Diplomarbeit, 2004
81 Seiten, Note: 1,8
Offene Immobilienfonds sind streng durch das Investmentgesetz (InvG) reguliert und erlauben die Rückgabe von Anteilen. Geschlossene Fonds sind meist als Personengesellschaften (KG oder GbR) organisiert, haben eine feste Laufzeit und keine Rückgabepflicht der Anteile.
Die Depotbank fungiert als Kontrollinstanz. Sie verwahrt das Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anlagegrenzen.
Der Schutz erfolgt primär über die Prospekthaftung, gesellschaftsrechtliche Kontrollorgane (Beirat) und die Einschaltung von Treuhändern (z. B. Mittelverwendungstreuhänder).
Es beschreibt das System bei offenen Fonds, bei dem Anleger Anteilscheine (Zertifikate) erwerben und diese zum aktuellen Rücknahmepreis wieder an die Gesellschaft zurückgeben können.
Dieses Risiko beschreibt die Gefahr, dass der Wert der im Fonds befindlichen Immobilien sinkt (z. B. durch Leerstand oder Marktschwankungen), was den Wert der Anlegerbeteiligung mindert.
Das Investmentgesetz schreibt vor, dass das Kapital in eine Vielzahl von Objekten investiert werden muss, um das Gesamtrisiko für den Anleger zu streuen und Klumpenrisiken zu vermeiden.
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