisierten Netzen in neuen Kooperation und Netzstrukturen gegenüber.
Schon mit der berühmten Lincoln´schen Bestimmung der Demokratie als „government of the people by the people, for the people“ werden unterschiedliche Perspektiven demokratietheoretischer Ansätze deutlich. Legt man den Schwerpunkt auf die Dimension „by the people“ steht die Input – Legitimation des politischen Systems im Zentrum. Gefragt wird nach der demokratischen Inklusion und Beteiligung sowie nach dem Umfang demokratischer Teilhabe- und Entscheidungsrechte. Die Dimension „for the people“ hingegen verweist auf die „Output-Legitimation des politischen Systems.
Durch eine bessere Bürgerbeteiligung will der Juristentag dafür sorgen, dass die Bevölkerung mehr Akzeptanz für politische Entscheidungen zeigt. Der Kongress zieht damit die Lehren aus dem Streit über Stuttgart 21. Bürgerbeteiligung bedeutet nicht Mitentscheidung. Die Öffentlichkeit soll umfassend, rechtzeitig und "hinreichend verständlich" informiert werden. Auch mit modernen Kommunikationsmitteln. In der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird eine "vertrauensbildende Maßnahme" gesehen.
Die Verwaltung und das Verwaltungshandeln – Demokratisierung des Verwaltungsverfahrens und frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – Aarhus-Konvention: Einleitende Betrachtung der demokratischen Anforderungen an Verwaltungsprozesse und der Bedeutung der frühen Beteiligung.
Die Verwaltung und das Verwaltungshandeln: Untersuchung der verwaltungsrechtlichen Bindungen, der Organisationsstruktur und des Konzepts der "programmierten" Verwaltung.
Das Verwaltungsverfahren – verfahrensrechtliche Bedeutung und Funktion: Analyse des Verwaltungsverfahrens als Instrument der Informationsgewinnung, der Legitimation und der Rechtsverwirklichung.
Demokratisierung des Verwaltungsverfahrens – frühe Öffentlichkeitsbeteiligung: Vertiefung der Anforderungen an eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Großvorhaben zur Akzeptanzförderung.
Zur Einklagbarkeit von Mängeln der Umweltverträglichkeitsprüfung (Altrip): Diskussion der prozessualen Möglichkeiten zur Anfechtung von Verwaltungsentscheidungen bei Fehlern in der Umweltprüfung.
Verwaltungsverfahrensrecht, Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Aarhus-Konvention, Demokratisierung, Rechtsstaatsprinzip, Legitimation, Verwaltungshandeln, Rechtssicherheit, Vertrauensschutz, Großvorhaben, Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellungsverfahren, Verwaltungsakt, Akzeptanzmanagement.
Die Arbeit befasst sich mit der Demokratisierung von Verwaltungsverfahren und der Rolle der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bei komplexen Infrastruktur- und Großvorhaben.
Zentrale Themen sind die Legitimation staatlichen Handelns, die verfahrensrechtliche Transparenz, die Anforderungen der Aarhus-Konvention sowie das Spannungsfeld zwischen Effizienz und demokratischer Teilhabe.
Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie Verwaltungshandeln durch frühzeitige Kommunikation und prozessuale Teilhabe der Bürger an Akzeptanz und Glaubwürdigkeit gewinnen kann.
Es handelt sich um eine juristisch-wissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere BVerfG und EuGH) sowie verwaltungswissenschaftlicher Literatur basiert.
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verwaltung, die "dienende Funktion" des Verwaltungsverfahrens sowie die Umsetzung von Bürgerbeteiligung in der Praxis, flankiert durch die Diskussion um Fehlerfolgen und Rechtsschutz.
Schlüsselbegriffe wie Verwaltungsverfahrensrecht, Öffentlichkeitsbeteiligung, Aarhus-Konvention, Rechtsstaatsprinzip und Akzeptanzförderung stehen im Mittelpunkt der Untersuchung.
Das Internet wird als essenzielles Instrument für Transparenz und Information gesehen, ersetzt jedoch nicht den direkten Diskurs. Digitale Formate dienen der Effizienzsteigerung und dem Informationszugang.
Es beschreibt das Phänomen, dass die Einflussnahme der Bürger auf Projekte im Vorfeld der formellen Planungsverfahren am größten ist, mit fortschreitendem Verfahrensstand jedoch kontinuierlich schwindet.
Die Arbeit differenziert zwischen der rein instrumentellen Funktion (bloße Vorbereitung der Sachentscheidung) und einem weitergehenden Eigenwert, der Legitimation und Vertrauen schafft.
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